Wer ist Zuständig für die Wartung der Heizung

Nehmen wir folgenden Fall an:

In einem Mietvertrag steht bezüglich der Heizung (Gasheizung mit manuelle Zündung) folgende Klausel:

„Die vorhandene Heizungstherme ist jährlich von einem Fachunternehmen warten zu lassen. Die Kosten trägt der Mieter direkt. Die Ausführung ist dem Vermieter unaufgefordert durch Rechnungskopie nachzuweisen.“

Meine Frage zu diesem Fall:

Ist diese Klausel Rechtsgültig?
Oder: Ist nicht vielmehr der Vermieter für die Wartung der Heizung Zuständig?

Mfg

Am 22. Januar 2010 19:33 schrieb wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply] :

Nehmen wir folgenden Fall an:

[Wartung Therme}

Ist diese Klausel Rechtsgültig?
Oder: Ist nicht vielmehr der Vermieter für die Wartung der Heizung Zuständig?

Hi,

grundsätzlich (laut BGB) ist der Vermieter für den Erhalt der Mietsache zuständig. Allerdings kann er bestimmte Kosten per Vertrag auf den Mieter abwälzen, das sind eben die Betriebskosten und dazu gehört tatsächlich auch die Wartung der Therme.

Allerdings besteht auch Grund zur Hoffnung. In Formularmietverträgen muss man als Vermieter höllisch darauf aufpassen, dass solche Regelungen und Fristen nicht zu starr ausfallen. Und wenn die Thermenwartung komplett auf den Mieter übertragen wird, könnte auch eine Kosten-Obergrenze fällig sein, die dann ebenfalls in dem Vertrag stehen müsste.

Ich persönlich würde eh einen Wohnraum-Mietvertrag mal von einem Fachmenschen für Mietrecht prüfen lassen, ob die Betriebskosten und Schönheitsreparaturen etc. auch wirklich rechtsgültig auf mich, dem Mieter, übertragen worden sind. Der Gang zum Anwalt / Mieterverein kann sich durchaus als lohnend erweisen.