Wer ist unterhaltspflichtig (für Heimkosten)?

Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Person muss in ein Pflegeheim, um dort versorgt zu werden, aber sie hat kein Bargeld. Die Rente reicht bei Weitem nicht und es ist auch keine Immobilie vorhanden.
Es gibt weder Eltern, Ehepartner noch Kinder.

Bis zu welchen Verwandten (Verwandtheitsgrad) kann das Amt prüfen, wer für die Mehrkosten aufkommen muss/sollte/kann?

Gibt es da eine Regel bzw. eine Übersicht, wo man das an einer Art Stammbaum ablesen kann?

Oder auch ein Gesetz, das das genau regelt?
Wenn ja: Welches ist das bzw. welcher §?

Ich bedanke mich schon mal für die Info,
Walter

Hallo,

auf Wunsch hin habe ich meine alte Antwort gelöscht und versuche nach Anleitung jetzt erstmalig den FAQ direkt zu verlinken: FAQ:2916

Dort im FAQ sollten die meisten Fragen beantwortet sein.

Gruß
Ingrid

[MOD] Supi, danke! :smile:
Hi!

auf Wunsch hin habe ich meine alte Antwort gelöscht und versuche nach Anleitung jetzt erstmalig den FAQ direkt zu verlinken: FAQ:2916

Hat doch gut geklappt! :smile:

LG
Jadzia Dax

2 Like

Hi,
außer Eltern, Ehepartner und Kindern kommen keine Unterhaltspflichtigen in Betracht. Somit müssten die ungedeckten heimkosten durch die Sozialhilfe abgedeckt werden.

Gruß
Nelly