Wer ist zuständig für Wasseranschluss und Elektrik im Mietshaus?

Liebe Experten!

Ich hätte gern mal eine Einschätzung der rechtlichen Lage bei folgender Situation:

Mieterin wohnt seit 17 Jahren in einem Haus zur Miete und hat sich nun eine neue Küche angeschafft. Dabei sind zwei Dinge aufgefallen:

  • Der Wasseranschluss sitzt wohl falsch (waagerecht statt senkrecht) und so kann die Spülmaschine mit dem Aquastop nicht korrekt angebracht werden.
    Die Küchenmonteure sagen, dass so etwas Vermietersache ist.
    Der Vermieter meint, es sei ja meine Entscheidung gewesen, ne neue Küche zu kaufen und hätte ja bislang auch kein Problem damit gehabt.
  • Die Steckdosen auf der Seite, wo Backofen, Dunstabzugshaube und Spülmaschine sind, funktionieren nicht. Der Starkstromanschluss für das Kochfeld funktioniert zwar, die anderen Steckdosen sind aber tot. Außerdem gibt es an derselben Wand auf Augenhöhe und schräg über der Tür zwei offene Dosen, wo die Kabel rausgucken, eine ist tot, die andere hat Strom auf der Erdleitung (was wohl keine gute Idee ist).
    Auch hier waren die Monteure der Meinung, dass dies in die Zuständigkeit des Vermieters fällt. Und auch hier kamen wieder dieselben Argumente des Vermieters: Es sei ja meine Entscheidung gewesen, eine neue Küche einzubauen und bei der alten wäre es doch auch gegangen.

Die alte Küche war ne Modulküche von Ikea und was die Stromversorgung angeht hingefrickelt mit Verlängerungskabeln. Das war aber so nicht bekannt, die Küche wurde damals von Freunden (die im Küchenbau gearbeitet haben) so aufgebaut und improvisiert. Bei der neuen kann man das so nicht machen, da braucht es Strom für Dunstabzugshaube, Spülmaschine und Untertischgerät. Es sollte da auch möglichst keine Ersatzlösung mit ner 3er-Steckdosenverlängerung sein, die quer durch die Küche läuft.

Ich bin der Meinung, dass derlei - auch fachlich falsch ausgeführte - Installationen vom Vermieter in Ordnung gebracht werden müssten und sich daraus, dass es jahrelang so hingenommen wurde, kein Gewohnheitsrecht ergibt mit der Konsequenz, dass die Mieterin das nun weiter hinnehmen oder eben auf eigene Kosten in Ordnung bringen lassen müsste.

Kann mir jemand dazu eine Einschätzung und ggf. Argumente geben?

Bitte kein Bashing. Ich bin dumm und hab von so etwas keine Ahnung und erlaube mir einfach mal hier zu fragen anstatt stundenlang zu googlen.
Wer mir auf die Fragen nicht antworten möchte, darf gerne weiterklicken.
Manchmal kann ja jemand so etwas aus dem Handgelenk beantworten und dann bräuchte ich keine Stunden zum Googlen. Ich helfe dann gern an anderer Stelle mal weiter.

Danke und liebe Grüße
Diva

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Normalerweise wird eine Wohnung so gemietet wie sie eben bei Abschluss des Mietvertrags war. Gefährliche Basteleien müssen natürlich trotzdem beseitigt werden. Aber wenn was nicht am dem Ort zu finden ist wie man gern hätte, braucht man die Zustimmung des Vermieters, das (auf Kosten des Mieters) ändern zu dürfen. Die muss der Vermieter aber nicht in jedem Fall erteilen.

Also: mit dem Vermieter einigen, sonst gibt es Probleme. Das ist aber dann keine rechtliche Frage.

Das machst du ja auch sonst immer. Weshalb ich mir schwer überlegt habe, überhaupt zu antworten. Mal sehen, was wird.

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Bestehende Steckdosen müssen sicher sein und funktionieren.
Wenn das nicht der Fall, ist das ein Mangel.
Wenn das erst jetzt auffällt, dann ist das trotzdem ein Mangel.
Mängel müssen behoben werden.

Die elektrische Anlage darf den Mieter nicht gefährden. Bei eklatanten Verstößen gegen die Regeln der Technik liegt natürlich ein Mangel vor, der zu beseitigen ist. Auch hier ist es absolut egal, dass der Mangel erst jetzt auffällt.

Mängel meldet man am besten schriftlich (als Brief) mit beweisbarem Zugang (persönlicher Einwurf in den Briefkasten) und beweisbarem Inhalt (Zeuge, der Inhalt kennt und beim Einwerfen dabei war). Alternativ über die „Zustellung durch den Gerichtsvollzieher“ (das kostet als einfache Zustellung - also nicht persönliche Zustellung - knapp 15€). So eine Zustellungsurkunde vom GV dürfte aber beim Empfänger für reichlich schlechte Laune sorgen, es könnte als Ansage verstanden werden, dass man mit harten Bandagen kämpfen wird.

Zum Wasseranschluss sage ich, dass ich da die Vorschriften nicht kenne.

