Wer ist zu belangen?

Man stelle sich folgende Situation vor:
Ein Autofahrer fährt Nachts um 4 Uhr durch die Stadt an einer größeren Baustelle vorbei. Im letzten Moment bemerkt er einen Reifen (anscheinend von einem Bagger, oder ähnlichem Baustellenfahrzeug) von einem Durchmesser von 1,5m, kann diesem nicht mehr ausweichen und fährt dagegen. Anscheinend ein Streich von irgendwelchen Betrunkenen, die sich nicht ausdenken konnten, was noch hätte passieren können.
Der Fahrer ruft die Polizei an, die unmittelbar darauf eintrifft.
Es wird ein Bericht erfasst, samt Anzeige gegen Unbekannt. Schliesslich wird der Fahrer darauf hingewiesen, dass er auch eine gewisse Schuld trägt, da er hätte darauf achten müssen, was auf der Straße liegt (wohlbemerkt: ein Reifen mit einem Durchmesser von ca 1,5m und ca 50cm Dicke, der Flach auf der Straße liegt, die zudem auf Grund der Baustelle nicht genügend beleuchtet ist. Und der Kautschuk des Reifens bestand nicht grad aus lumineszierendem Stoff, so dass der Reifen geleuchtet hätte).
Als die Polizei diesen riesen Reifen (ungesichert) auf den Fußweg räumen, dem Fahrer den Unfallbericht in die Hand drücken und wegfahren wollen, ist der Fahrer über die Aussage des Beamten erzürnt und es kommt zu folgendem Dialog (in diesem Moment sitzen die Polizisten schon im Streifenwagen).
Fahrer: Verzeihung. Sie sind doch Beamter
Polizist: Ja
Fahrer: Und ich bin doch Steuerzahler.
Polizist: Deswegen bin ich aber nicht Ihr Sklave.
Fahrer: Das habe ich nicht behauptet und darum geht es nicht. Schön und gut, ich habe jetzt eine Anzeige gegen Unbekannt. Aber ist es nicht Ihre Aufgabe, die Baustelle zu überprüfen, ob evtl. fahrlässig Seitens des Untenehmens gehandelt wurde (in Hinsicht der Baustellenabsicherung), so dass diese unbekannten Personen den Reifen von der Baustelle entfernen und auf die Straße legen konnten?
Somit hätte ich doch die Gelegenheit die Baufirma für meinen Schaden zu verklagen.
Polizist: Nein. Und ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust mehr mit Ihnen zu diskutieren. Wenn sie wollen, können Sie gerne die Baustelle auf unsichere Stellen, mit einer Kamera filmen oder ablichten.
Fahrer: Darf ich bitte Ihren Namen erfahren.
Polizist: Der steht auf dem Bericht links oben.
Im Anschluss Fahren die Beamten weg.
Was ist zu dieser Situation zu sagen? Was kann man vor allem dem Fahrer raten?
MfG

Hallo,

Was ist zu dieser Situation zu sagen?

Nix! Die Rennleitung Polizei macht ne ziemlich angepissten Eindruckt!

Was kann man vor allem dem Fahrer raten?

Nicht immer in erster Linie seinen materiellen Schaden zu sehen. Die, die den Schaden aufnehmen, sind auch nur Menschen und haben ihre Sorgen und Nöte!

Ich habe „grauen Star“, aber ein Hindernis von 50 cm Teife/Höhe, ist mir noch nie entgangen!

VG René

eine gewisse Schuld trägt, da er hätte darauf achten müssen,
was auf der Straße liegt
ein Reifen mit einem Durchmesser von ca 1,5m und ca 50cm Dicke
Baustelle nicht genügend beleuchtet
Kautschuk des Reifens nicht aus lumineszierendem Stoff

Hallo,
egal was da liegt, man darf nicht gegenfahren, man hat vorher anzuhalten oder auszuweichen. Dafuer gibt es an den Fahrzeugen vorgeschriebene Lampen, Beleuchtungspflicht und die Regel mit der Geschwindigkeit passend zur Sichtweite.

