Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Angenommen ein Arbeitgeber im privaten Ambulaten-Pflegedienst verstößt gegen das ArbZG §5, wer wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner?
Beispiel: AN muß von 15Uhr bis 23:30Uhr arbeiten und der AG verlangt das die AN am nächsten Morgen wieder um 6:00UHr auf der Matte steht.Ein Ausgleich oder ähnliches wurde bisher noch nicht gewährt!
Er setzt gleichzeitig die MA unter "Druck"mit der Aussage, die MA sollen mal an das Unternehmen und natürlich auch an ihre Arbeitesplätze denken.
Dies ist leider kein Einzelfall, obwohl ja ein Einzelfall schon ausreichen würde, oder irre ich mich da?
Angenommen ein Arbeitgeber im privaten Ambulaten-Pflegedienst
verstößt gegen das ArbZG §5, wer wäre in diesem Fall der
richtige Ansprechpartner?
Zum einen kommt der Betriebsrat in Frage. Allerdings haben ambulante Pflegedienste, soweit mir das bekannt ist, eher selten einen. Dann kann man die behördliche Schiene fahren und sich an das Dezernat für Arbeitsschutz wenden, das in der Regel bei der jeweiligen Bezirksregierung angegliedert ist. Wer Lust hat, wendet sich an eine Gewerkschaft.
Er setzt gleichzeitig die MA unter "Druck"mit der Aussage, die
MA sollen mal an das Unternehmen und natürlich auch an ihre
Arbeitesplätze denken.
Ist kein Argument. Gerade in so einem Knochenjob wie in der ambulanten Pflege ist die Ruhezeit m.E. immens wichtig. Durch eine entsprechende Dienstplanung ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Dies ist leider kein Einzelfall, obwohl ja ein Einzelfall
schon ausreichen würde, oder irre ich mich da?
Siehe hierzu § 14 ArbZG (außergewöhnliche Fälle).
Am sinnvollsten (wie fast immer) ist es, wenn sich die Beschäftigten mit dem AG in aller Ruhe an einen Tisch setzen und die Unzumutbarkeit solcher Regelungen diskutieren. Unterm Strich nützt es dem AG nämlich wenig, wenn als Folge die Pflegequalität (Stichwort: gefährliche Pflege) stetig nach unten geht, dadurch die Kunden und die MA immer unzufriedener werden und das Ganze dann noch in einer höheren Ausfallquote gipfelt.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig behilflich sein.
ist es im ambulanten Pflegedienst erforderlich, bis 23 Uhr tatsächlich zu arbeiten oder handelt es sich vielleicht um Rufbereitschaftszeiten? Diese würden auch als Ruhezeit gelten. Bei Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft wären 5,5 Stunden Mindestruhezeiten einzuhalten, das wäre aber hier der Fall. Dann wäre zu einem anderen Zeitpunkt durch Verlängerung der Ruhezeit Ausgleich zu gewähren (was nicht automatisch bedeutet, dass diese Zeiten zu bezahlen wären, das ArbZG regelt nur die Höchstarbeitszeit, nicht die Vergütung)
Grüße
EK
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