Meine Frau hat ein Gewerbe im Bereich „elektronische und elektromechanische Dienstleistungen“. Sie hat zwar in diesem Bereich keinerlei Ausbildung, ist aber mehrere Jahre in einer Firma, bei der ich auch tätig war, „angelernt“ worden. Mittlerweile übernimmt sie auch Tätigkeiten nicht nur produktionstechnischer Natur, sondern auch eigenverantwortliche techn. Umbauten , Modifikationen bzw. kleinere Entwicklungen (z.T. mit meiner Hilfe, bin selber Elektroingenieur). Meine Frage ist: Kann meine Frau auch eine „Beratung“ in Rechnung stellen, wenn sie durchgeführt ist? Ich habe gehört, das könnte ich als Ingenieur z.B. machen, aber sie als quasi „Ungelernte“ nicht! Stimmt das???
MfG
Werner
Hallo Werner,
sofern die Tätigkeit nicht in den Bereich des Handwerks fällt, ist ein Sachkundenachweis oder ein bestimmter Ausbildungsabschluß entbehrlich - jedenfalls im Hinblick auf dürfen oder nicht dürfen. Berater kann sich jeder nennen und für diese Tätigkeit natürlich auch in Rechnung stellen. Es gibt nur wenige Ausnahmen (z. B. Rechts- und Steuerberatung). Deine Frau kann also gerne beratend tätig sein. Sie darf auch produzieren was immer sie möchte - Kühlschränke, Autos, Flugzeuge, Fernsehapparate, ganz egal. Kein Mensch wird sie je nach einer Ausbildung fragen. Nur reparieren darf sie das alles nicht. Merke: Du darfst als „Ungelernter“ die tollsten Autos bauen und verkaufen. Nur wehe Dir, wenn Du an den selbst entwickelten und produzierten Autos den Auspuff reparierst. Dann bekommst Du Ärger mit der Handwerkskammer, die Dir dieses verwerfliche Tun nämlich sofort verbietet, wenn Du keinen Meisterbrief hast. Hast Du das jetzt begriffen? Ist doch logisch - oder etwa nicht?
Gruß
Wolfgang
Hallo Werner,
ganz kurz: Sie darf beraten und Rechnungen stellen, solange sie Kunden findet. Allerdings muß Sie die Themen Mwst und Gewerbesteuer beachten. Das Stichwort Ingenieur wird zu letzterem interessant. Die Beratung des Ingenieur (wie des Steuerberaters, Arztes, Archtikten) gilt nämlich als freiberufliche Tätigkeit und ist von der Gewerbesteuer befreit.
Cheers,
Stefan