Wer ist verantwortlich, wenn ein Rollifahrer mit Hund durch Unwetter nicht mit Aufzug fahren kann

Bereits das 2. Mal stand in einem Mietshaus die Einfahrt zum Kellergeschoß, der ganze Keller mit Waschmaschinenraum und Aufzugschacht unter Wasser.
Obwohl man nach dem 1. Mal Sandsäcke oder dgl. als Vorsorge hätte besorgen müssen, war der Aufzug bis zum nächsten späten Nachmittag nicht benutzbar.
In dem Hause wohnen Rollstuhlfahrer, einer mit Hund, die seit gestern nicht mehr aus dem Hause kamen um z.B. zum Arzt oder arbeiten zu fahren oder mit ihrem Hund Gassi fahren konnten. Muß er das hinnehmen, und was kann er dagegen tun?

Hallo!

Das sind Naturgewalten, dagegen kann man nichts machen, es sei denn die Überschwemmung tritt bereits bei normalem Regen auf weil es Entwässerungsprobleme auf dem Grundstück gibt.

Wenn es so wäre, dann würde die Gebäudeversicherung sicherlich Druck machen, bauliche Maßnahmen zu ergreifen um in Zukunft Schäden zu vermeiden.

Im Notfall kann man immer die Feuerwehr o.ä. rufen, wenn man dringend( Gassi ist nicht dringend, Helfer würden Hund eben allein runter tragen) das Haus verlassen muss.

MfG
duck313