Hallo, wenn ein (nicht verheiratetes) Paar zusammen lebt, müssen dann die haush. Dstl. 50/50 in der Steuererklärung aufgeteilt werden oder darf man sich das aussuchen, kann also z.B. einer 100% und einer gar nichts geltend machen?
Dankeschön!
Lars
Hallo, wenn ein (nicht verheiratetes) Paar zusammen lebt, müssen dann die haush. Dstl. 50/50 in der Steuererklärung aufgeteilt werden oder darf man sich das aussuchen, kann also z.B. einer 100% und einer gar nichts geltend machen?
Dankeschön!
Lars
der, der bezahlt hat und die Re muss auch auf seinen Namen lauten!
E.
der, der bezahlt hat und die Re muss auch auf seinen Namen
lauten!E.
Hallo Eugenie, danke schonmal.
(Und wenn es ein Gemeinschaftskonto wäre?)
Aber um die Sache zu vereinfachen, nehmen wir fiktiv an, dass es um Mieter geht und ihre Nebenkostenabrechnung.
Dann also derjenige von dessen Konto die Miete abgeht?
Das ist ja doof…
Na dann beide je zur Hälfte.
Na dann beide je zur Hälfte.
Also auch, wenn es KEIN Gemeinschaftskonto ist, richtig?
Ich hätte diesen Satz mit dem Gemeinschaftskonto einfach weglassen sollen, das hatte mich jetzt nur interessiert, ist aber für den fiktiven Fall irrelevant…
Vielen Dank!
Ja, da beide Mieter sind und somit beide diese Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Vielen Dank an beide Antworter und sorry dass die Frage nicht gleich eindeutig gestellt war!