Beispielsfall:
Es ist eine Wohnung an ein Paar vermietet (nicht verheiratet). Diese nutzen die Wohnung als WG (jeder hat ein Zimmer, der Rest der räume (Bad+Küche) wird gemeinsam genutzt).
Es existiert ein Mietvertrag. Dort stehen als Mieter beide mit Daten (Vorname, Nachname, Anschrift) drin und der Vertrag ist von beiden unterschrieben.
Die Miete wird von jeder Partei zur Hälfte gezahlt.
Nehmen wir nun an, es gibt sich die Situation, dass einer keine Miete mehr zahlt. Der Andere zahlt weiterhin. Welche Möglichkeiten bestehen.
Haften beide gemeinsam?
Oder jeder für sich?
Was könnte man in so einem Fall machen? (außerordentlich Kündigung?)
Welche Wege stehen dem Vermieter rechtlich offen?
Vielen Dank
Hallo!
Haften beide gemeinsam?
Sie haften beide gemeinsam und zwar als Gesamtschuldner. Das bedeutet - und hier wird das sicherlich für den Vermieter interessant - jeder haftet alleine auf die GESAMTE Miete.
Der Vermieter kann also von jedem Mieter die gesamte Miete verlangen, auch wenn im innenverhältnis zwischen den beiden Mietern vereinbart war, dass jeder nur die hälfte der Miete zahlen muss.
Gruß,
Florian.
Beide
keine Miete mehr zahlt. Der Andere zahlt weiterhin. Welche
Möglichkeiten bestehen.
Haften beide gemeinsam?
Jeder haftet VOLL für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten! Die beiden Mieter sind sozusagen eine GdBR gegenüber dem Vermieter. Sie sind also jeweils VOLLhafter. Es sei denn, es wäre ausdrücklich im Vertrag anders geregelt.
Oder jeder für sich?
Was könnte man in so einem Fall machen? (außerordentlich
Kündigung?)
WENN die gesetzlich vorgesehenen Fristen (2 Folgemonate ohne Mietzahlung => bitte im BGB nachlesen) kann eine Räumungsklage genutzt werden.
Welche Wege stehen dem Vermieter rechtlich offen?
Er kann die Miete (sinnvollerweise von der zahlungsfähigen „Hälfte“ einklagen).
Gruß
Stefan
In vielen Mietverträge ist folgender Passus eingefügt:
„Personenmehrheit“
Unter Mieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Wenn einer nicht zahlt, muss der andere alles zahlen!
MfG Sonja
Hallo!
WENN die gesetzlich vorgesehenen Fristen (2 Folgemonate ohne
Mietzahlung => bitte im BGB nachlesen) kann eine
Räumungsklage genutzt werden.
Dass das keine Missverständnisse aufkommen: Es muss sich um zwei Monatsmieten Rückstand halten. Wenn man sich also vorstellt, dass bei zwei Mietern der eine plötzlich nicht mehr zahlt und beide vorher das halbe gezahlt hatten müsste man nach Adam Riese das ganze vier Monate ertragen bis ein Kündigungsgrund besteht. Man kann natürlich auch schon vorher zum Anwalt gehen und sich an den Mieter halten den man für zahlungsfähig hält und ihn mal ein wenig einschüchtern. Vielleicht gehts dem Vermieter ja nicht darum, die Mieter rauszuhaben, sondern einfach nur darum, dass sie ihren Vertrag einhalten. Und vielleicht meint der halb-zahlende Mieter ja irrig, dass das eben sein Anteil wäre und damit alles in Ordnung sei.
Gruß,
Florian.
vollkommen richtig, beide sind gesamtschuldner, der vermieter kann sich aussuchen, von wem er die volle miete fordert.
der alles zahlende hat aber einen ausgleichsanspruch gegen seinen mitschuldner. er kann also den anteil, den er „für den anderen“ an den vermieter zahlen musste, von diesem zurückfordern.
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