Hallo!
Eine Immobilie soll verkauft werden. Nach Auskunft der Kommune zahlte der bisherige Eigentümer jahrelang keine Grundsteuer. Die ausstehende Grundsteuer will die Kommune vom neuen Eigentümer haben, weil beim Alteigentümer nichts zu holen ist. Dem Kaufinteressen ist das egal, wenn er Rechtslage und Höhe der ausstehenden Beträge vorher kennt, um dann den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Aber wie ist die Rechtslage? Wer ist Schuldner der alten Grundsteuer-Forderungen?
Gruß
Wolfgang