Wer ist welcher Kaufmann?

Hi!

Wir diskutieren uns mittlerweile den Mund fusselig über die §§ 1 bis 3 des HGB, die ja zur Bestimmung der Begriffe „Ist-Kaufmann“ und „Kann-Kaufmann“ herangezogen werden. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tritt in die richtige Richtung verpassen! :smile:)

Wer ein Gewerbe betreibt und dafür einen kaufmännisch ausgerichteten Geschäftsbetrieb unterhält, ist ein „Ist-Kaufmann“. Hier stellt sich schon die Frage, was ein „kaufmännisch ausgerichteter Geschäftsbetrieb“ ist. Angestellte? Büro- bzw. Produktionsräume? Ist die Mutter, die mit Tochter, Sohn und Schwiegertochter einen Reinigungsdienst betreibt, „Ist-Kaufmann“? Ist der Kiosk-Besitzer mit einem selbst betriebenen Kiosk „Ist-Kaufmann“ - oder wird er das erst, wenn er fünf Kioske betreibt mitsamt Angestellten?

Wer ein Gewerbe betreibt, das nicht nach o. g. Regelung bereits „Ist-Kaufmann“ ist, kann sich trotzdem ins Handelsregister eintragen und wird dadurch zum „Kann-Kaufmann“. Frage hier: Was für Unternehmen sind das? Land- und Forstwirte sind bekannt, ebenso Kleingewerbetreibende (letztere sind aber nicht immer Kaufleute), aber wer sonst? Und sind sie vor Eintragung ins HR gar nichts, nicht einmal ein kaufmännisches Unternehmen?

Der Begriff „Formkaufmann“ ist eindeutig geklärt: Juristische Personen wie GmbH, AG ode eG, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben.

Völlig offen sind hingegen die Fragen zum Freiberufler. Ein Freiberufler betreibt kein Gewerbe (kein Gewerbeschein notwendig) und fällt daher auch nicht unter die kaufmännischen Regelungen. Steht es einem Freiberufler dennoch zu, sich im HR eintragen zu lassen (ob das Sinn macht, ist eine ganz andere Frage)? Wenn dies einem Freiberufler aber doch zusteht und er es tatsächlich macht, ist er dann kein Freiberufler mehr, sondern „Kann-Kaufmann“? Was geschieht mit dem Apothekenbesitzer (Freiberufler), der sich ins HR eintragen lässt? Ist eine Bezeichnung wie „Hirsch-Apotheke“ also eine Firma (Unternehmensname)?

Wie gesagt: Tretet mich mal in die richtige Richtung! :smile:

Grüße
Heinrich

Servus,

einzelne nicht erschöpfende Teile hierzu:

Steht es einem Freiberufler dennoch zu, sich im HR
eintragen zu lassen (ob das Sinn macht, ist eine ganz andere
Frage)?

Ja, er ist dann Scheinkaufmann >> § 5 HGB

Ein

Apothekenbesitzer

ist nicht wegen seiner beruflichen Qualifikation als Pharmazeut

(Freiberufler)

sondern als Betreiber eines Handelsgewerbes (der Apotheke) Kaufmann. So wie etwa ein Rechtsanwalt, der juristische Fachliteratur verkauft, in dieser Tätigkeit Kaufmann ist.

Schöne Grüße

MM