Wer ist verantwortlich?

Hallo Community! :smile:

Bei welchen Menschen oder Einrichtungen liegt die Entscheidung über Gesetzesänderungen? Speziell geht es mir um eine Änderung des BtmG.
Wer ist Ansprechpartner? Wer hat die „Macht“ dort Artikel zu ändern? Bzw. von wem muss die Initiative ausgehen?
Ich würde mich auch über Beispiele freuen, wie ein Verlangen des Volkes so weit nach oben gelangt ist, dass ein Gesetz geändert wurde.

Vielen Dank im Voraus
und mit freundlichem Gruß
Christoph Jäschke

Hallo,

Bei welchen Menschen oder Einrichtungen liegt die Entscheidung
über Gesetzesänderungen?

Gesetzgeber sind die Parlamente. Auf Bundesebene ist das der Bundestag.

Speziell geht es mir um eine Änderung des BtmG.
Wer ist Ansprechpartner?

MdB - Mitgleider des Bundestags.

Wer hat die „Macht“ dort Artikel zu
ändern? Bzw. von wem muss die Initiative ausgehen?

Mitgleider des Bundestags.

Ich würde mich auch über Beispiele freuen, wie ein Verlangen
des Volkes so weit nach oben gelangt ist, dass ein Gesetz
geändert wurde.

Das trifft auf jedes Gesetz zu, denn Mitglieder des Bundestags sind auch Miglieder des Volkes. In der Regel wird die Initiative von den Regierungsparteien ausgehen, denn die haben die nötige Mehrheit, das Gesetz von ihren Mitgleidern im Bundestag auch verabschieden zu lassen.

Dein Ansprechpartner wäre damit der Abgeordnete einer Regierungspartei in Deinem Wahlbezirk.

Gruß Rainer

Hallo Christoph,

Bei welchen Menschen oder Einrichtungen liegt die Entscheidung
über Gesetzesänderungen?

Das BtmG ist ein Bundesgesetz, deshalb
Bundestag und Bundesrat mit Beteiligung des Bundespräsidenten

Wer ist Ansprechpartner? Wer hat die „Macht“ dort Artikel zu
ändern?

Eine parlamentarische Mehrheit.

Bzw. von wem muss die Initiative ausgehen?

Von einer Partei oder ausreichend großer Gruppe von Abgeordneten (Bundestag) bzw. Bundesland (Bundesrat).

ein Verlangen des Volkes

Wer ist das, das Volk?
Die politische Meinungsbildung ist eine der Aufgaben der Parteien.

so weit nach oben gelangt ist, dass ein Gesetz
geändert wurde.

Der Weg ist lang. Wer in der Demokratie etwas verändern will, muß sich Mehrheiten Gleichgesinnter suchen. Das ist je nach Sichtweise die eine oder die andere Seite der Medaille.

Tip:
Blättern im Grundgesetz.

Gruß
Cassius

Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Das hat mir schon ein wenig geholfen, jedoch kommt eine weitere Frage auf:
Was wäre, wenn die meisten Menschen in Deutschland (sagen wir 70%) seriösen Umfragen zufolge für eine Änderung eines Gesetzes sind, aber der Bundestag absolut nicht?

Ich vermute, selbst wenn es 90% wären, dann würde diese Änderung nicht gemacht werden, weil ja direkt eigentlich nur der Bundestag entscheiden kann - und dieser will es ja nicht.

Oder sehe ich das falsch? Würde der Bundestag auf die Interessen der (in diesem fiktiven Beispiel doch sehr großen Mehrheit) eingehen und Gesetze ändern?

Im konkreten Fall geht es mir um den Anbau von Cannabis in der eigenen Wohnung oder im Garten. Es ist fraglich, ob tatsächlich eine solche Mehrheit zu Stande kommen würde. Aber mich interessiert, wie dieser Fall ablaufen würde.

Danke
Christoph

Nachtrag
Was würde in diesem Fall eine Petition an den Bundestag nützen? Wieviele Unterschriften/Mitstreiter braucht man?

Hallo,

Was würde in diesem Fall eine Petition an den Bundestag
nützen? Wieviele Unterschriften/Mitstreiter braucht man?

Du denkst an ein Volksbegehren auf Bundesebene, das ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Es gibt keinen Weg, der da hin führt, wo Du hin möchtest.

Gruß Rainer

Wäre es denn theoretisch möglich, die Entscheidung über die Legalität/Illegalität des Hanf im Garten den Ländern zu überlassen?

Bundesgesetze
Hallo,

Wäre es denn theoretisch möglich, die Entscheidung über die
Legalität/Illegalität des Hanf im Garten den Ländern zu
überlassen?

theoretisch ist alles möglich, auch eine Verfassungsänderung, die Volksentscheide zu Gesetzen zulässt. Die Zuständigkeit des Bundes und der Länder wurde ja erst kürzlich neu geregelt, das Betäubungsmittelgesetz ist aber immer noch nicht Ländersache. Möglich wäre das schon, aber es sieht nicht danach aus, als wollten CDU und SPD daran etwas ändern.

Aber auch in den Ländern sind die Hürden für Volksentscheide sehr hoch, nicht in allen Landesverfassungen sind sie vorgesehen.

Ich wohne im Saarland, da sind Volksentscheide nach der Landesverfassung möglich. So viel ich weiß, ist das bisher ein mal passiert und die Antragsteller konnten sich nicht durchsetzen.

Ohne eine große Mehrheit in den Regierungsparteien der Landesparlamente wird das Betäubungsmittelgesetz ganz sicher nicht Landesrecht und diese Mehrheit gibt es nicht. Ich habe nicht den Eindruck, daß dieses Thema in irgendeiner Regierung in Deutschland eine so hohe Priorität hätte, daß man sich dafür stark machen würde. Ich vermute auch, daß Du die Meinung in der Bevölkerung falsch einschätzt. Ich gehe einfach mal von mir aus. Ich habe keine Erfahrungen in diese Richtung, kann die Wirkung und damit verbundene Gefahren nicht einschätzen. Sollte es also zu einem Volksentscheid kommen, würde ich mich daran nicht beteiligen. Sehr viele andere Saarländer sehen das sicher ähnlich, das Volksbegehren würde abgewiesen, weil nicht genug Bürger darüber abgestimmt hätten.

Gruß Rainer