Liebe Forengemeinde,
ich war heute bei meiner KFZ-Versicherung (ich habe eine Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung). Der Agent sagte mir u.a., dass bei einem möglichen Unfall alle Insassen versichert seien außgenommen der Fahrer.
Ich dachte, dass alle KFZ- Insassen versichert seien also auch der Fahrer. Ich habe dann auf anraten des Agenten eine separate Fahrerversicherung abgeschlossen. Nun würde mich mal interessieren, ob tatsächlich bei einem Unfall nur die Mitfahrer versicher sind aber der Fahrer nicht.
Gruß dielein
Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung). Der Agent sagte
mir u.a., dass bei einem möglichen Unfall alle Insassen
versichert seien außgenommen der Fahrer.
Wogegen versichert ? Wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, kann er ja nicht dagegen versichert sein.
der Fahrer. Ich habe dann auf anraten des Agenten eineseparate Fahrerversicherung abgeschlossen.
Welche Leistungen sind denn versichert ?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Es geht doch darum, dass der Fahrer selbst wenn er schuld an einem Unfall hätte, einen körperlichen Schaden davon tragen könnte und er deshalb mit hohen Kosten zur Herstellung seiner Gesundheit tragen müsste. Es hat ja nicht jeder eine Unfallversicherung. Und das sollte dann die KFZ-Fahrerversicherung tragen. Und deshalb nochmal meine Frage: Ist bei der normalen Haftpflicht/Teilkaskoversicherung außer den Mitfahrern auch der Fahrer mitversichert.
Gruß dielein
Hallo dielein,
über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alle Fremdschäden versichert. Also besteht auch Versicherungsschutz für verletzte fremde Mitfahrer. Der Fahrer selbst + Angehörige sind nicht versichert.
Allerdings halte ich von einer Insassen-Unfallversicherung nichts.
Bitte überlege einmal. Der Tag hat 24 Stunden. Davon ist man vielleicht 30-60 Minuten pro Tag mit dem Auto unterwegs.
In den restlichen 23 Stunden besteht kein Unfallversicherungsschutz,
obwohl lt. Statistik des statistischen Bundesamtes die meisten Unfälle in häuslicher Umgebung stattfinden.
Fazit: Insassen-Unfallversicherung auflösen und dafür eine Risiko-Unfallversicherung mit 24 Stundenschutz für die Familie abschließen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
genau das wollte ich wissen. Insbesondere für den Fahrer besteht also kein Versicherungsschutz.
Herzlichen Dank für die detalierte Antwort.
Gruß dielein
über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alle Fremdschäden
versichert. Also besteht auch Versicherungsschutz für
verletzte fremde Mitfahrer. Der Fahrer selbst + Angehörige
sind nicht versichert.Allerdings halte ich von einer Insassen-Unfallversicherung
nichts.Bitte überlege einmal. Der Tag hat 24 Stunden. Davon ist man
vielleicht 30-60 Minuten pro Tag mit dem Auto unterwegs.
In den restlichen 23 Stunden besteht kein
Unfallversicherungsschutz,
obwohl lt. Statistik des statistischen Bundesamtes die meisten
Unfälle in häuslicher Umgebung stattfinden.Fazit: Insassen-Unfallversicherung auflösen und dafür eine
Risiko-Unfallversicherung mit 24 Stundenschutz für die Familie
abschließen.
Hallo Merger,
ich muss Dir voll zustimmen! weil bei der Insassenunfallversicherung in der Regel nur die Versicherungen verdienen. Und die Arzt oder Krankenhausrechnung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zumindest in der Regel! Nur bei bleibenden Schäden sollte man je eine gute Unfallversicherung haben.
Gruß Peter
genau das wollte ich wissen. Insbesondere für den Fahrer besteht also kein Versicherungsschutz.
Langsam. Sollte der Fahrer eines KFZ bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt werden, zahlt natürlich seine KV die Heilbehandlung. Weitergehende Schäden (Invalidität, Berufsunfähigkeit) wäre anderweitig zu versichern. Bei eiem Fremdverschulden hat er Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflicht des Schädigers (bzw. des schädigenden KFZ). Diese Ansprüche erstrecken sich auf alle Unfallschäden, nicht nur auf die Heilbehandlung.
Hallo,
google mal nach Insassenunfallversicherung.
Dann wirst du sehen, dass jeder der Ahnung hat (und nicht an deren Abschluss verdient!) davon abrät.
Aber viele Verkäufer von Versicherungen wissen leider, wie sie den Leuten Angst machen müssen, damit sich diese auch wirklich gegen jede Kleinigkeit versichern.
Fazit: da hast du dir Mist aufschwatzen lassen!
Hallo,
über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alle Fremdschäden
versichert. Also besteht auch Versicherungsschutz für
verletzte fremde Mitfahrer. Der Fahrer selbst + Angehörige
sind nicht versichert.
dass Angehörige, die Mitfahrer sind, durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters/Fahrers nicht geschützt wären, wäre mir neu.
