Wer ist Schuldner von Grundsteuer?

Hallo!

Eine Immobilie soll verkauft werden. Nach Auskunft der Kommune zahlte der bisherige Eigentümer jahrelang keine Grundsteuer. Die ausstehende Grundsteuer will die Kommune vom neuen Eigentümer haben, weil beim Alteigentümer nichts zu holen ist. Dem Kaufinteressen ist das egal, wenn er Rechtslage und Höhe der ausstehenden Beträge vorher kennt, um dann den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Aber wie ist die Rechtslage? Wer ist Schuldner der alten Grundsteuer-Forderungen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

soweit ich das verstehe kann die Kommune vom neuen Eigentümer die Grundsteuer des laufenden und des vorherigen Jahres verlangen. Nicht allerdings unbegrenzt rückwirkend:

https://dejure.org/gesetze/GrStG/11.html

http://www.erwin-ruff.de/grundsteuer.html

Gruß,
Steve

Das ist in § 11 GrStG so geregelt. Es haften Vorbesitzer und Erwerber gleichermaßen für die Steuerschuld. Allerdings nicht endlos rückwirkend.

Auszug aus dem §:
" (2)Wird ein Steuergegenstand ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres zu entrichten ist. Das gilt nicht für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse und für Erwerbe im Vollstreckungsverfahren. "

mfg
duck313