Wer ist zuständig?

Hallo liebe Wissenden,

eine Angestellte, Vollzeit, pflichtversichert in einer GKV, übt zusätzlich einen Nebenjob auf 400€-Basis aus.
Die Arbeitnehmerin ist nun schwanger und während der Mutterschutzfrist steht ihr Mutterschaftsgeld zu. 13 € pro Kalendertag durch die Krankenkasse und den Rest aufstockend durch den Arbeitgeber.
Trifft das dann auch auf den Minijob zu? Wo muß man in diesem Fall den Antrag stellen und wie wird alles berechnet. Der GKV-Mitarbeiter fühlte sich leider nicht zuständig und verwies an die Mutterschaftsgeldstelle vom Bundesversicherungsamt. Aber das kann doch nicht stimmen, oder doch? Oder wäre in diesem Fall die Knappschaft zuständig?

Liebe Grüße
Kathi

Hallo,
ich sehe die Krankenkasse in der Zuständigkeit. Das BVA. ist nur zuständig für Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Ansonsten besteht der Mutterschaftsgeldanspruch bis maximal 13,00 € gegenüber der Krankenkasse. Die Differenz zum tatsächlichen Netto. (beide Nettoentgelte werden zusammengerechnet), müssen die jeweiligen Arbeitgeber anteilmässig zahlen - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank,

also heißt es, nochmals bei der GKV anfragen und nicht abwimmeln lassen :smile:

LG Kathi