wenn jemand eine Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung hat (ist selbständig), und auf einem Arbeitsweg (Nebenjob, Angestelltentätigkeit) einen Unfall verursacht:
springt die private Haftpflicht oder die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ein? (Wie wäre es, wenn es während der selbständigen Tätigkeit geschieht?)
Wie wäre die Lage, wenn der Arbeitnehmer erst kurzzeitig bei dem Arbeitgeber angestellt ist und noch keinen Vertrag in der Tasche hat (und der Vertrag ihm auch noch nicht fest zugesichert wurde?)
wenn jemand eine Haftpflicht- und
Betriebshaftpflichtversicherung hat (ist selbständig), und auf
einem Arbeitsweg (Nebenjob, Angestelltentätigkeit) einen
Unfall verursacht:
springt die private Haftpflicht oder die
Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ein?
hm, schwierig zu beantworten… ich könnte mir vorstellen, dass die Betriebshaftpflicht hier ablehnt, da der Arbeitsweg nicht unbedingt im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit steht. Die Privathaftpflicht sollte den Schaden aber in jedem Fall übernehmen.
(Wie wäre es, wenn es während der selbständigen Tätigkeit
geschieht?)
siehe oben
Wie wäre die Lage, wenn der Arbeitnehmer erst kurzzeitig bei
dem Arbeitgeber angestellt ist und noch keinen Vertrag in der
Tasche hat (und der Vertrag ihm auch noch nicht fest
zugesichert wurde?)
dann besteht auch noch kein Arbeitsvertrag. Das heisst der Schädiger ist kein Teil des versicherten Betriebes, also ist hier die PHV gefragt.