Was waere, wenn da ein mattgrauer Stoffmantel mit dem Betrunkenen darin gelegen haette?

Gruss Helmut

Was ist zu dieser Situation zu sagen? Was kann man vor allem
dem Fahrer raten?

Hi,

den lapidaren Rat, beachte das Sichtfahrgebot, besonders an solchen Gefahrenstellen.

Mehr geht nicht, weil zumindest eine Teilschuld vorhanden ist.

Schadensersatz gibt es nur wenn Unbekannt bekannt wird.

Q-Gruß

Bin ehrlich gesagt etwas erstaunt über die Aussage „man hat zu halten“ oder „man darf nicht gegenfahren…“ usw.
Somit ist der Fahrer bewußt mit dem Fahzeug des Vaters gegen dieses Hindernis gefahren. Zudem weiss er, dass das Fahrzeug ausschließlich auf den Vater versichert ist und somit die Versicherung keinen Schadensfall der durch einen anderen Fahrer verursacht wird akzeptiert.
Und für den Fall, dass der Ursprungstext nicht verstanden wurde:
(im Kindergarten-Dialekt) Die vorgeschriebenen Lampen an dem Fahrzeug hatte der Fahrer schon laaaange zuvor eingeschaltet und ist somit der „Beleuchtungspflicht“ nachgekommen. Zudem ist er im Moment des Unfalls nicht schneller als 45 km/h gefahren.
Ich denke, dass ein kurzer Blick in den Rückspiegel schon für solch einen Moment ausreichend ist.

Und ich möchte nochmals Helmut zitieren und seine Worte an all die Teilnehmer der 20.678 Unfälle aus dem Jahr 2010 richten: „…man darf nicht gegenfahren, man hat vorher anzuhalten oder auszuweichen…“

Nach Durchsicht der ersten drei Meinungen bitte ich abschliessend die Moderatoren dieses Forums diesen Thread zu schließen und mein Profil zu löschen.

Die Meinungen in der Kneipe an der Ecke sind ernster und interessanter.

MfG

Habe diese Sätze nun zum 5ten mal gelesen.
Ich werd das Gefühl nicht los, dass da ein Beamter seine Meinung schreibt. Mit sicherheit liege ich falsch. Aber es nunmal mein Eindruck.

Trotzdem danke für die lehrreichen Worte. Wie ich auf Helmut´s Meinung schon schrieb, bitte ich die Mods diesen Thread, sowie mein Profil zu löschen.

MfG

Wer ist zu belangen? Du.
Ich kann deinen Frust nachvollziehen. Vermutlich hat Papi dir verboten, weiterhin sein Auto fahren zu dürfen?

Denn auf dem Schaden bleibt Vater nicht nur sitzen, solange „Unbekannt“ nicht ermittelt werden konnte, er darf sich auch auf eine saftige Nachzahlung seiner Kaskoversicherung freuen, wenn die die vertragswidrige Nutzung des versicherten Fahrzeugs feststellen (Alleinfahrerrabatt).

Es steht dir frei, die rechtliche Bewertung dieses Unfalls lieber mit „Experten“ deiner Stammkneipe fortzusetzen.

Allerdings bellst su hier gleich zweimal den falschen Baum an:

Hier bei www wirst du vermutlich nichts anderes dazu hören, was deinem Rechtsempfinden „Schuld haben immer die Anderen“ entspricht.

Und die Polizisten haben sich einwandfrei und pflichtgemäß verhalten.
Selbst wenn du mit deinen (indirekten Bier-)Steuern zu deren Unterhalt beiträgst, gehört es nicht zu Ihren Aufgaben, deinen Fahrweg auf Hindernisse zu untersuchen.

Deinen account hier musst du auch selbst abmelden, sorry.

Und dein post wird (hoffentlich) im Archiv für die Wahl des „Mister Nur die Dummen wissen schon alles deshalb lernen sie nichts“ ein heißer Anwärter :wink:

G imager

8 „Gefällt mir“

Bin ehrlich gesagt etwas erstaunt über die Aussage „man hat zu
halten“ oder „man darf nicht gegenfahren…“ usw.

