Mein Sohn erhielt nun einen BAföG Bescheid, erst einen „0“ Bescheid, nun eine Zusage für Nachzahlung ab März 2012 über 401,00 Euro monatlich bis Ende 02/2013 (zum Glück!!!). Was aber genau soll mir dieser Satz sagen: Die anstelle eines angerechneten Einkommens- und/oder Vermögensbetrages festgesetzten Förderungsbeträge werden vorausgeleistet, da nach dem Stand der Ermittlungen sonst die Ausbildung gefährdet ist." Unter Pkt. 10 und 11 sind jeweils 2 fast gleiche Beträge in der Spalte des Vaters, die der Mutter ist leer, Förderungsbetrag ist in 2 Teile aufgegliedert: Zuschuss und unverzinsl. Darlehen mit zwei fast gleichen Beträgen… ? Kann jemand helfen, ist das nun Vorschussleistung oder elterunabhängiges BAföG? Muss sein Vater etwas ans Amt zurückzahlen? Ich vestehe den Bescheid nicht, bin aber trotzdem happy…
Hallo,
elternunabhängiges BAfög ist das nicht (sonst würden ja gar keine Einkünfte der Eltern eingetragen). Sieht so aus, als handele es sich um eine Vorschussleistung, die gewährt wird, um die Ausbildung nicht zu gefährden. Vermutlich fehlen Angaben zu den Einkünften/Vermögen der Mutter oder die des Vaters sind vorläufig oder hochgerechnet, aber das kann ich so genau nicht sagen.
Die Aufteilung in Darlehen und nicht rückzahlbares Bafög ist normal.
LG
figuralis
Hallo Drehtrommel,
Das klingt für mich nach Vorschusszahlung. Offensichtlich geht das BAföG Amt davon aus, dass der Vater Ihres Sohnes finanziell in der Lage ist, Ihren Sohn beim Studium zu unterstützen. Das Amt geht mit der Zahlung in Vorleistungen (wahrscheinlich weil noch nicht alle Unterlagen des Vaters vorliegen)und wird es dann vom Vater zurückfordern.
Der Foerderungsbetrag ist immer in zwei gleiche Teile geteilt, weil jeder Student 50% des Geldes als staatlichen Zuschuss erhält. Dieser Teil muss nicht zurückgezahlt werden. Die zweite Hälfte gibt es als unverzinsliches Darlehen. Dieser Betrag muss 5 Jahre nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden.
Hoffe, diese Informationen helfen Ihnen erst einmal weiter.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
es handelt sich um einen Unterhaltsvorschuss.
Der Vater hat entweder keine Angaben gemacht oder die Zahlung verweigert.
Dein Sohn wird somit erstmal den Anteil des Vaters vom BAföG-Amt ausbezahlt bekommen.
Dann prüft das Amt, ob der Vater zahlen muss und holt sich den Anteil dann von diesem wieder.
Muss der VAter nicht zahlen, muss dein Sohn die Hälfte des BAfög , wie alle, zurückzahlen.
Im BAfög- Bescheid ist immer der Zuschuss und das Darlehen einzeln aufgeführt.
mfg
Stefanie
Mein Sohn erhielt nun einen BAföG Bescheid, erst einen „0“
Bescheid, nun eine Zusage für Nachzahlung ab März 2012 über
401,00 Euro monatlich bis Ende 02/2013 (zum Glück!!!). Was
aber genau soll mir dieser Satz sagen: Die anstelle eines
angerechneten Einkommens- und/oder Vermögensbetrages
festgesetzten Förderungsbeträge werden vorausgeleistet, da
nach dem Stand der Ermittlungen sonst die Ausbildung gefährdet
ist."
Für mich klingt das so, als ob der Vater deines Sohnes entweder die Auskunft oder Unterhaltzahlungen verweigert. In dem Fall leistet die Behörde auf Antrag vor, wenn die Ausbildung sonst gefährdet ist. Danach prüft sie, inwieweit eine Unterhaltspflicht des Vaters besteht (notfalls mittels Auskunftsklage) und holt sich den entsprechenden Betrag dann von ihm wieder.
Unter Pkt. 10 und 11 sind jeweils 2 fast gleiche Beträge
in der Spalte des Vaters, die der Mutter ist leer,
Offenbar ist Dein Einkommen unter der Schwelle, dass es angerecht werden könnte. Der Vater hat aber anscheinend Einkommen, es konnte aber von euch glaubhaft gemacht werden, dass er keinen Unterhalt leistet.
Förderungsbetrag ist in 2 Teile aufgegliedert: Zuschuss und
unverzinsl. Darlehen mit zwei fast gleichen Beträgen… ?
Das ist ganz normal, BAföG wird grundsätzlich jeweils zur Hälfte als Zuschuss (muss nicht zurück gezahlt werden) und als zinsloses Darlehen (muss zurück gezahlt werden) geleistet. Wenn sich nach der Prüfung des väterlichen Einkommens jedoch ergibt, dass kein Anspruch auf BAföG besteht, dann holt sich die Behörde meines Wissens nach (bin mir nicht sicher) den ganzen Betrag vom Vater wieder und es muss demnach nicht nocheinmal zurück gezahlt werden. Die Logik dahinter ist, dass der Vater diesen Betrag ja ohnehin als Unterhalt hätte leisten müssen.
Kann jemand helfen, ist das nun Vorschussleistung oder
elterunabhängiges BAföG? Muss sein Vater etwas ans Amt
zurückzahlen? Ich vestehe den Bescheid nicht, bin aber
trotzdem happy…
Es ist eine Vorausleistung. Wenn aber nichts Gegenteiliges in den Anmerkungen des Bescheides steht („unter dem Vorbehalt der Rückzahlung“ oder ähnliches dort wo auch der Satz oben stand, den Du nicht verstanden hast), können sich meines Wissens nach die Forderungen nur noch gegen den Vater richten, vorausgesetzt es wurden keine falschen angaben von deinem Sohn und Dir gemacht.
Hallo,
das ist kein elternunabhängiges BAföG.
Das Amt leistet das BaföG zunächst unter Vorbehalt.
Der Vater weigert sich offensichtlich seine Einkommensunterlagen heraus zu geben. Deshalb zahlt das Amt nun den vollen Satz. Die Behörde wird aber auf dem Vollstreckungswege (Bußgeld,Zwangshaft etc.) diese bei ihm besorgen und es gibt einen neuen Bescheid.
Sollte hier eine Anrechnung beim Vater stattfinden und er den errechneten Unterhalt nicht bezahlen, wäre ein erneuter Vorausleistungsantrag beim Amt erforderlich und die würden dann wiederum vermutlich die volle Höhe zahlen und sich bei dem Vater das Geld wieder holen.
MfG ulf