Hast du dafür eine seriöse Quelle oder habe ich dich falsch verstanden?
Gruß
Pontius
Hallo,
dass Angehörige, die Mitfahrer sind, durch die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters/Fahrers nicht
geschützt wären, wäre mir neu.
Eine kleine Einschränkung - Angehörige, die mit dem Fahrer/Halter im gleichen Haushalt wohnen sind nicht mitversichert, da eine Haftpflichtversicherung nur für Fremdschäden leistet.
Hast du dafür eine seriöse Quelle oder habe ich dich falsch
verstanden?
Ja, dies findest Du in den Vertragsbedingungen.
Gruß
Pontius
Gruß Merger
Hallo dielein,
momentan gehen hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander, so dass leicht ein falscher Eindruck entstehen kann:
ich war heute bei meiner KFZ-Versicherung (ich habe eine
Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung). Der Agent sagte
mir u.a., dass bei einem möglichen Unfall alle Insassen
versichert seien außgenommen der Fahrer.
Was er hier meint, ist, dass bei einem selbstverschuldeten Unfall die übrigen Fahrzeuginsassen Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht des verunfallten Fahrzeugs stellen können, der Fahrer aber nicht (dabei ist das Verwandtschaftsverhältnis unter den Insassen übrigens irrelevant).
Ich dachte, dass alle KFZ- Insassen versichert seien also auch
der Fahrer.
Der Fahrer ist als VERURSACHER des selbstverschuldeten Schadens versichert, nicht aber als GESCHÄDIGTER. Insofern hast du Recht - und Unrecht.
Ich habe dann auf anraten des Agenten eine
separate Fahrerversicherung abgeschlossen. Nun würde mich mal
interessieren, ob tatsächlich bei einem Unfall nur die
Mitfahrer versicher sind aber der Fahrer nicht.
Entgegen der hier vielfach (zurecht) geäußerten Kritik an der Insassenunfallversicherung handelt es sich bei der „Fahrerversicherung“ gar nicht um eine solche.
Vielmehr handelt es sich dabei quasi um einen „aufgebohrten“ Haftpflichtschutz. Im Gegensatz zur Unfallversicherung sind daher auch keine festen Versicherungssumme versichert, sondern es werden die (berechtigten) Ansprüche des Fahrers entsprechend des zutreffenden Schadens reguliert (bis zu einer maximal Höhe bei den meisten Versicherern von derzeit 12 Mio. €) - aber Achtung: es gilt nur der Personen- nicht aber der Sachschaden als versichert.
Ob eine Insassenunfall- oder eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll erscheint, kann letztlich nur jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich tendiere ganz stark gegen den Abschluss einer IU; ein Fahrerschutz kann aufgrund des meist besseren Preis-Leistungsverhältnisses je nach persönlicher Situation eine Überlegung Wert sein.
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
dass Angehörige, die Mitfahrer sind, durch die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters/Fahrers nicht
geschützt wären, wäre mir neu.Eine kleine Einschränkung - Angehörige, die mit dem
Fahrer/Halter im gleichen Haushalt wohnen sind nicht
mitversichert, da eine Haftpflichtversicherung nur für
Fremdschäden leistet.Hast du dafür eine seriöse Quelle oder habe ich dich falsch
verstanden?Ja, dies findest Du in den Vertragsbedingungen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Die von dir genannte Einschränkung konnte ich zwar bei den Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung, aber nicht bei denen zur Kfz -Haftpflichtversicherung finden.
Gruß
Pontius
Hallo Pontius !
Die findet man auch nicht in den Kfz-Haftpflichtbedingungen.
Alle Insassen(außer dem Fahrer) sind versichert,ob Familie oder nicht,also Ehefrau und Kinder sind versichert,wenn der Vater als Fahrer einen Unfall verursacht und die Insassen Schäden erleiden.
Das ist doch wohl hoffentlich bekannt,denn die Familienmitglieder können sämtliche Schäden nebst Schmerzensgeld von der VS des Vaters einfordern.
Das ist doch gerade das Gegenargument zur Insassen-Unfallversicherung,die als „überflüssigste Versicherung“ bezeichnet wird,weil außer dem Fahrer sowieso bereits ein hochwertiger Schutz der Insassen gegen die Kfz-Haftpflicht besteht.
MfG
duck313
Hallo duck,
Die findet man auch nicht in den Kfz-Haftpflichtbedingungen.
Alle Insassen(außer dem Fahrer) sind versichert,ob Familie
oder nicht,also Ehefrau und Kinder sind versichert,wenn der
Vater als Fahrer einen Unfall verursacht und die Insassen
Schäden erleiden.
vielen Dank für deine Bestätigung. Es hätte mich auch gewundert, wenn das kurzfristig geändert worden wäre.
Aber ich glaube, diese Regelung gibt es erst seit ca. 20 Jahren. .
Gruß
Pontius