Liebe Experten,
ich will/muss versuchen vieleicht als Selbstständige etwas gegen meine Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Dabei habe ich sehr viele Fragen, aber ich weiss nicht richtig was ist was.
Hier eine Zusammenfassung über mich.
Ich bin 42 Jahre (ich fühle mich noch jung) und bin inzwischen auf dem Arbeitsmarkt eine uralte Oma, trotz dem habe ich eine nigelnagel neue Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin innerhalb von 2 statt 3 Jahre mit Note Gut abgeschlossen. In meinem früherem Beruf(Metallbereich)kann ich nicht mehr arbeiten.
Das waren die guten Nachrichten, jetzt kommt das allen bekannte Lied:
wo finde ich noch eine Arbeit annährend im meinem Bereich? Mit 42 ?
Meine Sturheit half mir bis jetzt, ich bin nett, brav manchmal bishen vorlaut,eigentlich eine perfekte Sekräterin, berate gerne, tröste die Traurigen,mache alles gerne und grins-(Eigenlob) ziemlich gut.
Ums verrecken finde ich keinen Job in der Rhein- Neckar Region.
Ich beherrsche alle kaufmänischen und sonstige Büroaufgaben und würde mich jetzt dafür begeistern ein Bürodienst - Schreibbüro aufzumachen.
Kann mir jemand von Euch einen Rat geben? Welche Rechtsform soll ich auswählen? Welche Unterstützung vom AA?
Bitte Antworten im Forum, ich kann momentan meine E- Mails nicht abrufen.Danke.
Mfg
annchen
Ich-AG oder Überbrückungsgeld
Hallo …
das war zwar viel geschrieben, aber wenig an Inhalt.
Ich-AG und Überbrückungsgeld sind Förderungen, die man dann beantragen kann, wenn man ALG-1 bezieht, Sie haben aber nicht mitgeteilt, ob dem auch „noch“ so ist, dies kann man nur anhand des Textes erahnen.
Die Auswahl zwischen beiden Programmen erfolgt über den Vergleich der Höhe der Summe der Bezuschussungen aus den jeweiligen Programmen. Bei der Ich-AG erhält man 600€ im ersten Jahr, 360€ im zweiten Jahr und 240€ im dritten Jahr, vorausgesetzt, der Gewinn übersteigt nicht die Grenze von 25.000€. Maximal wären somit erreichbar 600*12 + 360*12 + 240*12 = 14.400€.
Bezöge man aus dem Überbrückungsgeld eine höhere Bezuschussung, die sich nach dem zuletzt bezogenen ALG-1 richtet, plus einem Zuschlag für die Sozialabgaben, dann würde man das Überbrückungsgeld auswählen.
Stellt sich in der Planungsphase heraus, dass man mit einem Gewinn von 25.000€ nicht zurecht kommt, denn darin sind ja noch zu zahlende Steuern enthalten, sodass zum Leben nicht sooo viel übrig bliebe, dann müßte man einen höheren Gewinn erwirtschaften und der Zuschuss nach Ich-AG würde wegfallen. Dies muss man wissen, denn dann ist die maximal erzielbare Bezuschussung nicht mehr möglich, weil der Zuschuss aufgrund der Gewinngrenzenüberschreitung wegfiele.
Daher muss an dieser Stelle sorgfältig geplant werden und dann der entsprechend zu beantragende Zuschuss ausgewählt werden.
Viel Erfolg !
MfG
BEBOUB