Wer ist schuld?

Guten Tag,

Wenn man ein Kleidungsstück, z.B.: Weste im Bus liegen lässt und das danach der Reiseleitung meldet, welche nach einigen Tagen versichert, dass sie das Kleidungsstück gefunden haben und man es danach doch nicht bekommt, weil es auf der Strecke zwischen Busgarage und Reiseunternehmen verloren ging, ist man selber schuld (da man das Kleidungsstück zuerst verloren hat)das oder Busunternehmen ( den sie ist ja dort gefunden worden, aber angekommen)?

lg

Hallo!

Hier hilft § 968 BGB: „Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.“

Es wäre also zu prüfen, wie genau das Kleidungsstück verloren gegangen ist.