Wer ist schuld bei Schimmel?

Hallo,

wir sind im August letzten Jahres in unsere Wohnung eingezogen, welche neu renoviert wurde. Im Winter, besonders als es anfing zu tauen, wurde eine Aussenwand sehr feucht und kurz darauf bildete sich schimmel. Die Feuchtigkeit zieht sich über die ganze Wand hinweg. Wir haben daraufhin immer geheizt und stoßgelüftet.
Der Vermieter beruft sich auf ein Gutachten, welches besagt das die Schimmelbildung durch schlechtes lüften kommt (bereits beim Vormieter erstellt). Nun haben wir seit April die Miete gekürzt weil der Vermieter keine Maßnahmen ergriffen hat dieses Probelm zu lösen.
Meine Frage: Ist es möglich bei einer feuchten Wand (mit richtigen Wasserflecken) die Schimmelbildung „nur“ durch richtiges Lüften zu verhindern?

Die _Ursache muß beseitigt werden. Schon mal geprüft ob die Wand von Außen naß wird? Fallrohr defekt? Rinne defekt? Starker Schlagregen? Risse im Mauwerwerk??

Durch nur lüften kann ischer ide rel. FL redurziert werden. Aber mir scheint es so zu sein daß hier andere Fehler vorlilegen. K. Taeubig

Hallo Marius,

leider kann ich dir keine pauschale Antwort geben, da die Ursachen recht vielschichtig sein können. :

Wir haben daraufhin immer geheizt
und stoßgelüftet.

Hattet Ihr das bis dahin nicht gemacht?

Der Vermieter beruft sich auf ein Gutachten, welches besagt
das die Schimmelbildung durch schlechtes lüften kommt (bereits
beim Vormieter erstellt).

Wie wurde nach dem Auszug des Vormieters renoviert? nur mit Farbe?

Meine Frage: Ist es möglich bei einer feuchten Wand (mit
richtigen Wasserflecken) die Schimmelbildung „nur“ durch
richtiges Lüften zu verhindern?

Dazu muss erst geklärt werden, warum die Wand feucht ist. Lass Sir doch mal das Gutachten aushändigen oder kopieren und lese es selbst durch. Waren z.B. die Wasserflecken schon beim Vormieter vorhanden? Sind die Flecken oben oder unten? Wie sieht die Außenwand im Bereich der Flecken aus?

Alles Gute

Barbara

Hallo Marius Foerster,

Wenn das so ist wie von Ihnen beschrieben, dann kommt über eine Stelle Feuchtigkeit in die Wand.

Mit Sicherheit ist das nicht nur mit gut lüften zu beseitigen.
Da muss mal von Außen aufgemacht werden.

beste Grüsse
L. Betz

Hallo,

ohne sich das vor Ort anzusehen, ist sowas natürlich immer schlecht zu beurteilen.
Bei Schimmel spielt ja auch beides eine Rolle: die bauliche Gegebenheit (Ding des Vermieters) und die Art der Nutzung des Mieters. Unter Vorbehalt klingt es nach 3 möglichen Ursachen:
a) es tritt irgendwo Tauwasser in die Wand ein
b) es liegt an der fehlenden Dämmung der Wand. Bei Minusgraden kann der Taupunkt in die Wand wandern. Oder mit anderen Worten: Durch die Temperaturunterschiede (drinnen warm, außen kalt) entsteht ein Dampfdruck von innen nach außen. Die warme Innenluft ist feucht, kühlt in der Wand ab, und geht im Taupunkt in der Wand in den Flüssigkeitszustand über.
Hilfreich gegen Schimmelbildung ist es bei solch schlechten Vorraussetzungen, alle organischen Substanzen von der Wand zu entfernen (z.B. Papiertapeten, Kleister, organische Farben, Bilder, Vorhänge, …, und einen neuen Aufbau mit anorganischen Materialien vorzunehmen, z.B. mit Silikatfarben. Auch das wäre aber eigentlich Sache des Vermieters.
c) die Wasserflecken sind eher im unteren Bereich einer Erdgeschoßwohnung. Dann wird es sich um aufsteigende Feuchtigkeit handeln (meist mit Salz-Kristallbildungen), und es muß eine Sperrschicht ins Mauerwerk.

