Wer ist nun für Wärme und Warmwasser zuständig

Hallo zusammen, ich habe derzeit ein Problem mit der Lieferung von Wärme und Warmwasser. Seid nunmehr als 4 Wochen habe ich weder Wärme noch Warmwasser. Laut meinem Mietvertrag habe ich mich um alle Nebenkosten (Müll, Wasser, Abwasser und Wärme) selbst zu kümmern. Hierfür habe ich auch mit den Anbietern entsprechende Verträge abgeschlossen. Müll & Wasser mit der Gemeinde, Strom auch den allgemein Strom, Versicherung etc. So auch einen Vertrag über die Lieferung von Wärme und Warmwasser mit einer Gesellschaft für Fernwärme. Am 08.06.2019 hat es angeblich bei der Firma für Fernwärme gebrannt und es soll eine Turbine kaputt sein, seit diesem Tage habe ich keine Wärme und kein Warmwasser. Ich habe ein Kind und wir können derzeit weder Duschen, Baden oder mal so Warmwasser machen, zum Duschen gehen wir ins Schwimmbad. Wer ist nun Ansprechpartner für die so anfallenden Mehrkosten? Die Firma sagt ich soll mich an den Vermieter wenden, der Vermieter sagt ich solle mich an die Firma wenden, denn mein Vertrag sei dort, er hätte damit nichts zu tun. Wer weiß wie da dir rechtliche Lage ist?

Hallo!

Wenn Du wirklich einen für Dich so schlechten Vertrag abgeschlossen hast, bei dem Du dich selbst um alles mit Einzelverträgen kümmern musstest, dann ist der Vermieter auch rechtlich aus der Verantwortung raus.
Der stellt nur die „nackte“ Wohnung zur Verfügung.

Du hast einen Wärmeliefervertrag, der nun zur Zeit nicht erbracht werden kann. Dafür ist der Versorger zuständig und ich kann mir schwer vorstellen, seit einem Monat steht die Sache still und ist nicht nicht repariert oder eine Notmaßnahme eingeleitet worden. Du bist doch einer von hunderten Nutzern der Fernwärme. Und einen anderen Anbieter gibt es nicht.

Lies deinen Vertrag was bei Ausfall geregelt ist, welche Rechte Du hast.

Hast Du denn mal beim Wärmeversorger nachgefragt ? Wie lange das noch dauern soll ? Hast Du mal Nachbarn gefragt, wie das bei denen ist ?

Der Wärmeversorger hat grundsätzlich Recht mit dem Hinweis „Wenden sie sich an ihren Vermieter“. Weil nämlich im Normalfall der Vermieter zuständig ist, in 99 % aller Haushalte. Nur Du hast dich über den Tisch ziehen lassen und einen Eigenvertrag über Wärme abgeschlossen.

In deinem Fall wäre der Vermieter nur zuständig für Teile der Haustechnik (Heizrohre, Heizkörper, Pumpen im Haus usw). Aber hier geht es offensichtlich um die Wärmelieferung zum Haus.

MfG
duck313

Hallo Duck313, es wurden teilweise sogenannte Notheizungen eingebaut, diese jedoch haben pro Gerät 200€ gekostet und verbrauchen 27kw/h Strom, die Kosten für diese Notheizung sollte ich übernehmen, wie die meisten Betroffenen auch, obwohl der Vermieter als auch der Wärmelieferant eine Ausfallversicherung haben

Ich würde auf alle Fälle mir schriftlich zusichern lassen, das der „Wärmeeingang“ im Haus 100% funktioniert.
Wie ist das bei den anderen Mietern? Haben die einen anderen Anbieter und andere Zuleitung?

Wenn es bei den anderen Mietern funktioniert (gleicher Anbieter vorausgesetzt) kann es ja dann nur der Heizkreislauf zu deiner Wohnung sein, der nicht funktioniert. Hatten die anderen Mieter einen Ausfall, der inzwischen wieder funktioniert, oder haben sie gar nichts bemerkt?

Wenn nur der Kreislauf deiner Wohnung nicht funktioniert, kann das Problem ja auch nur dort liegen. Normalerweise ist dafür dann der Vermieter der Ansprechpartner. Evtl. würde ich auch erstmal selbst einen Heizungsmonteur beauftragen, und (mir dabei auch die Funktionsweise erklären lassen für evtl. Selbstrep. bei späteren Problemen) und die Kosten für die Prüfung und den Reperaturkostenanschlag selbst vorschießen. Schätze, ein erfahrener Mensch schafft das in 2h, 1h Anfahrt und 1 Stunde Prüfen würde ich so mit 200-250€ rechnen.
So lange wie ihr jetzt schon im Schwimmbad duschen geht, habt ihr das bestimmt dort auch schon soviel bezahtl.

Danach kann man sich immer noch mit dem Vermieter streiten, wer für die Rechnung zuständig is.

