wie lange darf ein verstorbener nach freigabe durch die kripo im krankenhaus liegen bleiben?
was muss ein amt unternehmen um einen angehörigen eines verstorbenen zu benachrichtigen?
wie lange darf ein verstorbener nach freigabe durch die kripo im krankenhaus liegen bleiben?
was muss ein amt unternehmen um einen angehörigen eines verstorbenen zu benachrichtigen?
Hallo, es tut mir leid, aber auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus, sorry. LG Katja
Dazu kann ich leider keine Antwort geben.
Gruß Ingeborg
Ich kann hier leider keine 100 %ige Antwort geben. Hoffe, dass dies andere können.
Gruß
Das Ordnungsamt des Sterbeortes ermittelt die Angehörigen und wird diese schriftlich auffordern, Ihrer Bestattungspflicht nachzukommen (Gemäß §9 Abs. 2 Satz 1 Nds .BestattG muss jeder Verstorbene innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden). Hierfür wird Ihnen eine Frist eingeräumt, in der Regel 3-8 Tage. Wird innerhalb dieser Zeit die Abholung des Verstorbenen nicht veranlasst bzw. meldet sich kein Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, wird die Auftragsvergabe auf Kosten der Angehörigen vom Ordnungsamt veranlasst. Die Bestattung wird in der Regel zu den Kosten des Fürsorgerichtsatzes durchgeführt. Das beauftragte Bestattungsinstitut reicht die Rechnung beim Ordnungsamt ein und erhält die Kosten erstattet. Das Amt holt sich diese Gelder von den Angehörigen im Nachhinein wieder. Allerdings weichen die Fristen je nach Bundesland leicht ab.
Wichtig zu wissen: Jeder Mensch hat die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen gem. §74 SGB XII (Übernahme der Bestattungskosten)beim Sozialamt zu stellen, sofern es Ihm aus finanziellen Gründen nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen. Zur Überprüfung müssen Sie allerdings Ihre finanzielle Situation in Form von Bescheiden z.B. Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Hartz IV etc. glaubhaft machen.
hallo donbargo,
erstmal danke für deine antwort.
so wie du schreibst hast du in dieser sache wohl fachwissen.
erst einmal kurze info.
mein bruder ist vor 4 jahren auf der strasse zusammengebrochen.
er wurde mit notarzt in ein kh eingeliefert, wo er nach reanimation etwa 1 stunde später verstarb.
(mein bruder war zu diesem zeitpunkt leider obdachlos und in einem obdachlosenheim angemeldet - er hatte sich von seiner lebensgefährin getrennt und stand dann auf der strasse. hilfe aus der familie hatte er abgelehnt, da er wieder selbständig auf die füsse kommen wollte).
ich habe erst leider 3 monate nach seinem tod erfahren das er verstorben war und mich mit der polizei in verbindung gesetzt.
diese erklährte mir den vorfal und mir wurden sne persönlichen papiere und sein handy übergeben, da das zuständige ordnungsamt mehrmals angeschrieben wurde seine sachen abzuholen zu weiteren ermittlungen.
Bei einem anruf beim friedhofsamt wurde mir gesagt das mein bruder bereits anonym beerdigt worden sei, da das ordnungsamt keinerlei angehörigen heraus bekommen hatte - obwohl mein onkel, mein vater und andere verwante mit gleichen nachname im tel. buch stehen.
ebenso hätte man bei der zuständigen taxizentrale (er war bis kurz vor seinem tod - taxifahrer und bekannd dort - taxiausweis war in seinen papieren. nach einem schreiben von einem rechtsanwalt wurde vom ordnungsamt zurückgeschrieben das alles was möglich war einen angehörigen zu finden versucht wurde, und wir eine rechnung zu übernahme der bestattungskossten bekommen würden - diese rechnung ist bis heute nicht gekommen!!!
wir hatten mit einigen fremden leuten die sache mal durchgespielt - es hatte jeder zuerst ins tel. buch gesehen und einen anprechpartner gehabt!!!
ausserdem wurde mir damals von der ärztin im kh wutentbrand geschildert das seine leiche erst nach 10 tagen und mehrmaligen anfaxen und anrufen beim ordnungsamt abgeholt wurde.
vieleicht ist es noch erwähnungswert zu sagen das es zu karnevals zeit war und das ordnungsamt wohl lieber gefeiert hat als zu recherchieren.
da mein bruder leider anonym beerdigt wurden und wir leider nie richtig abschiede nehmen konnten überlegen wir jetzt evtl. das ordnungsamt zu verklagen um ein richtiges grab mit namen zu bekommen.
wie siehst du die sache???
LG
liebejung
trotdem danke
)
Ich kann hier leider keine 100 %ige Antwort geben. Hoffe, dass
dies andere können.
Gruß
trotzdem danke !!!
Dazu kann ich leider keine Antwort geben.
Gruß Ingeborg
trotzdem danke!
Hallo, es tut mir leid, aber auf diesem Gebiet kenne ich mich
leider nicht aus, sorry. LG Katja
Es ist grundsätzlich möglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter oder seine Dienststelle einzulegen und danach - je nach Ausgang - den Klageweg zu beschreiten, um Schmerzensgeld für „seelische Leiden“ zu erhalten. Wenn es Ihnen um Gerechtigkeit geht und darum, die Grabstätte Ihres Bruders zu erfahren, dann reichen Sie Beschwerde ein. Das Amt muss wissen, wo Ihr Bruder liegt. Allerdings muss Ihnen klar sein, dass sich das Amt spätestens dann an Sie „erinnert“ und Ihnen die Bestattungskosten Ihres Bruders in Rechnung stellen wird. Selbst bei einer erfolgreichen Klage würde am Ende ein finanzielles Defizit für Sie herauskommen.
Hallo habe keine Ahnung.K.H.
Guten Tag, liebejung,
ich möchte heute endgültig Ihre Frage beantworten. Wie lange ein Verstorbener nach Freigabe durch die Kripo im Krankenhaus liegen bleiben kann, liegt meist im Ermessen des Krankenhauses. Auch der Bestattungsunternehmer ist beteiligt. Ist denn ein Unternehmen beauftragt?
Es kommt darauf an, was das jeweilige Amt/die jeweilige Behörde für Vorschriften hat für eine Benachrichtigung der Angehörigen. Es gibt Ämter/Behörden, die sehr angestrengt nach den Angehörigen suchen und auch solche, die dies nicht so engagiert tun. Im Normalfall gehört schon einmal eine Anschriftenprüfung hierzu. Weitere Ermittlungen bleiben den Behörden vorbehalten.
Nun hoffe ich, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.
Viele Grüße,
Paragraf-X