Wer muß denn das Attest beim Arbeitgeber vorlegen, wenn der Arbeitnehmer psychisch krank ist und selber nicht in der Lage ist (liegt in der Psychiatrie) ?
Ist der Ehepartner verpflichtet ? Gibt es ein Gesetz dafür ?
Oder haftet da das Krankenhaus ?
Danke für die Antwort.
Hallo
„Verpflichtet“ ist der AN. Sofern er nicht in der Lage ist, kann er andere darum bitten. Das kann also auch per Post geschehen, die Oma persönlich mit dem Rollator vorbeifahren, das könnte der Ehepartner machen, Batman oder ein x-beliebiger Passant. Der AN hat sicherzustellen, daß die AU beim AG eingeht. Das Krankenhaus ist dazu nicht verpflichtet und wofür soll es hier denn überhaupt haften?
Entgfg § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet , dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. (…)
Vielleicht verrätst Du erst einmal, warum diese Frage gestellt wird… Ist eine fiktive AU zu spät zugegangen? Gibt es eine Abmahnung und/oder eine Kündigung? Will der Ehepartner das nicht machen?
Da könnte man sicher mehr zu sagen…
Gruß,
LeoLo