Wer ist Schuld und haftet?

Hallo,… Bauherr N. baut Neubau bzw. lässt es durch Firma K. mit allem Drum und Dran bauen…

Bauherr N hat die Entwurfspläne bei Firma K zur Verfügung gestellt. Der von der Firma K. bestimmte Bauingenieur M. hat die Bauantragsunterlagen erstellt und eingereicht…( dieser wurde auch honoriert).

Die Bodenplatte und das Erdgeschoss sind fertiggestellt, aber die vertraglich vereinbarte Stahlbetontreppe passt nun nicht, so wie uns die Firma „Deckenwerk“ D telefonisch mitteilte.(diese wurde von der Firma K. beauftragt) (Ein Schenkel der 1/4 gewendelten Treppe ist 5cm lang.)

Jetzt soll und kommt anstatt der Stahlbetontreppe eine Holztreppe rein.

Wer ist daran Schuld und muss ggf. die entstehenden Mehrkosten tragen? Der Bauherr N., der Bauingenieur M. oder Firma K.? Oder hat der Bauherr N. sogar Schadensersatzansprüche, da er ja nun damit leben muss? Und wenn ja - wie werden diese bemessen???

Vielen Dank schon im Vorraus für die Antwort…

Dani

Hallo Dani,
das läßt sich erst einmal nicht pauschal klären.
Zunächst müßte schon bekannt sein, warum die Stahlbetontreppe nicht passt.
Ich nehme an, es ist ein Fertigelement.
Die Frage ist nun auch, ob es außer der Lösung mit der Holztreppe nicht noch andere Möglichkeiten gibt, mit denen alle einverstanden sind.
Du solltest das mit der Baufirma erst einmal klären.
Ansonsten ist mir Deine Darstellung noch zu ungenau, um irgend etwas darüber sagen zu können.
Generell gilt:
Wenn die Baufirma nicht von den Plänen abweicht ist ihr nichts vorzuwerfen.
Der Bauing. prüft an sich nur die Pläne auf statische Fragen, es sei denn, er ist auch mit der Prüfung der Machbarkeit beauftragt. Das ist aber eigentlich Sache des Architekten, bzw. des Planentwerfers.
Wie gesagt, Deine Darstellung ist zu ungenau, um näheres zu klären.
Gruß, Frank

Die Bodenplatte und das Erdgeschoss sind fertiggestellt, aber
die vertraglich vereinbarte Stahlbetontreppe passt nun nicht,

Du hast einen Vertrag mit der Fa. K und die kann das vertraglich vereinbarte Werk nicht liefern. Also ist K. haftbar.

Wer ist daran Schuld und muss ggf. die entstehenden Mehrkosten
tragen? Der Bauherr N., der Bauingenieur M. oder Firma K.?

Ich würde sagen, die Fa. K. Ob die sich woanders schadlos halten kann, ist eine andere Frage.

Oder hat der Bauherr N. sogar Schadensersatzansprüche, da er
ja nun damit leben muss? Und wenn ja - wie werden diese

Das wird schwierig. Dazu brauchst Du einen erfahrenen Anwalt.

wird nach den bauantragszeichnungen gebaut oder gibt es eine ausführungsplanung?

Hi,

Schuld ist der, der den Fehler im Bereich Treppe gemacht hat:

Stimmen die Bauausführungszeichnungen? Ja - Nein.

Stimmt die Rohbauausführung? Ja - Nein.

Stimmen die Treppenabmessungen? Ja - Nein.

Wer ein „Nein“ auf sich vereinigt, sollte sich eine gute Begründung einfallen lassen, warum sein Fehler irrelevant ist.

Wenn’s natürlich keine Bauausführungszeichnungen gibt sondern nur nach irgendwelchen Angaben, dann dürften Kosten wohl am Bauherrn hängen bleiben, da der Fehler im Kreis herumgereicht wird (wenigstens hat dann der Bauherr Kosten bei den Bauausführungsplänen gespart).

Wolfgang D.

Hallo

Bauherr hat die Pläne zur Verfügung gestellt - wer hat diese denn erstellt?
Wer hat die Bauaufsicht und kontrolliert die Gewerke?
Sollte ein Bauausführungsplan bestehen und die Baufirma soll lt. Plan eine Treppenloch von 2 x 2 m mauern, mauert aber nur 1,80 x 2,00 m würde ich sagen ist dies ein Fehler der Baufirma.

Aber, wie meine Vorredner schon sagen: alles ein bisschen zu ungenau geschildert - ist der Schenkel 5 cm zu lang, zu kurz und wenn ja wo und warum lässt sich das nicht korrigieren?

Gruß

wird nach den bauantragszeichnungen gebaut oder gibt es eine
ausführungsplanung?

Hallo, es gibt nur Bauantragszeichnungen und keine Ausführungspläne.

Hallo

Bauherr hat die Pläne zur Verfügung gestellt - wer hat diese
denn erstellt?

der Bauherr selber

Wer hat die Bauaufsicht und kontrolliert die Gewerke?

die Firma K.

Sollte ein Bauausführungsplan bestehen und die Baufirma soll
lt. Plan eine Treppenloch von 2 x 2 m mauern, mauert aber nur
1,80 x 2,00 m würde ich sagen ist dies ein Fehler der
Baufirma.

Ausführungszeichnungen gibt es nicht - es wird nach den Bauantragszeichnungen gebaut.
Die Firma K. und dessen Bauingenieur M. (welcher die Bauantragsunterlagen erstellte) sagten uns, dass sie keine Ausführungszeichnungen benötigen. Es reichen die Bauantragszeichnungen.

Die Firma K. baut uns ein schlüsselfertiges Haus.

Aber, wie meine Vorredner schon sagen: alles ein bisschen zu
ungenau geschildert - ist der Schenkel 5 cm zu lang, zu kurz
und wenn ja wo und warum lässt sich das nicht korrigieren?

Lässt sich nicht mehr korrigieren - die Erdgeschosswände standen schon.

Gruß Dani

Der Bauing. prüft an sich nur die Pläne auf statische Fragen,
es sei denn, er ist auch mit der Prüfung der Machbarkeit
beauftragt. Das ist aber eigentlich Sache des Architekten,
bzw. des Planentwerfers.
Wie gesagt, Deine Darstellung ist zu ungenau, um näheres zu
klären.
Gruß, Frank

Hallo Frank,

der Bauingenieur M. wurde mit der Erstellung der Bauantragsunterlagen beauftragt und auch honoriert.

Gruß Dani

Hallo

dann würde ich aus meiner Sicht sagen: derjenige, der die Bauaufsicht hat, hat geschlampt. Denn derjenige hat zu kontrollieren: ob die Wände richtig stehen, die Fenstergrößen richtig gemauert sind etc.
Dagegen dürften beide auch versichert sein.
Mögen sich den Schaden teilen.

Gruß

Mit „beide“ meine ich natürlich Baufirma und bauaufsichtsführender Ing.

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Zusammenfassung
Hallo,

ich habe mir den Artikelbaum durchgelesen.

Also Ihr baut ein schlüsselfertiges Haus. Die Firma soll über den Ing. den Bauantrag erstellen und dann das Haus bauen.

Dann hat die Baufirma das Problem.

Die Firma soll eine Treppe einbauen, welche sie mehr einbauen kann. Dann soll sie doch alles wieder rückbauen und so bauen, das die Treppe passt.

Also dier Baufirma aufordern den vertraglich fixierten Zustand herzustellen und wenn es der Aufwand nicht rechtfertig, über einen Schadenersatz nachdenken.

Christian