Wer kann ein Polizeiliches führungszeugnis anforde

Hallo

Ich wollte mal fragen, ob ein Arbeitgeber ein Polizeiliches Führungszeugnis anfordern kann, oder geht dies immer nur über die Person, für die das Zeugnis ist?

Also wenn da z.B. im Vertrag steht „Ich bin nicht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, rechtskräftig verurteilt worden“
Und die entsprechende Person noch in einer 3jährigen Bewährungszeit wegen einer Erststraftat ist.
Kann dann der Arbeitgeber oder eine Behörde „hintenrum“ ein Führungszeugnis angefordert werden, oder muß der Arbeitgeber oder sie Behörde den Menschen darüber in Kenntnis setzen, bzw. sein Einverständnis einholen, bzw. kann nur dieser dies anfordern und dann dem Bittsteller übergeben.

Was steht eigentlich in so einem Führungszeugnis. Steht da quasi Wortwörtlich was er getan hat, oder nur das er etwas getan hat und welche Strafe er dafür bekommen hat?

Bleibt diese Bewährungsstrafe für immer im Führungszeugnis drin oder ist das mit „Absitzen“ der Bewährungsstrafe erledigt?

Vielen Dank

Gruß
Andrea

Hallo !

Nein,das kann man nur selbst anfordern.
Aber der Arbeitgeber kann ja bei der Einstellung verlangen,man muss ein aktuelles vorlegen.

Was steht drin ?
Alle Verurteilungen mit Haftdauer und Grund der Verurteilung(nicht das ganze Urteil im Text),aber nicht alle „kleinen Sünden“.

Und sie stehen da nicht ewig,aber je nach Schwere des Haftgrundes und der Haftdauer unterschiedlich lange drin. Längste ist m.E. 25 Jahre.
Genaueres bei google "BZRG § 46 "

MfG
duck313

Nein,das kann man nur selbst anfordern.

Hi,

das stimmt so nicht. Wenn wir für ein BV die Führungszeugnisse unserer Mitarbeiter benötigen, faxe ich eine Bestätigung unserer Mitarbeiter an die zuständigen EMÄ, die Führungszeugnisse werden zwar direkt an unsere Mitarbeiter versandt, wir bekommen dann die Rechnungen.

Gruß
Tina

Hallo

das stimmt so nicht. Wenn wir für ein BV die Führungszeugnisse
unserer Mitarbeiter benötigen, faxe ich eine Bestätigung
unserer Mitarbeiter an die zuständigen EMÄ, die
Führungszeugnisse werden zwar direkt an unsere Mitarbeiter
versandt, wir bekommen dann die Rechnungen.

Was aber im Bezug auf die Ausgangsfrage das gleiche ist - ohne Zustimmung der Person, auf die sich das Zeugnis bezieht, bekommt man keine Einsicht.

Gruß, DW.

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BV MA EMÄ ÖD PW polFzVbeB MfG

Nein,das kann man nur selbst anfordern.

…Wenn wir für ein BV die Führungszeugnisse
unserer Mitarbeiter benötigen, faxe ich eine Bestätigung
unserer Mitarbeiter an die zuständigen EMÄ, die
Führungszeugnisse werden zwar direkt an unsere Mitarbeiter
versandt, wir bekommen dann die Rechnungen.

Was ist BV?
Was ist Bestätigung der MA?
EMÄ = EinwohnerMeldeÄmter?
Ist das ÖD oder PW? Eher PW, denn im ÖD gibt es das polFzVbeB, oder?
MfG

Nein,das kann man nur selbst anfordern.

…Wenn wir für ein BV die Führungszeugnisse
unserer Mitarbeiter benötigen, faxe ich eine Bestätigung
unserer Mitarbeiter an die zuständigen EMÄ, die
Führungszeugnisse werden zwar direkt an unsere Mitarbeiter
versandt, wir bekommen dann die Rechnungen.

Was ist BV? = Bauvorhaben.
Was ist Bestätigung der MA? Eine Bestätigung der Mitarbeiter, daß wir für sie ein Führungszeugnis beantragen dürfen. MA stand da ber nicht.

EMÄ = EinwohnerMeldeÄmter? Jupp.

Ist das ÖD oder PW? Eher PW, Jupp

Gruß
Tina