Wer ist zuständig für die unterbringung der

… kinder wenn die tagesmutter krank ist,

wir möchten gern wissen, wenn die tagesmutter krank ist, wer muß dafür sorgen das die kinder untergebracht werden. denn ich kann ja nicht mit der krankschreibung meiner tagesmutter zu meinem arbeitgeber gehen und sagen lieber chef gib mir frei, meine tagesmutter ist krank, zumal unser eigentlicher jahresurlaub verplant ist und solche krankheitsfälle ja nun mal nicht planbar sind. also deswegen die frage wer ist für die unterbrinung der kinder zuständig wenn die tagesmutter karnk ist, und ich nicht frei/urlaub bekomme. muß ich mich um eine betreuung kümmern, oder muß meine tagesmutter einen ersatz stellen?und gibt es dazu eine rechtliches urteil???
Danke für die Hilfe

Hallo!
Soweit ich unterrichtet bin, ist es folgendermaßen: Hast Du eine allein arbeitende Tagesmutter, sind die Eltern verpflichtet für eine Ersatzbetreuung zu sorgen. Vielleicht gehört deine Tagesmutter aber auch zu einem Netzwerk anderer Tagesmütter (wöchentliche Treffen sind Voraussetzung!)Dann hast Du evtl. Glück, dass Du dein Kind zu einer Tagesmutter aus dem Netzwerk bringen kannst.
Evtl. hat deine Stadt oder Landkreis ja auch so etwas wie „Springerkräfte“, frag doch mal nach.
Ist dein Kind in einer Großtagespflegestelle, dann sieht es meist anders aus, denn da ist i.d.R. für Ersatz gesorgt.
Viel Glück und alles Gute.

Doch, genau das muss dein Arbeitgeber, dir Urlaub geben.
Die Tagesmutter kann keinen Ersatz besorgen.
lg