Wer ist verantwortlich, dem Bürger Infos zu liefern

Hallo, ich frage mich, wer in diesem Fall zuständig ist. Wir haben das diskutiert, finden aber keine Einigung. Die einen meinen, Das AA ist hier verantwortlich, die anderen meinen die DR ist es. Darüber hinaus fragen wir uns, wie löst man das Problem an sich? Es geht um nichtgezahlte Rentenversicherungsbeiträge für 2 Jahre.

Angenommen jemand reicht Arbeitsunfähigkeitsrente ein auf Grund von eben Krankheit. Die Person durchläuft alle Wege und Hürden bis zum Sozialgericht.
Wegen Privatvermögen erhält sie nach einer kurzen Zeit von Arbeitslosengeld nach Krankengeld die maximale Zeitspanne keine Finanzielle Unterstützung und muss sich selbst finanzieren. Sie erfährt von der KK, dass sie sich privat versichern muss.
Nach nun 2,5 Jahren und der Ablehnung des Rentenantrages durch das Sozialgericht erfährt sie nebenbei nach dem Prozess, es gäbe ein Problem, weil keine Rentenbeiträge einbezahlt wurden in den verg. 2 Jahren seit der Privatselbstfinanzierung.
Ich habe nachgelesen, es gibt eine informatinsfplicht - Wer trägt die Verantwortung für so eine Unterlassung - Das AA oder die DR?

Hallo verantwortlich ist der Bürger selbst . Wenn er etwas nicht weiss oder sich nicht selbst darum kümmert hat er Pech gehabt . So ist das heute .
viele Grüße noro

Hallo,

Ja, denn der „Bürger von heute“ möchte alleinverantwortlich sein Leben bestimmen. Der Staat soll möglichst wenig Einfluss auf ihn bzw. sein Leben haben.

Zum mündigen Bürger gehört aber auch, dass er sich um seine Angelegenheiten kümmert und nicht auf den wie auch immer gearteten „großen Bruder“ hofft, der die „bösen Buben“ verhaut und alles wieder ins Lot bringt.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

was war mit den Rentenversicherungsbeiträgen zum Zeitpunkt des Antrages auf die Erwerbsminderungsrente?

Wann wurde ein Beratungsgespräch bei der Renztenversicherung geführt? Was war zu diesem Zeitpzunkt aktuell?

Gruß
RHW

Das kannst Du sicher mal verlinken. Wenn es eine solche Informationspflicht tatsächlich gibt, muss da ja auch stehen, wer, wann/unter welchen Umständen dazu verpflichtet sein soll und wie die auszusehen hat.
Ansonsten ist mal für die Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge eben in der Tat selbst verantwortlich. Kann mir beim besten Fall nicht vorstellen, dass die RV jedesmal einen Brief rausschicken muss, wenn keine Beiträge eingehen. Dann ist das eben so und es gibt mal eine Rente auf Grundlage der eingezahlten Beiträge.

Das ist sicher falsch (verstanden worden). Niemand muss sich privt versichern. Er darf sich auch weiter frewillig in der gesetzlichen KV versichern.

Was genau hat sich denn zwischen „heute“ und „damals“ geändert?

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Hallo nochmals, ihr konnt im Netz jede Menge infos zu diesen Pflichten der Behörden nachlesen.

§ 13 SGB I – Aufklärung, § 14 SGB I – Beratung, § 15 SGB I -
Auskunft.
Diese Informations-,
Auskunfts- und Beratungspflichten sowie -möglichkeiten der
Sozialversicherungsträger sind regelmäßig erweitert worden (§ 57
SGB II, §§ 29 ff. SGB III, § 93 SGB IV, § 17 Abs. 1 SGB VII, § 7
SGB XI, § 22 Abs. 1 SGB IX, § 109a SGB VI, § 11 SGB XII)

Was mich stört sind diese Behauptungen die nicht belegt sind, dass man für alle und jede Info selbst zuständig sei. Das ist schlichtweg falsch wie man nachlesen kann.

