Wenn bei einer Warenlieferung ein Bekannter, der nicht zur Familie gehört und nicht am Lieferort wohnt den Lieferschein unterschreibt, ist dies dann rechtsgültig?
Wenn bei dieser Lieferung dann etwas fehlt, hat man dann anspruch auf eine Nachlieferung, da man die Lieferung ja selber nicht auf Vollständigkeit überprüft hat?
bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass der Käufer Verbraucher ist und Sie als Unternehmer tätig waren.
Gem. § 474 BGB in Verbindung mit § 447 BGB trägt der Verkäufer bei einem Versendungskauf das Versandrisiko. D.h. das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache trägt der Verkäufer.
Der Kunde hat demnach gegen Sie einen Anspruch auf erneute Lieferung der Kaufsache, da Sie der Vertragspartner des Kunden sind. Auf die Bestätigung auf dem Lieferschein kommt es nicht an, insbesondere da die Verpackung nicht beschädigt war.
Grundsätzlich haben Sie jedoch die Möglichkeit Ihren Lieferanten oder die Spedition in Regress zu nehmen. Dies kann aber ohne Einsicht in Ihre gesamten vertraglichen Unterlagen und der Kenntnis des genauen Ablaufs nicht beurteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Copy-and-paste funktioniert nicht, wenn die Antwort nicht zur Frage passt. Vielleicht ein neuer Versuch?
Es geht gar nicht um den Versand, sondern höchstens um die Vertretungsberechtigung oder vielleicht auch eine ‚Geschäftsführung ohne Auftrag‘. Dazu müsste man wissen, was das für ein ‚Verwandter‘ gewesen ist und wie er zum eigentlichen Empfänger steht.
Unabhängig davon ist aber der Anspruch auf mangelfreie Lieferung der bestellten Sache. Und den verliert der Käufer ja nicht dadurch, dass jemand anders die Sendung entgegennimmt. Also: worin genau besteht eigentlich das Problem? Was will der Käufer, was bestreitet der Verkäufer und um was für ein Geschäft ging es?