Wo, bzw. wie erfährt man wer der Eigentümer des benachbartem Grundstückes ist.
Im Vermessungsamt hieß es: Wir dürfen keine Auskunft erteilen… Datenschutz…
Wo ist das denn möglich?
Werner sagt DANKE
Wo, bzw. wie erfährt man wer der Eigentümer des benachbartem Grundstückes ist.
Im Vermessungsamt hieß es: Wir dürfen keine Auskunft erteilen… Datenschutz…
Wo ist das denn möglich?
Werner sagt DANKE
Wo, bzw. wie erfährt man wer der Eigentümer des benachbartem
Grundstückes ist.Im Vermessungsamt hieß es: Wir dürfen keine Auskunft
erteilen… Datenschutz…Wo ist das denn möglich?
Hallo, gehe zub deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung, die können dir darüber Auskunft geben
Gruß St.
Werner sagt DANKE
Hallo,
versuch es mal im Grundbuchamt (Gemeinde,Stadt).Falls Du ein sog. „berechtigtes Interesse“ nachweisen kannst,solltest Du Auskunft bekommen. ( z.B.Errichtung eines gem.Zaunes, Sachen ,die auch Deinen Nachbarn betreffen bzw.betreffen könnten. etc.
Gruß
HD.Mahler
Hallo, guten Tag,
soweit mit bekannt ist kann man das beim Grundbuchamt erfahren, allerdigs muss man ein so genanntes " berechtigtes Interesse" nachweisen können.
Unter Umständen kann man mit diesem „Interesse“ bei Gemeinden auch auf dem Bauamt der Gemeinde dies erfragen.
Vuiele Grüsse
Waltraud
Guten Tag Werner,
kann hier keine Antwort eingeben. Werde immer rausgeschmissen. Am besten kurz anrufen unter 0175/ 521 47 42.
danke im Voraus
Hallo Werner,
von Amts wegen wirst du auch an anderer Stelle wohl keine Auskunft erhalten; zumindest ist es mir nicht bekannt. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo Werner,
die Frage stellt sich, ob Sie aus Sicht der Behörde ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben. Wenn ja, dann würde ich mich an das zuständige Notariat unter Angabe des berechtigten Interesses wenden. Wenn nein, würde mich mal bei anderen Nachbarn erkundigen, ob wer was weiß.
Beim Brundbuchamt, wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst
Hallo,
ja das ist Datenschutz. Es kann aber auch „ein berechtigtes Interesse“ geben. Es kommt also darauf an, warum das wissen will. Einfach nur so oder aus einem bestimmten Grund. Einfach nur so: leider verloren. Berechtigtes Interesse: Sind meine eigenen Rechte betroffen (z.B. Baumaßnahme oder anderes) dann kann man auch mal bei der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung nachfragen, evtl. auch einen Widerspruch oder sonstige Rechtsbehelfe geltend machen. Möglicherweise auch eine Nachbarschaftsklage bei privatrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Anliegen könnte also das Bauamt, die Ordnungsbehörde, das Liegenschaftsamt usw. Auskunft erteilen.
Ich hoffe, die Antwort hilft weiter. Ansonsten bitte nochmals anfragen, ggf. mit mehr Details.
Gruß
Habo