Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht soll dem Vater (hat keine Geld) die Erlaubnis erteilen im Namen des Kindes ein einstweilige Anordnung gegen den Sozialhilfeträger des Landkreises zu erlassen - damit diese wohl die Umgangskosten der Kinder tragen.
Frage wäre - was dies bedeutet. Wird die Mutter damit zu einem akt. Part in dem ganzen. Müsste sie oder ihr neuer Partner nun Kosten tragen für den Kindesvater.
Kurios ist ja es geht nicht um das finanzielle leistbare des Vaters sondern die Kinder sollen den Antrag stellen und dafür bedarf es der zustimmung der Mutter (da sie das allei nige Sorgerecht hat.
Weis da jmd was zu?