Sie sind aber grundsätzlich richtig, worüber sich schon so mancher gewundert hat, wenn ihm nach ähnlichen Unfällen eine Mitschuld angelastet wurde.

Somit ist der Fahrer bewußt mit dem Fahzeug des Vaters gegen
dieses Hindernis gefahren.

Zwischen weiß und schwarz liegt grau - er war u.U. nicht aufmerksam genug. Man nennt dies fahrlässig. Das Maß der Fahrlässigkeit und damit die Einordnung der Mitschuld des Fahrers kann man aus der Ferne aber nicht beurteilen.

Zudem weiss er, dass das Fahrzeug
ausschließlich auf den Vater versichert ist und somit die
Versicherung keinen Schadensfall der durch einen anderen
Fahrer verursacht wird akzeptiert.

Das ist völlig ohne Belang.

Nach Durchsicht der ersten drei Meinungen bitte ich
abschliessend die Moderatoren dieses Forums diesen Thread zu
schließen und mein Profil zu löschen.

Das hingegen ist wirklich Kindergartenniveau… (übrigens, sein Profil löscht man selbst)

Die Meinungen in der Kneipe an der Ecke sind ernster und
interessanter.

Sicher, am Stammtisch wirst Du Meinungen vernehmen, die Dir besser gefallen werden.
Der Stammtisch kann aber auch nichts daran ändern, daß die Beamten ihre Pflichten offensichtlich nicht verletzt haben, denn es ist nicht ihre Aufgabe eine Beweißsicherung für zivile Ansprüche durchzuführen.

Sicher, sie waren nicht übermäßig höflich, dafür habe ich persönlich aber in Anbetracht der Zeit durchaus Verständnis. Übermäßig unhöflich waren sie nach der Beschreibung aber auch nicht, Grund zur Beschwerde sehe ich nicht.

Und nein, ich bin kein Beamter und war nie einer…

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Nach Durchsicht der ersten drei Meinungen bitte ich
abschliessend die Moderatoren dieses Forums diesen Thread zu
schließen und mein Profil zu löschen.

Du warst auf dem richtigen Weg, als du deine Frage hier im WWW eingestellt hast, denn hier bekommst du in der Regel wirklich fundierte Antworten. Es gibt andere Ratgeberforen, in denen man zu 90 % dummes Gequatsche erntet.

Die Meinungen in der Kneipe an der Ecke sind ernster und
interessanter.

Wenn du dieser Meinung bist, so frage ich mich, warum du deine Frage auch in einem anderen Forum eingestellt hast? Die dortigen Fragen und Antworten liegen nahe bei dem von dir kritisierten Niveau.

Gruss

Iru

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Zudem weiss er, dass das Fahrzeug ausschließlich auf den Vater versichert ist und somit die Versicherung keinen Schadensfall der durch einen anderen Fahrer verursacht wird akzeptiert.

Woher weiss er das? Vom Stammtisch?
Na ja, ist so nicht korrekt.
Grob gesagt, jeder darf fahren und wenn es zum Schaden kommt, wird auch gezahlt. (Regressansprüche mal ausgenommen)

VG René

1 „Gefällt mir“

Was kann man vor allem
dem Fahrer raten?

Baldrian? Yoga?

Hi,

die Antworten sind schon ernst gemeint. Es gilt die Regel das die Geschwindigkeit nur so hoch sein darf das innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

Fährt jemand auf ein stehendes Hindernis auf, dann hat er gegen diese Regel verstoßen. Die Polizisten hätten durchaus noch eine Verwarnung, im Extremfall sogar eine Anzeige schreiben können. Mir fällt da gerade der ein, wenn sie es auf die Spitze treiben wollten.

103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver-
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Von daher würde ich mal das Verhalten der Polizisten etwas anders sehen.

