… Großveranstaltungen, Märkten, Flohmärkten, Konzerten etc.?
Bei uns gibt es seit langer Zeit einmal jährlich eine Großveranstaltung. Beim ersten Mal war der Name des Veranstalters auf jedem Werbeplakat, auf jedem Flyer. Seitdem vermisse ich jedoch diese Kennzeichnung. Leider ist auf den Werbeplakaten nicht mehr ersichtlich wer haftungsrechtlich verantwortlich ist, wer offiziell Veranstalter ist? Es kann ein bestimmter Veranstalter vermutet werden, aber kenntlich ist das nicht. Die zuständigen Behörden verweigern bei Bürgeranfragen Antworten hierzu! Der angebliche Namensgeber dieser Veranstaltung wird nirgends erwähnt. Was ist, wenn jemand zu Schaden kommt? Wer haftet? Wer ist vertraglich mit wem verbunden. Oder haftet da das Ordnungsamt, die Behörden oder die Stadt?
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Denke bestimmte Veranstaltungen müssen angemeldet werden, also muss den Behörden auch der Veranstalter bekannt sein. Verstehe dann nicht, warum sie dazu keine Auskunft geben. Es gibt ja schließlich auch das Informationsfreiheitsgesetz.
Aber kenne mich leider mit diesem Thema nicht aus. Vielleicht finden Sie noch woanders nähere Informationen.
MfG
Hallo, der Veranstalter ist auf jeden Fall für die jeweiligen Veranstaltungen haftbar.
Ehrlich gesagt ich kann mir nicht vorstellen, warum ein Veranstalter nicht bekannt werden will. Eventuell kann man den Veranstalter aus der Zeitung oder aus einem Marktblättchen o.ä. ausfindig machen.
Ich gehe davon aus, dass der Veranstalter haftet.
Dieser ist i.d.R. auch auf den Werbeträgern kenntlich zu machen. Die Behörde ist m.E. auskunftspflichtig.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Gruß
R.
Hallo mefoe,
grundsätzlich ist bei Großveranstaltungen egal ob Flohmarkt, Konzert, Jahrmarkt etc. in erster Linie eine vorherige Genehmigung der örtlichen Sicherheitsbehörde einzuholen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Behörde allerdings dem Bürger selbst nur in begründeten Fällen Auskunft über den Veranstalter geben.
Wer für welche Schäden wie und in welcher Höhe haftet entscheidet dabei eine Vielzahl von lokalen Gegebenheiten. Der Fall selbst ist jetzt zu allgemein formuliert, als dass ich eine genauere Vermutung äußern könnte.
Oftmals gilt aber auf „öffentlichen Veranstaltungen“, also Ereignissen bei denen Jedermann Zugang hat (Eintritt ist dabei kein Kritierium), die Haftung trägt in erster Instanz der Veranstalter, da dieser das „Hausherrenrecht“ ausübt und alle ihm gegebenen Auflagen der Sicherheitsbehörde zu erfüllen und jegliche Gefahr zu beseitigen hat. Kommt es also zu einem Schadensfall, der auf Grund mangelder Sorgfaltspflicht des Veranstalters entstanden ist, so haftet der Veranstalter selbst bzw. dessen Versicherung.
Eine Haftung von Städten oder Behörden ist eher selten, da diese
a) kaum Veranstaltungen ausüben
b) die Haftung an Drittfirmen übertragen (z. B. Sicherheitsdienste)
c) meistens die Plätze, Hallen etc. mit Haftungsübergang vermieten/verpachten.
Hallo mefoe,
eigentlich wollte ich zuerst antworten, dass ich dir bei dem Thema nicht weiterhelfen kann, da ich mit diesem Recht noch nie zu tun hatte.
Aber im Hinterkopf habe ich, dass der Veranstalter bei Anzeigen erkennbar sein muss – das ist aber Hörensagen – eine Rechtsgrundlage weiß ich dafür nicht.
