Wer ist verantwortlich

Herr A. hat ein Haus mit fünf Wohnungen, hat alle Wohnungen vermietet. Eines Tages läuft die Klärgrube über und die Sch… kommt in die Wohnungen hoch. Aber erst nach drei weiteren Tagen wird er informiert. Wer muss die Reinigungskosten für die Bäder etc. zahlen? Die Leerung zahlt doch der Hauseigentümer, oder?

  1. in diesem Fall ist ganz klar der Vermieter derjenige, der für die aufgetretenen Schäden haftet. Er hat durch die Tatsache, dass die Fäkalgrube nicht entleert wurde seine vertragliche Pflicht zur Entsorgung verletzt und muss nun für die aufgetretenen Schaden haften. Das einzige Problem hierbei stellt die verspätete Meldung der Mieter an den Vermieter bezüglich der Schäden dar. Durch die verspätete Meldung hat der Mieter seine Meldepflicht bei Mängeln an der Mietsache verletzt.

  2. Interessant wird es wenn der Vermieter den Schaden an seine Gebäudeversicherung meldet. Diese zahlt nur für Schäden am Gebäude und mit den am Gebäude befestigten Sachen (z. B. Tapeten). Das Inventar des Mieters (z. B. Haushaltsgegenstände) unterliegt der Hausratsversicherung des Mieters. Wenn dieser aber keine hat kann er höchstens versuchen mit dem Vermieter eine Entschädigung auszuhandeln.