Q-Gruß
A - Verstoß 3 Punkte 145,00€

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Schliesslich wird der Fahrer darauf hingewiesen, dass er auch
eine gewisse Schuld trägt, da er hätte darauf achten müssen,
was auf der Straße liegt (wohlbemerkt: ein Reifen mit einem
Durchmesser von ca 1,5m und ca 50cm Dicke, der Flach auf der
Straße liegt, die zudem auf Grund der Baustelle nicht genügend
beleuchtet ist.

Der Grundsatz lautet: Man hat seine Fahrweise den Licht- und Straßenverhältnissen anzupassen. Wenn ein derart großes Objekt übersehen wurde, deutet das daraufhin, daß der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst hatte.

Einen ähnlichen Fall hatte ich in meiner Zeit als Gerichtsreporter, nur daß es da halt kein Reifen, sondern ein Rentner war, der aufgrund von Dunkelheit übersehen wurde. Tenor des Urteils: Wenn amn nix sieht, muss man langsamer fahren.

Fahrer: Verzeihung. Sie sind doch Beamter
Polizist: Ja
Fahrer: Und ich bin doch Steuerzahler.

Deswegen muss die Polizei aber nicht das tun, was Du möchtest. Sondern nur das, was ihre Aufgabe ist.

Somit hätte ich doch die Gelegenheit die Baufirma für meinen
Schaden zu verklagen.

Die Beweissicherung für zivilrechtliche Ansprüche gehört mW nicht zu den Aufgaben der Polizei.

Wenn sie wollen, können Sie
gerne die Baustelle auf unsichere Stellen, mit einer Kamera
filmen oder ablichten.

Das ist richtig.

Polizist: Der steht auf dem Bericht links oben.

Auch das ist richtig.

Was ist zu dieser Situation zu sagen? Was kann man vor allem
dem Fahrer raten?

Die Baustelle zu filmen und die Baufirma - vermutlich aussichtslos - verklagen.

Gruß,
Max

Hallo!

Die vorgeschriebenen Lampen an dem
Fahrzeug hatte der Fahrer schon laaaange zuvor eingeschaltet
und ist somit der „Beleuchtungspflicht“ nachgekommen. Zudem
ist er im Moment des Unfalls nicht schneller als 45 km/h
gefahren.

=========
§3 Geschwindigkeit STVO

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen (…) anzupassen.

In dem Fall mit dem totgefahrenen Renter, den ich weiter oben zitiere, war der Fahrer sogar noch langsamer gewesen, nämlich etwa 40 km/h innerorts. Aufgrund der Dunkelheit, so urteilte das Gericht, hätte er aber noch langsamer fahren müssen.

Helmut hat es etwas salopp ausgedrückt, aber die Quintesssenz ist schon richtig.

Die Meinungen in der Kneipe an der Ecke sind ernster und
interessanter.

Ich bin mir sicher, du wirst am Stammtisch in der Kneipe genau die Leute finden, die dir recht geben. Solltest Du einen Prozess anstreben, wirst Du festellen, daß die Meinungen hier im Forum die bei weitem zutreffenderen waren.

Vielleicht sollte der Fahrer (und das ist ernst gemeint!) seine Augen mal auf Nachtblindheit untersuchen. Ich bin extrem kurzsichtig, aber ich kann mir nicht vorstellen, ein derartiges Hindernis zu übersehen. Und so lange schaue ich auch nicht über die Schulter.

Gruß,
Max

1 „Gefällt mir“

Die Meinungen in der Kneipe an der Ecke sind ernster und
interessanter.

Aber nicht richtiger auch wenn dir dort alle genehm auf die Schuler klopfen…

Bitte schreib doch nächstes mal was du gerne als Resultat haben willst. Vielleicht hät sich dan irgendwer dran.

3 „Gefällt mir“

Hallo,
wenn ich hier langgebrettert komme, dann hat dort einfach nichts zu liegen. Ich fahr da einfach drueber, und alle anderen sind schuld.
Naechste Station medizinisch-psychologischen Untersuchung…
Gruss Helmut

3 „Gefällt mir“