Wer ist kindergeld- wer unterhaltsberechtigt?

Hallo!

Vielleicht kann jemand helfen! Wenn nach einer Trennung eines der Kinder bei der Mutter lebt und zwei beim Vater, die Mutter aber weiterhin das komplette Kindergeld aller drei Kinder bezieht, ist der Vater dann dennoch verpflichtet, Unterhalt für das eine bei der Mutter lebende Kind zu zahlen?
Laut Jugendamt steht die Hälfte des kompletten Kindergeldes jedem Elternteil zu. Nun behält die Mutter aber weiterhin die volle Summe für sich. Welche Möglichkeiten und Mittel hat der Vater? Zumal die Exfrau zusätzlich permant finanzielle Forderungen stellt ( kauft ungefragt Sachen für die beim Vater lebenden Kinder und reicht ihm die Rechnung ein, fordert pro Kind 70 Euro, weil sie mit den dreien eine Woche an der Ostsee war ). An den Wochenenden hat der Exmann immer alle drei Kinder und versorgt sie und zahlt Unternehmungen ohne jegliche Forderungen an die Kindesmutter zu stellen.
Vielleicht kennt jemand solche Situationen und weiss, an wen der Kindesvater sich wenden kann oder wie er sich verhalten soll. Die Situation ist so nicht weiter tragbar.

Hallo,
die Person sollte sich dringend an das Jugendamt vor Ort wenden.
Es ist für die Kinder keine tragbare Situation immer zwischen den Fronten zu stehen wenn es ums Geld geht. Das Jugendamt wir die Mutter auch darüber aufklären wer wann was zu zahlen oder zu tun hat.

Wenn die Kinder beim Vater angemeldet sind dann kann der Vater mit der Meldebestätigung der Kinder zum Arbeitsamt vor Ort gehen und das Kindergeld auf sein Konto anweisen lassen. Da wo die Kinder leben wird das Geld für die Kinder auch gebraucht und verwendet. Wenn alle Stricke reißen einen ANwalt für Familienrecht aufsuchen aber zuerst sollte der Weg über das Jugendamt gewählt werden denn es soll eine friedliche Lösung gefunden werden.
Gruß Sunny

Eine Aufstellung aller Zahlungen wer was wie viel von wem bekommt und mit dieser Liste zu einem Anwalt. Der wird dann genau gegen rechnen Was zu viel/zu wenig gezahlt ist und dann muss eine Person an die andere den Differenzbetrag auszahlen.

Danke. Was ist aber, wenn die Mutter sich weigert, beim Jugendamt vorstellig zu werden?

Danke. Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten? Wie hoch sind die in etwa? Wer muss sie tragen?

Hallo,
die Mutter kann sich ja weigern. Da sie aber eine Einladung vom Jugendamt per Post bekommt sollte sie diese aber annehmen denn es ist ja auch in ihrem interesse.
Mit den Anwaltskosten verhält es sich wie folgt. Da jeder in Deutschland sich rechtlich vertreten lassen können soll ist dieses abhängig vom Einkommen. Heißt wenn man wenig Einkommen hat und Kinder die bei sich leben so kann man Beratungshilfe beantragen. Hierfür gibt es auch einen kostenlosen Rechner im Netz wo man schauen kann ob man diese bewilligt bekommen würde oder nicht.
Alles Gute und Gruß Sunny

Hallo,

um eine möglichst sichere Beantwortung Deiner fiktiven Fragen zu haben, muss man wissen, ob die Kinder volljährig oder minderjährig sind. Wo das Volljährige bzw. das jeweilige Minderjährige Kind lebt und ob das evtl. Volljährige Kind eine allgemeinbildende Schule besucht.

Meine Antwort bezieht sich darauf, dass alle Kinder minderjährig sind.

Ansonsten ist die Sache eigentlich sehr einfach:

Vater geht mit der Meldebestätigung zur Kindergeldstelle und sorgt dafür, dass das GANZE Kindergeld der bei ihm lebenden Kinder auf sein Konto kommt.

Dann geht er her und guckt in die Düsseldorfer Tabelle. Dort sieht er dann, welchen Unterhalt er von der Mutter für die Kinder bekommt und welchen Unterhalt er für das bei der Mutter lebende Kind bezahlen muss.

Bei dem Unterhalt den die Mutter für die bei ihm lebenden Kinder bezahlen muss, zieht er dann das halbe Kindergeld ab.

Den Unterhalt den er an die Mutter für das bei ihr lebende Kind bezahlt, kürzt er auch um das halbe Kindergeld.

NICHT!!! die Unterhaltszahlungen gegeneinander aufrechnen. Jeder Elternteil überweist an den anderen Elternteil für das/die dort lebende(n) Kind(er). Der Barunterhalt ist ein Anspruch des jeweiligen Kindes gegen den nichtbetreuenden Elternteil. Kein Kind muss sich das gegen Unterhalt an Geschwister gegenrechnen lassen.

Wenn die Mutter etwas für die bei ihm lebenden Kinder - ohne Auftrag - besorgt: Danke sagen und natürlich nicht bezahlen. Sie hat dann den Kindern ein Geschenk gemacht.

Das gilt selbstverständlich auch für Urlaubsreisen. Umgekehrt kann der Vater NATÜRLICH KEIN Geld für die Betreuung der Kinder verlangen, wenn die Kinder bei ihm sind.

Ich habe noch nirgendwo Urteile gefunden, wo Urlaubsreisen des Besuchelternteiles vom Betreuungselternteil finanziert werden müssen.

Unterhaltskürzungen (auch wenn sie Geld verlangt, kürzt das ihren Barunterhalt) für längere Betreuung ist nach der in Deutschland üblichen Rechtsprechnung nur möglich, wenn jeder Elternteil ein ganz bestimmtes Kind die Hälfte des Monats betreut (Wechselmodell) oder wenn (z. B. wegen Krankheit des Wohnelternteiles) eine längerer Zeitraum als (je nach Gericht) 4 oder 6 Wochen das Kind vom Umgangselternteil am Stück betreut werden muss.

Der Vater kann (wenn die Kinder bei ihm minderjährig sind) beim Jugendamt die Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt agiert dann kostenlos wie etwa ein Anwalt.

Genauer gesagt muss es eigentlich heißen, dass das Jugendamt so agieren soll. Tut es leider nicht immer. Ich kenne Väter die haben erlebt, dass sich das Jugendamt als die STelle vorstellte, die dafür sorgt, dass der Vater den Barunterhalt bezahlt. Auf die umgekehrte Situation sind sie oft mental nicht eingerichtet.

Wenn er den Eindruck hat, dass das Jugendamt bei ihm ähnlich denkt, kann er aber auch mit seinen Einkommens- und Ausgabenunterlagen zur Rechtsberatungsstelle des für ihn zuständigen Amtsgerichtes gehen und sich einen Beratungsschein geben lassen, falls er geringes Einkommen hat. Evtl. geht das auch bei normalhohem Einkommen, da er ja für seine minderjährigen Kinder agiert. Genau weiß ich das aber nicht.

Mit diesem Beratungsschein und 10 Euro (evtl. für jedes Kind) dann zu einem Fachanwalt der eigenen Wahl gehen.

Gruß
Ingrid

Vielen, vielen Dank! Das hilft erstmal weiter.

Danke! Eine schöne Woche dir!