Gruß Steffen

Es wird nicht viel klarer.
Der Wärmeanbieter hat die Notheizung eingebaut ? Und Strom sollst du selbst bezahlen ?
Noch einmal, was steht im Wärmeliefervertrag zum Thema „Ausfall der Lieferung“ ? Da geht es auch immer um Verschulden (Haftung) und um „höhere Gewalt“ (keine Haftung). Ein Großschaden wie Brand in der Fernwärmezentrale kann „höhere Gewalt“ bedeuten.
Du zahlst doch hoffentlich keine Vorauszahlungen/Abschläge mehr für Wärme ?
Was machen deine Nachbarn ? Was sagt der Versorger über die Dauer der Notmaßnahme ?

Übrigens, warum sollte dein Vermieter eine Ausfallversicherung (wäre noch zu klären was das genau sein soll) haben, wenn er mit Heizung/Warmwasser gar nichts zu tun hat ?

Hallo Duck313, im Vertrag steht nichts über einen Ausfall der Lieferung, nichts von höherer Gewalt, sondern nur das Wärme geliefert wird dafür ein monatlicher Abschlag gezahlt wird, das die Abrechnung jährlich nach Gebrauch erstellt wird und das der Preis pro kw/h 4,5cent berägt. Ach ja und wohin der Betrag zu überweisen ist. Der gesamte Vertrag besteht aus einem DinA4-Blatt auf dem insgesamt 7 Zeilen plus Briefkopf beschrieben sind

Hallo Steffen, also liegt nicht nur am Haus, sondern es sind ca 250 Familien betroffen, wie ich schon gesagt habe, wurden in einem Teil der Häuser Notheizungen installiert, Diese Notheizungen werden in den Wärmetauscher gesetzt, sind eigentlich nur übergroße Tauchsieder verbrauchen ca 27kw/h Strom

Es muss aber AGB haben ( mag sein, nicht als Anhang im Vertragstext aber ein Hinweis wo man diese AGB her bekommen kann und das die Vertragsbestandteil sind !)

Vergleiche es mal mit anderen Versorgern. Was passiert wenn Wasser ausfällt oder Strom ? Hat der Kunde dann ein Recht auf Schadenersatz weil er z.B. seinen Kühlschrankinhalt wegschmeißen muss oder er bestimmte E-Geräte nicht nutzen kann oder Wasser in Flaschen kaufen muss ?
Bei Verschulden eindeutig ja.
Aber bei einem Unfall ?
Der Versorger wird sich schon aus eigenem Interesse (er bekommt Geld nur für Lieferung !) kümmern den Schaden schnell zu beheben und ggf. für Nothilfe sorgen (Tankwagen mit Nutzwasser z.B.).

Deine Situation kommt mir seltsam fremd vor, Vermieter soll ganz außen vor sein. Das müsste man halt mal rechtlich abklären bei der Verbraucherberatung, Mieterverein oder doch beim Anwalt. Ihr seid im Haus sicher zu mehreren, also tut euch zusammen.

Kann es ein es handelt sich um das sogen. Contracting ?
Die Heizanlage im Haus oder für den Wohnblock wurde an einen Betreiber „verkauft“ und d er liefert nun anstelle des Vermieter die Wärme ?

Ein Stadtwerk o.ä. kann das aus deiner Beschreibung ja nicht sein.

Hallo Duck313, also ich leb auf´m Dorf. Und die Wärme bekomme ich von einer Biogas-Anlage. Mit diesem Bio-Gas-Unternehmen habe ich einen Vertrag, aus diesem Vertrag geht garnichts hervor, keine Regelung darüber, was passiert wenn die Anlage ausfällt wie aktuell, noch konkret wieviel Wärme zu welchem Zweck. Einzig und allein wie abgerechnet wird, geht aus diesem Vertrag hervor, kann dir gern via PN eine Kopie zu kommen lassen.
Ich glaub um mir Klarheit zu verschaffen, werd ich doch nen Anwalt aufsuchen müssen. Dennoch danke für deine Tipps

Das ist Quatsch.
Es sind Tauchsiueder, aber die 27kW sind eine LEISTUNG und keine ENERGIE. Dementsprechend heißt es auch nicht kW/h, sondern schlicht kW. Und die muss man ga nicht bezahlen, sondern die abgenommene Energiemenge in kWh. Das sind 27kWh bei den Tauchsiedern, wenn sie tatsächlich eine ganze Stunde durchheizen müssten. Was sie aber eben gar nicht tun, wenn du nicht eine ganze Stunde lang ununterbrochen die Dusche laufen lässt und gleichzeitig die Heizung an hasst.

Zur Zeit ist Sommer. Da wird nur Warmwasser benötigt, das ist ganz erheblich weniger an Energiemenge als im Winter. Also mach mal halblang.