Wer ist vor dem gesetz der mieter

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit Jahren wohnt?

Mieter ist der, welcher im Mietvertag als Mieter genannt ist.

Meiner Meinung nach ist in einem Rechtstreit die Person Ansprechpartner, die den Meitvertrag unterschrieben hat. Diese Person kann ja eingentlich z.B. auch nur das Mietverhältnis kündigen.
jede Veränderung sollte im Mietvertrag auch berücksichtigt werden bzw. bei einem Wechsel der Mietparteien sollte besser immer ein neuer Mietvertrag gemacht werden.

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Weter Fragesteller!
Grundsätzlich gilt, dass der, welcher den Mietvertrag unterschrieben hat, auch der Mieter ist. Der Mietvertrag ist ein Vertrag, abgeschlossen mit dem Vermieter und dem Mieter. Sollte ein Dritter seit Jahren in dem Mietobjekt wohnen, dann hat bder sicherlich einen Vertrag mit dem Vermieter.
Hier gilt die Forderung nach einem Schiedsmann, der auch zu rechtlichen Aussagen fähig ist.
Es tut mir leid, Ihr Problem geht über meine Befugnis hinaus. Mit freundlichem Gruß 2Großer Sucher"

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Hallo,

der Vertragsunterzeichner ist der Mieter. Nur er hat den gültigen Mietvertrag.

Gruß

Aber Hallo - natürlich die Person, welche den Mietvertrag unterschrieben hat…

hallo,
ich denke, der ist mieter, der im vertrag steht.
lg
maria

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Vertragspartner sind alle Parteien, die den Mietvertrag unterschrieben haben, wer in der Wohnung wohnt ist erst mal nicht relevant.

MfG P. Kunze

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Das kommt drauf an. Grundsätzlich ist der Vertragsinhaber derjenige, der für alles Gerade stehen muss. Denn er ist auch für das Handeln des „Untermieters“ verantwortlich. Ist allerdings der Anspruch in einem Rechtsstreit, direkt an den „Untermieter“ gerichtet, dann muss er sich selbstverständlich verantwortlich. Dazu sei gesagt, eine Untervermietung ist immer beim Vermieter anzuzeigen. Hatte er davon keine Kenntnis, ist sowieso der Vertragspartner der „Dumme“.

Hallo,

die einzige Antwort hierauf kann nur sein: Wer den Mietvertrag unterschrieben hat, ist rechtlich gesehen der Mieter.

Ich lasse mich gern belehren :wink:, aber eine bessere Antwort weiß ich nicht…

MfG schoerschi

PS: Da ich keine Rechtsanwalt o. ä. bin, kann ich für meine Antwort selbstverständlich keine Haftung übernehmen, da diese nur meine private Meinung darstellt.

Der, der im Mietvertrag steht!

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Diese Frage ist sehr eigenartig…Ein Rechtsstreit geht normalerweise zwischen Mieter und Vermieter. Gibt es eine Nutzung ohne Mietvertrag, gilt das Duldungsrecht des Vermieters.
Hatte dieser kein Wissen von einer „anderen Nutzung“ als im Mietvertrag, ist er berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Gibt es Streit zwischen dem Mieter-der den Mietvertarg unterschrieben hat und Ihnen als inoffizieller Nutzer, dann ist das ein Zivilrechtsstreit und kein Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter.
PS. Eine Mietwohnung zu nutzen, ohne Mietvertrag, ist generell eine böse Sache!!! Diese Mieter gehen zu 99% negativ aus. Hier hat amn überhaupt kein Recht-auf absolut nichts!

MfG Maximilian

Der der den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?

Für mich ist das eindeutig:

Der Vermieter hat nur mit einem einen Vertrag. Und zwar mit dem, der unterschrieben hat.

Liebe Ratsuchende,
grundsätzlich ist der Unterzeichner des Mietvertrages der Mieter, ob er darin wohnt oder nicht.
Ob der jetzige Bewohner Mieter geworden ist, hängt von den Umständen ab: ist er z.B. mitbewohnender Angehöriger eines inzwischen verstorbenen Mieters, oder hat der Vertragsunterzeichner die Wohnung untervermietet?
Leider fehlen hierzu weitere Angaben.
Viel Glück!

Ich denke, es kommt darauf an, um was es geht.

Der Besitzer der Wohnung kann Ansprüche nur mit dem im Mietvertrag eingetragenen Mieter geltend machen. Denn die beiden haben einen Vertrag miteinander abgeschlossen.
Wenn der Mieter seinerseits die Wohnung untervermietet, kann nur der Mieter Ansprüche mit dem Untermieter geltend machen. Denn auch hier haben nur die beiden einen Vertrag miteinander.

Also ganz einfach. Immer der, der im Vertrag steht.

PS: Ohne Erlaubnis des Besitzers darf in der Regel auch nicht untervermietet werden.

ganz klarer fall: der im vertrag steht ist der vertragspartner und also der mieter.
viele grüße
salomo

Keiner von beiden.
In so einem Fall ist es immer der Nachbar :wink:)

PS: blöde Frage.

Nat der, der den Vertrag unterschrieben hat

Im einem Rechtsstreit ist wer der Mieter ? Der welcher den
Mietvertrag unterschrieben hat oder der wecher darin seit
Jahren wohnt?