Das man für die Zahlung seiner Beiträge im allgemeinen selbst verantwortlich ist, ist klar. Wenn es aber nicht mehr eine allgemeine Lage ist sondern eine spezielle, bekommt das der Sachbearbeiter und viele andere mit. Hier beginnt die Pflicht den Renteneinzahler auf besondere Umstände hinzuweisen. Meine Eingangsfrage umschrieb ja eine nicht übliche allgemeine Situation sondern eine sehr spezielle die noch dazu recht kompliziert und auch langwierig war und noch immer ist.

Erwähnen möchte ich noch in diesem Zusammenhang, dass die DR sich schriftlich entschuldigt hat für ihren Fehler der Nichtinformation und auch für Falschinformation von Mitarbeitern der DR gegenüber meiner damals ziemlich verstörten und hilflosen Freundin, für die ich dann die Sache übernommen habe und mich schriftlich an die DR gewandt hatte, nachdem ich im Netz über die Pflichten fündig geworden war. - Ihr könnt auch gerne mal auf der HP der DR schauen, da findet man auch einiges dazu.

Auch die Tatsache, das viele Mitarbeiter am Telefon bei versch. Behörden gerne auch behaupten, der Bürger müsse alles selbst wissen, herausfinden und sei für alles was er nicht wüsste selbst verantwortlich - also die Auswirkungen - ist dies falsch. Man darf einfach nicht alles glauben was einem so vermeindlich als Wissen verkauft wird - Postfaktisch oder wie man das sonst nennen mag.

Mann kann nicht alles wissen und wenn man nicht weiss was man nicht weiss, auch nicht danach fragen. Man ist oft einfach darauf angewiesen, das man informiert wird und das ist nicht nur möglich, das ist eine Verpflichtung.

Das habe ich nicht erfunden, also lohnt es sich nicht mit mir darüber eine Diskussion zu beginnen. Ich bin nur der Überbringer der Botschaft und hoffe, es hilft dem einen oder anderen weiter, wenn er/sie selbst betroffen ist.

MfG
Nordische

Hi noro,

ich habe nie erwähnt, dass sich niemand gekümmert hätte und der Bürger kann nur das wissen, was er in Erfahrung bringen kann. Bekommt der Bürger bestimmte informationen nicht, kann er nicht frei entscheiden. Und dann hat er nur Pech wenn er sich das gefallen lässt und sich selbst die Schuld gibt. Das wäre aber mehr als Pech, das wäre dumm - Denn es ist mit Nichten heute so - das man keine Rechte hätte. Das Recht auf umfassende Information z.B.

Ich nehme aber fast an, du meinst etwas gänzlich anderes… jemanden der sich um nichts kümmert, der sich nicht schlaumacht aber meint, ihm stünde alles zu… sowas irgendwie…? … Wenn ja hat das ja nichts mit meiner ursprünglichen Frage und der Situationsbeschreibung zu tun und deshalb kann ich nicht wirklich nachvollziehen was diese Antwort mit meiner Frage zu tun hat.

MfG
Nordische

sorry, stimmt, ich habe mich falsch ausgedrückt an dieser Stelle!!!

Beratung hat eins mit Auskunft gemeinsam: sie kommt nicht, man muss sie sich holen.

Aber glaub Du nur weiter an den Weihnachtsmann.
Gruß
anf

Niemand behauptet, dass man alles wissen muss. Es ist allerdings auch schlicht nicht so, dass nun GKV, GRV usw. ständig jeden Versicherten und auch jeden der sich freiwillig versichern könnte usw. usf. unaufgefordert über alles mögliche informieren müsste.
Bei der GKV ist die Sache möglicherweise auch deswegen anders gewesen, weil es inzwischen eine Krankenversicherungspflicht gibt. Die melden sich also zeitnah, wenn keine Beiträge eingehen und auch kein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen ist.
Die Frage hier ist doch, worüber die DR in diesem Fall zu welchen Zeitpunkt unaufgefordert hätte informieren müssen. Die hätte also einen Brief rausschicken sollen, dass man ab jetzt freiwillige Beiträge leisten kann? Einen solchen Brief müsste dann doch aber jeder bekommen, der gerade keine Pflichbeiträge leistet bzw. für den sie geleistet werden? Und in welchen Abständen müsste das erfolgen?

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