Hallöchen liebe Steuerweise,
folgende Situation:
Ein Consultant (AN), wohnhaft in Ort A, wird in einem Kundenprojekt in Ort B (etwa 80km entfernt) eingesetzt.
Bei der Steuererklärung gibt A an, dass er mit der Bahn gependelt ist, jedoch ab und an gezwungen war, wegen deren Unpünktlichkeit auf das KFZ zu wechseln.
AN hat bereits nachgewiesen, an welchen Kalendertagen er in B gearbeitet hat und er hat ebenso nachgewiesen, dass eine Streckenkarte der Bahn gekauft wurde.
Für die Autofahrten hat AN keinen Einzelnachweis beigefügt, da AN nicht die Intention hat, zusätzlich zu den Kosten der Fahrkarte die Autofahrtkosten abzusetzen, sondern einfach pauschal €0,30 pro Streckenkilometer und Einsatztag, wobei grundsätzlich die Autostrecke angegeben wurde, welche real deutlich kürzer als die zurückgelegte Bahnstrecke ist.
Das Finanzamt stellt sich quer und möchte die Kilometerpauschale nicht erstatten, sondern beruft sich auf den reinen Nennbetrag der Fahrkarte, der deutlich niedriger als die Kilometerpauschale ausfällt.
Nebensatz: Mir ist bewusst, dass es eine €4500-Grenze gibt. Die steht nicht zur Diskussion, denn sie wird nicht erreicht.
Muss AN wirklich für jeden einzelnen Kalendertag explizit nachweisen, dass tatsächlich Kosten i.H.v. €0.30/km entstanden sind, obwohl ein Tätigkeitsnachweis dem Finanzamt vorliegt?
Gibt es einen Grund, warum die Kilometerpauschale für AN nicht anwendbar sein sollte?
Danke und liebe Grüße,
Michael