Hallo zusammen,
mal angenommen, eine Person muss in ein Pflegeheim, um dort versorgt zu werden, aber sie hat kein Bargeld. Die Rente reicht bei Weitem nicht und es ist auch keine Immobilie vorhanden.
Es gibt weder Eltern, Ehepartner noch Kinder.
Bis zu welchen Verwandten (Verwandtheitsgrad) kann das Amt prüfen, wer für die Mehrkosten aufkommen muss/sollte/kann?
Gibt es da eine Regel bzw. eine Übersicht, wo man das an einer Art Stammbaum ablesen kann?
Oder auch ein Gesetz, das das genau regelt?
Wenn ja: Welches ist das bzw. welcher §?
Ich bedanke mich schon mal für die Info,
Walter