Wer ist zuständig? Vermieter oder Haftpflich des M

Hallo zusammen,

meine Frage: Wenn im Badezimmer durch ordnungsmäßigen Gebrauch etwa der Dusche mit Duschvorhang aber ohne fester Duschvorrichtung ein Schaden entsteht wie z.B. morsche Holzdielen, die nicht versiegelt sind. Wer ist zuständig für den Schaden? Vermieter oder die Haftpflichversicherung des Mieters?
Wie sieht es aus, wenn der Vermieter bei Auftreten des Schadens rechtzeitig informiert und gebeten wurde, den Mängel zu beheben aber nichts unternommen hat und der Schaden über die Jahre immer größer und damit teurer wird?

Wer kennt sich damit aus?
Viele Grüße
Andrea

Hallo Andrea,

entweder ist da die Ausstattung nicht sachgemäß - dann ist es Sache des Vermieters - oder der Mieter hat die Sache nicht ordnungsgemäß benutzt - dann hat er den Schaden verursacht.

Eine Versicherung ist da in keinem Fall zuständig.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
vielen Dank Für Deine schnelle Anwort! Wer entscheidet ob der Mieter nicht ordnungsgemäß geduscht hat oder der Vermieter das Bad hätte anders austatten müssen. Das Gericht, wenn es zum Rechtsstreit kommt?

Braucht man in einem solchen Fall bei der Haftpflicht erst gar nicht anzuklopfen?

Herzlichst
Andrea

Hallo

meine Frage: Wenn im Badezimmer durch ordnungsmäßigen Gebrauch
etwa der Dusche mit Duschvorhang aber ohne fester
Duschvorrichtung ein Schaden entsteht wie z.B. morsche
Holzdielen, die nicht versiegelt sind. Wer ist zuständig für
den Schaden? Vermieter oder die Haftpflichversicherung des
Mieters?

Mal ne Frage: Mit Holzdielen ist der Fußboden im Badezimmer gemeint?

Hallo Andreas,

ja der fußboden ist gemeint in einem klitzekleinen badezimmer ohne fenster aber mit Lüftung!
Gruß
Andrea

Hallo!
Für die Reparatur an dem Fußboden ist erstmal der VM zuständig. Allerdings müsste man ggf. klären, ob der Schaden eine Ursache des Duschens ist, oder ob der Fußboden in einem so schlechten Zustand ist, dass der M das Bad gar nicht ordentlich nutzen kann (sehr große Ritzen zwischen den Dielen etc.)ohne das Feuchtigkeit zwischen die Dielen gerät. Normalerweise passiert selbst bei einem Holzboden, der ordentlich verlegt ist, nichts wenn man nach dem duschen sofort das Wasser aufwischt. Wenn das Wasser allerdings in zu große Ritzen dringen kann, sollte der VM dringenst etwas unternehmen! Allerdings muss der M natürlich auch rechtzeitig den Mangel anzeigen.

Gruß
Andreas

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Hallo,
die Aufgabe der Privathaftpflicht ist es, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Vorausgesetzt die Mietsachschäden sind mitversichert (sind sie üblicherweise) ist das sehr wohl ein Fall für die Haftpflicht. Ob eine Geldleistung erfolgt steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt (Wo liegt das Verschulden des Mieters?).
Andreas

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