Wer ist Kostenträger für Hörgeräte?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin an taubheit grenzend schwerhörig. Meine 10-jahre alten Hörgeräte waren nicht mehr reparabel. Ich brauchte neue Hörgeräte. Aufgrund meiner Schwerhörigkeit kann ich aber mit den zuzahlungsfreien Geräten nicht hören und auch nicht meinen Beruf, in welchen Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil ist, ausüben. Nach Aussage meines HNO-Arztes kommen bei mir nur leistungsstärkere Geräte in Frage oder als letzte Möglichkeit ein Cochleaimplantat. Ich habe mich für leistungsstärkere Geräte entschieden.

Dazu kann ich leider keine Auskunft geben.
Mehr Glück andernorts wünscht
Winfried Mall

Du musst Dich mal bei einem Hörgerätehersteller oder deiner Krankenkasse beraten lassen.
Ich kenne mich dahingehend nicht aus, sry.

bitte wenden sie sich an einen anderne experten - ich wohne in Ö, die kostenträgerfrage ist überall anders, teilweise sogar bundesländerspezifisch unterschiedlich!
alles gute
romana

Guten Tag,

Hallo,

von Deiner gesetzlichen Krankenkasse wird ein Festbetrag übernommen egal was für ein Hörgerät Du letztendlich nimmst. Der Eigenanteil geht zu Deinen Lasten allerdings ist es in Einzelfällen möglich diesen Differenzbetrag auch von Deiner gesetzl. KK übernehmen zu lassen. Erfordert eine Begründung. Erfahrungsgemäß laufen solche Sachen immer über Rechtsanwälte und Gerichte, weil die Kassen natürlich da nicht so gern zahlen wollen. Dein Aksutiker wird dich aber diesbezüglich auch beraten können.

MfG

Guten Tag,

im Normalfall übernimmt die Krankenkasse den Festbetrag für Hörgeräte. Für das Geld bekommen Sie einfache Hörgeräte die bei Ihnen leider nicht ausreichen.

Wenn der Hörverlust durch ihren Beruf eingetreten ist und dies zu beweisen ist, ist ihre Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Diese gibt dann auch mehr Geld für leistungsstärkere Hörgeräte aus. Dieser Weg ist meist um einiges länger als über die Krankenkasse (im Schnitt zwischen 4 Monaten und einem Jahr). Hierfür gibt es dann aber mehr Geld.

Zu guter letzt gibt es einen letzten Weg den man einschlagen kann, von dem ich aber stark abraten möchte:

Man kann versuchen gerichtlich gegen den Festbetrag der Krankenkasse anzugehen, da Sie an taubheit grenzen und deswegen höherwertige Hörgeräte brauchen. Es gab letztes Jahr ein Urteil vom BGH, dass einem jungen Mann in dieser Sache recht gab. Er hat jahrelang geklagt und bekam am Ende recht. Dies ist aber eher als Einzelfall zu sehen.

Die beiden Wege die durchaus machbar sind:

Festbetrag von der Krankenkasse

oder

Geld von der Berufsgenossenschaft, wenn es ein Hörschaden durch die Arbeit ist.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schramm jun.