Grüße

Hallo Herr Foerster,
wenn eine Wand ca. eine Woche lang feucht ist, reicht dies aus, damit sich Schimmel bilden kann. Je nach Durchfeuchtungsgrad der Wand kann es mehrere Wochen dauern, bis sie wieder abgetrocknet ist. Während dieser Trocknungszeit ist es sinnvoll, einen Bautrockner zum Entfeuchten der Raumluft einzusetzen. Beheizen der Wand z.B. mit Infrarottrocknerplatten beschleunigt die Trocknung ungemein. Wenn eine durchnässte Wand nur ohne den Einsatz von Trocknern abtrocknen soll, ist eine Schimmelbildung meines Erachtens vorprogrammiert. Zumal die Wandtemperatur bei den strengen Frosttemperaturen des letzten Winters ja auch nicht besonders hoch war. Ihre Frage kann ich also nur mit einem klaren NEIN beantworten.
Schimmelfreie Grüße
Jochen Merx

das ist natürlich einfach seitens Ihres Vermieters, irgendein Gutacheten zur Abwehr zu nennen, das möglicherweise unter ganz anderen Voraussetzungen zustande kam.
Sie sollten klären:

  • ist das eine Hauswand zur Wetterseite?
  • hat die Außenhaut Risse oder andere Beschädigungen, wodurch bei Winddruck Nässe/Feuchtigkeit eindringen kann?
  • handelt es sich um eine zweischalig aufgebaute Wand mit Mängeln infolge klimatischer Einflüsse über Jahre?
  • dringt vielleicht Nässe/Feuchtigkeit in Ecken, Sicken, Vorsprüngen von Verkleidungsblechen, Fensterbrettern, Ziersimsen etc. ein?
  • wie ist die Wand gedämmt, entspricht die Dämmung den Vorschriften, wo liegt der Taupunkt in der Wand?
  • versichern Sie sich über den Mieterverein der Hilfe eines Bau-Sachverständigen.

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Aus ihren Aussagen haben sich meine Vermutungen bestätigt (für mich zumindest).
Von außen sind auf der zur WWS liegenden Seite eindeutig Feuchtigkeitsflecken und Risse im Putz zu erkennen. Ich denke wir werden die Kündigung aussprechen, da der Vermieter eher geizig ist und der Sachverhalt jetzt schon fast 6 MOnate bekannt ist.

Hey, diese Frage kann ich so leider nicht beantworten. Die Frage ist; wenn Ihr richtig lüftet wer hat dieses letzte Gutachten erstellt? Vielleicht ist es auch ein baulicher Mängel. Ich würd mal so eine Trockenlegungsfirma anrufen. Die haben ziemlichen Plan von der Angelegenheit. Sorry!

Machen Sie aber als Untermauerung der Kündigung unbedingt Beweissicherung wie Fotos, Darstellung Wandaufbau etc. Evtl. mit Hilfe Bausachverständigen; denn wenn der Vermieter schon so reagiert, wird er versuchen Ihre Kündigung zu konterkarieren mit ebenso irrealer Argumentation. Obwohl Ihnen die Kündigungsfristen entgegenkommen, kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen Mietvertrag mit Umzugstermin haben. Nach 6 Monaten Mietzeit haben Sie nur 3 Monate Kündigungsfrist.
Hat der Hauseigentümer Ihnen eigentlich vor 6 Monaten den Energiepass zum Haus gezeigt? Der war da schon Gesetz!!! Um so etwas^wie jetzt zu vermeiden, sollten Sie unbedingt beim nächsten Vermieter Vorlage des Energiepasses verlangen.

Dies hat mit falschem Heizen und Lüften wenig zu tun. Wahrscheinlich liegt ein Bauschaden mit außen eindringender Feuchtigkeit zu tun.

MfG, D. Müller
Sachverst. für Bau-
u. Gebäudeschadstoffe

www.schadstofffrei.de

Hallo,
ein Gutachten aus der Zeit des Vormieters heranzuziehen ist aus meiner Sicht völlig daneben.
Zu ihrer Frage. NEIN, nach ihrer Schiledeung liegt die Ursache in der Wand bzw. im Erdreiche (sofern es sich um eine Wandfläche im Erdbereich handelt) Zum anderen wurde vermutlich nicht fachgerecht saniert und somit ein erneuter Schimmelbefall beschleunigt und begünstigt.
Beste Grüße

Hallo

etwas späte Antwort:

Schimmel hat immer als Ursache zu feuchte Wand
Wodurch: kondensation der Luftfeuchte an kalter Wand

Lüften hilft wenn massiv und gezielt die feuchte Luft weggelüftet wird
am besten mit Lüftungsgeräten (Vermieter)
aber kalte wand bleibt - da hatt meisstens der Vermieter nicht (richtig) isoliert

Ein Wärmebild zeigt das sehr deutlich

notfalls - ausziehen wegen gesundheitsgefährdung

mfg

Mende / oekohtec energieberatung

sorry, hatte die Anfrage übersehen.

Hat sich vermutlich bereits erledigt ?

Gruss

Generell nein…Der Bauschaden muß behoben werden.

LG.Peter Schneider