Es kann auch sein, dass sich das Recht mittlerweile geändert hat.
Schau doch mal im Internet in die Gewerbeordnung (GewO) deines Bundeslandes rein. Vielleicht findest du da was.
Ich versteh ja nicht, dass du zu so einer Großveranstaltung gehen willst, wenn du schon Schaden befürchtest. Muss denn bei uns Deutschen jeder Furz geregelt sein?
Danach heißt’s dann wieder Polizeistaat.
Aber sollte trotzdem was passieren (weil negative Gedanken negative Dinge anziehen), dann weiß die Gemeinde/Stadt doch, wem sie die entsprechende Erlaubnis mit welchen Auflagen erteilt hat.
Ich finde es schon interessant, dass dir von der Behörde keine Auskunft erteilt wird. Eilt dir ein gewisser Ruf voraus?
Normalerweise müsstest du Auskunft erhalten, wenn du ein berechtigtes Interesse darlegen kannst (das wird vermutlich erst der Fall sein, wenn du einen Schaden erlitten hast). Vielleicht kann dir ggf. auch das zuständige Landratsamt weiterhelfen.
Viele Grüße aus Bayern
Johanna Karkosch
Liebe/r mefoe,
anhand einer konkreten Bestimmung kann ich die Frage aktuell nicht beantworten. Grundsätzlich bin ich schon der Ansicht, dass der jeweilige Veranstalter haftet, im Rahmen seiner sog. Verkehrssicherungspflicht. Sicherlich wird es so sein, dass ihm nicht jedes mögliche Risiko beim Besuch einer Veranstatung zugerechnet werden kann. Wenn Sie auf einen Flohmarkt gehen, der von einem Verein veranstaltet wird und Sie stolpern über ein Loch im Asphalt und verletzten sich, wird sicherlich nicht der Verein haften (wenn überhaupt Dritthaftung in Betracht kommt), sondern die Gemeinde, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflichten grob verletzt hat. Denn der Asphalt hat ja zunächst nichts mit dem Flohmarkt an sich zu tun, der nur örtlich dort aufgebaut ist. Anders könnte es sein, wenn Sie über einen Wasserschlauch stolpern, der für den Bierwagen gebraucht wird und hier der Verein seine Verkehrssicherungspflichten nicht beachtet. Grundsätzlich gilt, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass mögliche Gefahren und Schäden von anderen ferngehalten werden. Das Ordnungsamt wird vorraussichtlich kaum in Anspruch genommen werden können. Hier käme nur ein Anspruch auf Amtshaftung in Betracht. Dazu müsste das Ordnungsamt aber bei der Bearbeitung schuldhaft einen Fehler gemacht haben, der kausal für den Schaden sein müsste. Wenn die Genehmigung für eine Veranstaltung dem geltenden Recht entspricht, wird dieser Fall wohl kaum eintreten.
Ob Sie einen Anspruch auf Auskunft des Veranstalters haben, weiß ich nicht. Mir fällt spontan keine Anspruchsgrundlage für ein solches Begehren ein. Mir scheint es aber logisch und konsequent zu sein, dass die Gemeinde zur Herausgabe verpflichtet ist, um Ihnen das Geltendmachen von Ansprüchen zu ermöglichen. Spätestens wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten, wird die Gemeinde sicher die Daten herausgeben…
Mehr kann ich aktuell zur Beantwortung Ihr Frage nicht beitragen. Ich hoffe, Sie erhalten durch weitere Antworten ein vollständiges Bild.
Herzliche Grüße
Dirk
Hallo,
bei solchen Veranstaltungen ist das Ordnungsamt genau über die Veranstalter informiert. Aus meiner Sicht sollte der Schaden dann einfach an die Behörde gemeldet werden bzw. bei der Polizei. Diese werden dann schon freiwillig die Angaben herausrücken.
Ansonsten per Anwalt die Angaben anfordern.
MfG
Dirk