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Danke für deine Einschätzung.
Den Mietvertrag wurde nicht mit diesem Vermieter abgeschlossen.

Ich weiß jetzt nicht, wo ich hier regelmäßig Bashing betreibe. Vielleicht nennst du mir mal ein Beispiel, dann kann ich über die Kritik nachdenken.

Ich hatte es ja freigestellt zu antworten. Es stört ja viele hier, wenn man nicht erst alles ergoogelt hat. Ich antworte anderen aber auch häufig, obwohl sie etwas googlen könnten, einfach weil ich es besser zusammenfassen kann.
Danke, dass du dich diesmal überwunden hast, mir trotzdem zu antworten.

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Und war es nicht tatsächlich so ? 17 Jahre lang ?
Und wieso hast Du die nicht funktionierenden Steckdosen erst jetzt bemerkt ? Waren die alle hinter der alten Küche verdeckt und wurden nicht gebraucht ? Was ist mit den offenen Dosen neben über der Tür ? Die waren doch immer sichtbar und haben Dich nicht gestört oder kamen dir gefährlich vor ?

Grundsätzlich haben die Monteure recht, das ist Sache des Vermieters. Die vorh. Elektrik muss sicher sein und funktionieren.

Mit dem Wasseranschluss für den GS ? Du hattest keinen bisher ?.
Offenbar ist ja ein Kaltwasserhahn vorh. und der wurde bisher doch wohl auch gebraucht.-
Gut, ein Aquastop muss senkrecht hängend angebracht werden.
Aber das ist aus meiner Sicht kein Mangel. Du bzw. dein Installateur könnte das leicht ändern. Hahn versuchen zu drehen bzw. ein Winkelstück aufschrauben. Schon würde der GS anschließbar sein.

Und gab es bisher kein Untertischgerät für Warmwasser ? Oder funktioniert nur die Steckdose dafür nicht mehr ?

Aus deinem „Klagelied über die Schlechtigkeit der Vermieter“ bleibt so „nur“ dass er einen Elektriker schicken und bezahlen muss, der die vorhandenen Steckdosen repariert und die offenen Dosen sichert und mit Deckeln verschließt.

MfG
duck313

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HI!

Ich habe kein Klagelied über den bösen Vermieter angestimmt. Mein Vermieter ist nicht „böse“. Ich möchte einfach nur wissen wie die rechtliche Lage ist - weil sich die Monteure dazu geäußert haben und ich derselben Meinung war. Ich will aber nicht nur ne Meinung dazu haben, sondern gern wissen, wie die Rechtslage dazu ist.

Dein süffisanter Unterton unterstellt etwas, was nicht existiert.

Deine ganzen Vermutungen bilden für mich nicht die Rechtslage ab. Du liegst mit den meisten Vermutungen eben auch daneben.
Ich bin ja durchaus bereit, bestimmte Reparaturen auch zu bezahlen, wenn die in meine Zuständigkeit fallen. Aber es ist ein altes Haus, bei dem ich viele Nachteile akzeptiere, weil es auch Vorteile gibt. Was ist dann falsch daran, die Rechtslage kennen zu wollen?

Gilt hier ein Gewohnheitsrecht?
Ist der Vermieter für die Elektroinstallationen zuständig?

Bei deinen Einschätzungen weiß ich jetzt nicht, ob das deine Meinung ist oder ob es dafür ne Rechtsgrundlage gibt.

Natürlich, wer denn sonst.
Du hast offenbar lange die Mängel hingenommen, aber das Recht auf Mängelbeseitigung verjährt nicht. Der Vermieter muss das machen lassen.
Außer Du hast die Schäden/Mängel selbst verursacht, aber das sollte jedem klar sein.

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Du hast das Recht, dass der Zustand der Elektroinstallation:

  • dich nicht gefährdet
  • dem entspricht, was du bei der Wohnungsbesichtigung gesehen hast

Es gibt eine Steckdose? Fein, die muss funktionieren. Ausnahme: Vor dem Einzug wurde festgehalten, dass diese Steckdose nicht funktionsfähig ist.
Es befinden sich uralte, vergilbte, aber funktionsfähige und nicht unsichere Steckdosen in der Wohnung? Fein, da braucht der Vermieter nichts zu ändern.
Im Keller ist nur eine Steckdose, man benötigt aber zwei für Waschmaschine und Trockner? - Auch das muss nicht modernisiert werden.
In einer Wand ist eine Steckdose, die man noch nie benötigte, aber jetzt braucht man sie und sie funktioniert nicht? - Egal, wenn einem das erst Jahre später auffällt. Die war da, die ist da und die muss funktionieren.

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Hier findest Du die Sicht eines Mietervereins, auch wenn diese schon etwas älter ist:

Enthalten sind auch Entgegnungen auf die Sicht des Vermieters, damit Du angenehmer mit ihm diskutieren kannst. Man kann sich Arbeiten teilen, aber für die Sicherheit der Elektrik sollte bzw. muss er sorgen.

Der Aqua-Stop ist das geringste Problem.

Viel Erfolg bei Deinen Diskussionen mit dem Vermieter!
LA