Wer ist rechtmäßiger Besitzer eins KFZ?

Hallo liebe Experten.

Person A bekommt von Person B ein privates Darlehen um ein geleastes KFZ beim Autohändler auszulösen.
Person B bezahlt per Überweisung den Restbetrag, der nach 36 monatiger Leasingzeit noch aussteht, an den Händler mit Angaben der Daten von Person A.
Person A ist laut Fahrzeugbrief Besitzer des KFZ.
Pesron B hat keinerlei Vertragsunterlagen, lediglich den Kontoauszug der nachweist, dass das KFZ von Ihr bezahlt wurde.
Person B verlangt als Sicherheit den Fahrzeugbrief von Person A.
Wenn Person A nun seinen Zahlungen an Pers. B nicht nachkommen kann, hat Pers. B dann die Möglichkeit das KFZ einzufordern oder zu veräußern da Pers. B ja auch den Fahrzeugbrief besitzt?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

Tach,
bin zwar kein Experte, versuchen will ich es trotzdem.

Person A bekommt von Person B ein privates Darlehen um ein
geleastes KFZ beim Autohändler auszulösen.
Person B bezahlt per Überweisung den Restbetrag, der nach 36
monatiger Leasingzeit noch aussteht, an den Händler mit
Angaben der Daten von Person A.

Um welche Art des Leasing handelt es sich? Eigentlich widerspricht es dem Sinn des Leasing, dass der L- Nehmer später Eigentum an der geleasten Sache erwirbt.

Person A ist laut Fahrzeugbrief Besitzer des KFZ.

Ich bleibe lieber bei „Halter“. Also die Person, die gegenüber Behörden verantwortlich für das Fahrzeug ist. Für mich sagt die Eintragung im Fahrzeugbrief weder etwas über den Eigentümer, noch über den Besitzer aus.

Pesron B hat keinerlei Vertragsunterlagen, lediglich den
Kontoauszug der nachweist, dass das KFZ von Ihr bezahlt wurde.

Dies brachte mich etwas ins Grübeln. Daher meine Frage eingangs. Eigentlich müsste für mein Verständnis ein Kaufvertrag vorhanden sein (ausgenommen: von vorneherein war vereinbart, dass der L- Nehmer Eigentümer wird. Das wäre dann aber in meinen Augen ein Mietkauf).

Person B verlangt als Sicherheit den Fahrzeugbrief von Person
A.
Wenn Person A nun seinen Zahlungen an Pers. B nicht nachkommen
kann, hat Pers. B dann die Möglichkeit das KFZ einzufordern
oder zu veräußern da Pers. B ja auch den Fahrzeugbrief
besitzt?

Die Frage wird letztendlich sein, was zu beweisen ist.
War die Zahlung von „B“ ein Darlehn (Darlehnsvertrag?) oder die Begleichung einer Schuld?
Ohne weitere Dokumente, halte ich den eingetragenen Halter „A“ auch für den Eigentümer.
Und nur weil „A“ den Brief zur „Aufbewahrung“ an „B“ übergeben hat, macht das „B“ nicht automatisch zum Eigentümer.

Alles für dich nicht wirklich hilfreich.

Gruss

B