Er bestellt im Internet einen Laptop, dessen Finanzierung über Sie läuft. D.h. sie nimmt eine Art Kredit auf der über ihr Konto monatlich abbezahlt wird. Der Laptop wird an seine Adresse geliefert. Ist sie nun Eigentümerin des Laptops oder ist er es?
Ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eigentümer ist nach Deutschem Recht nicht derjenige, dem die Sache oder ihr Erwerb wirtschaftlich zuzurechnen ist, sondern derjenige, der das Eigentum vom bisherigen Eigentümer übertragen bekommen hat. Das ist ein ganz gänzlich separater Rechtsakt.
Aus diesem Grunde lässt sich bei einer Finanzierung der Kreditgeber idR. das Eigentum vom Kreditnehmer zur Sicherheit bis zur Abzahlung des Kredits abtreten.
Für einen anderen etwas zu bezahlen ist nicht verboten, sondern sogar ausdrücklich im Gesetz geregeklt: § 267 BGB.
Viele Jahre lang haben meine Eltern die Miete für mein Studenten-Appartement bezahlt, und dennoch hätte ich sie rauswerfen dürfen, wenn sie beansprucht hätten, auch dort zu wohnen, weil ich nun mal der Mieter war.
Wenn nun mündlich vereinbart wurde, dass er monatlich die Raten an sie bezahlt - und er unterlässt das irgendwann - hat sie irgendeine Möglichkeit die Raten von ihm einzufordern?
Wenn nun mündlich vereinbart wurde, dass er monatlich die
Raten an sie bezahlt - und er unterlässt das irgendwann - hat
sie irgendeine Möglichkeit die Raten von ihm einzufordern?
theoretisch ja…Darlehen ist Darlehen auch wenn mündlich abgeschlossen, nur ohne schriftlichen vertrag hätte man ggf. ein Beweisproblem.
Wenn er aber schon ein paar Raten gezahlt hat, könnte das ein Indiz für das Darlehen sein, es sei denn im fällt eine gute Ausrede ein…
Als erstes müssen folgende Punkt geklärt sein:
1.) Wer hat den Kaufvertrag abgeschlossn bzw. unterschrieben?
2.) Ist im Kaufvertrag die Lieferadresse vereinbart worden und weicht diese vom Rechnungsempfänger ab? Gibt es hierzu einen unterschriebenen Ablieferbeleg mit Hinweis auf den tatsächlichen Empfänger (vielleicht noch Person C)?
3.) Ist eine Eigentumsübertragung vom Verkäufer an den Vertragspartner überhaupt schon erfolgt oder gibt es hierzu eine gesonderete Vereinbarung?
Eigentümer ist nach vollständiger Zahlung grundsätzlich derjenige, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, da dieser in der Regel automatisch vom Verkäufer das Eigentum übertragen bekommt.
Den Verkäufer selber interessiert es letztendlich nicht wer bezahlt, hauptsache es bezahlt überhaupt einer.
Aber Vorsicht!
Bei Finanzierungen ist zu klären, ob das Eigentum überhaupt schon übergegangen ist!
Ist z.B. ein Auto über das Autohaus finanziert, dann hat das Autohaus i.a. bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum an dem Auto (Eigentumsvorbehalt auf Rechnung bzw. Vertrag!).
Bei Leasingverträgen ist das Eigentum IMMER beim Verkäufer.
Hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Leasing und Finanzierung.
Ein mündlicher oder schriftlicher Darlehensvertag zwischen A und B ist für die Eigentumsfrage nur dann relevant, wenn die Eigentumsübergabe Bestandteil dieses Vertrages ist. Hierzu ist es natürlich immer sinnvoll dies schriftlich festzulegen.
Liegt dieser nicht schriftlich vor liegt die Beweislast bei B.
Ist im Kaufvertrag nichts gegenteiliges vereinbart ist der Rechnungsempfänger der Eigentümer des Gegenstandes. B ist also nur Besitzer (meist zeitlich beschränkt, z.B. Miete).
Im Zweifels- bzw. Streitfall ist hier auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Wenn er aber schon ein paar Raten gezahlt hat, könnte das ein
Indiz für das Darlehen sein, es sei denn im fällt eine gute
Ausrede ein…
Diese müssten aber nachweislich gezahlt worden sein, also per Überweisung z.B. oder gegen Quittung. Wenns bar in die Hand ging dann fehlt wiederum ein Beweis.
Aus diesem Grunde lässt sich bei einer Finanzierung der
Kreditgeber idR. das Eigentum vom Kreditnehmer zur Sicherheit
bis zur Abzahlung des Kredits abtreten.
Weil meine Augen zu bluten begannen, muß ich Dich einfach korrigieren: Sicherungsübereignen.
Viele Jahre lang haben meine Eltern die Miete für mein
Studenten-Appartement bezahlt, und dennoch hätte ich sie
rauswerfen dürfen, wenn sie beansprucht hätten, auch dort zu
wohnen, weil ich nun mal der Mieter war.
da verwechselst Du aber was. Du warst nicht der Eigentümer sondern der Besitzer der wohnung. Als Besitzer kannst du das Hausrecht ausüben und auch den Eigentümer rauswerfen. Hat also nichts damit zu tun was du meintest.
Ich scheisse nur ungern klüger als Du, aber das von mir gebrachte Beispiel belegt lediglich: Wer Vertragspartner ist, darf die durch Vertrag erworbenen subjektiven Rechte ausüben. Beim Kaufvertrag ist es das Eigentum, beim Mietvertrag der Besitz.
da verwechselst Du aber was. Du warst nicht der Eigentümer
sondern der Besitzer der wohnung. Als Besitzer kannst du das
Hausrecht ausüben und auch den Eigentümer rauswerfen. Hat also
nichts damit zu tun was du meintest.
Und was genau hat das jetzt mit der vorliegenden rechtlichen Frage (der Trennung von wirtschaftlicher und rechtlicher Zuordnung) zu tun?
Guten Abend,
uuupppsss bin ich da jemanden auf die Zehen gestiegen oder ist das der allgemeine Umgangston unter Ra.
Wenn ja dann wie schon mal einem Kollegen gesagt bitte ich euer Gnaden tausendfach um vergebung. Ich habe d´bei dem Posting Euer Gnaden etwas falsch verstanden. Aber wenn Euer Gnaden so gnädig ist und mir vegibt wird es nicht wieder vorkommen. Wir können auch gerne die konverstion in meier Muttersprache weiterführen und dann sehen ob Euer Gnaden auch immer alles richtig versteht.
So das wars von Klugscheißer zu Klugscheißer.
Ich scheisse nur ungern klüger als Du, aber das von mir
gebrachte Beispiel belegt lediglich: Wer Vertragspartner ist,
darf die durch Vertrag erworbenen subjektiven Rechte ausüben.
Beim Kaufvertrag ist es das Eigentum, beim Mietvertrag der
Besitz.
Ein nettes Beispiel…
…dafür, wie verschiedene Personen hier selbst austeilen können aber sich fürchterlich aufregen, wenn so etwas mal zurück kommt.
Wenn Du hier den „Ton“ bemängelst, seist Du mal auf die Formulierungen in Deinem Beitrag verwiesen, der anfing mit:
da verwechselst Du aber was.
und endete mit
Hat also nichts damit zu tun was du meintest.
Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass das, was Du inhaltlich gebracht hast, mit der vorliegenden Rechtsfrage nicht das gerinste zu tun hatte, ist man schon erstaunt, wenn Du Dich jetzt beschwerst, dass Du zurecht gewiesen wurdest. Vielleicht sollte man erst einmal am eigenen Ton arbeiten.
Dea
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