Wer kann für Umgangskosten herangezogen werden

Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht soll dem Vater (hat keine Geld) die Erlaubnis erteilen im Namen des Kindes ein einstweilige Anordnung gegen den Sozialhilfeträger des Landkreises zu erlassen - damit diese wohl die Umgangskosten der Kinder tragen.

Frage wäre - was dies bedeutet. Wird die Mutter damit zu einem akt. Part in dem ganzen. Müsste sie oder ihr neuer Partner nun Kosten tragen für den Kindesvater.

Kurios ist ja es geht nicht um das finanzielle leistbare des Vaters sondern die Kinder sollen den Antrag stellen und dafür bedarf es der zustimmung der Mutter (da sie das allei nige Sorgerecht hat.

Weis da jmd was zu?

Hallo,
tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus…
Nette Grüße
Simone

hallo ,das ist standard ,ich gehe mal davon aus das die mutter alg2 leistungen bekommt und unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragt hat …das ist der fall wenn du keinen unterhalt zahlst … da kann die mutter aber nichts für das ist ein normaler vorgang den das jobcenter einleitet da die ja für das kind auch gegebenenfalls leistungen zum lebensunterhalt zahlen … bekommt sie unterhaltsvorschuss vom jugenamt solltest du schleunigst zusehen das du irgendwie unterhalt zahlen kannst und auch tust den der uvg wird in jedem fall von dir zurückgefordert und das kann ganz schnell ganz teuer werden !!!

anders kann ich mir das nicht erklären den nur für „umgang“ zahlt man eigentlich nichts … sollte ich falsch liegen sei doch bitte so nett und schick mir noch weitere informationen !

ps: alles was um unterhalt geht oder sonstiges läuft immer im namen der kinder !! ps der neue partner hat mit dem kind nichts zu tun!!

gruss nancy

Ok - Vater ist berentet.
Mutter ist Hausfrau und wieder verheiratet
Es geht in diesem Antrag nicht um die Kosten des Umgangs des Vaters.

Es geht nur um die Kosten für die Kinder, (Fahrkosten und Essen) .

Und diese einstweilige Anordnung !!!im Namen der Kinder !!! zu beantragen braucht es das ok der Kindesmutter - da sie das alleinige Sorgerecht hat.

By the way - ich bin nicht dieser Vater :wink:
Danke dir für deine Infos

Hallo,
ich muss gestehen, da bin ich überfragt. Diese Problematik ergab sich in meinem Fall nicht. Normalerweise würde ich jetzt antworten, einfach den Anwalt zu fragen. Da ich bei diversen Fragen hier auch schon diese Antwort erhalten habe und mich ziemlich geärgert hatte würde ich folgendes vorschlagen:

  1. googeln, es muss ja für so einen Fall irgendwelche Vorgaben geben

  2. es gibt eine Anwaltshotline, die habe ich auch schon mal kontaktiert. Der Betrag wird mit der Telefonrechnung abgerechnet google, Suchbegriff: Anwaltshotline, Familienrecht 0900 123 13 13 33* kostet 1,96 pro Minute

  3. Überlegen. Möchte die Mutter das? falls ja, dann ok. Ich gehe mal davon aus, die Mutter möchte das nicht (sonst würde die Frage ja nicht hier stehen) also erst mal ablehnen. Zur Not muss der Vater das ja einklagen und das dauert eben wieder eine Weile und man verschafft sich Luft.

  4. Ich verstehe nicht ganz, welche Kosten als „Umgangskosten“ entstehen? Warum entstehen da Kosten? Bei uns gibt es sogar (noch) betreuten Umgang, das zahlt der Landkreis, musste keiner einen Antrag stellen.

  5. in welcher Beziehung stehen Sie zu dem ganzen. Als „Dieter“ sind sie eindeutig nicht die Mutter, sind Sie der Vater? Warum haben Sie dann kein Geld für Umgangskosten? Kinder kosten Geld, das ist halt so. Wenn man das Kind sehen möchte, muss man eben Prioritäten setzen und sich etwas weniger gönnen. Das müssen Millionen von alleinerziehenden Müttern auch machen, Jahrelang und dabei auf diverse Sachen verzichten. Wenn einem der Kontakt mit dem Kind das nicht Wert ist, sollte man es bleiben lassen!
    MFG

Tut mir Leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen…zumal ich zugegebender Maßen den Zusammenhang auch nicht ganz verstehe.

hallo ,

hmm was mich so ein bischen stört ist der begriff "einstweilige Anordnung " der wird soooo eigentlich nicht verwendet …zumindest nicht was kinder und anträge für irgendwelche kostenübernahmen betrifft …

Was den an antrag angeht handelt es sich um das sogenannte „BuT“ (Bildungs und Teilhabe paket ) das ist ein paket in dem Eltern die Sozialhilfe,Alg 2 , Wohngeld oder Geringverdiener sind ,

Essengeldgutscheine ( das Essen in Kindergärten, Hort oder Schule wird vom Sozialhilfeträger anteilig übernommen , die Eltern zahlen einen Eigenanteil von 20 € im Monat )

Fahrkosten , Schulmaterialien , Klassenfahrten, Vereine , Tagesausflüge oder Nachhilfe …diese unterstüzungen können alle seperat beantrag werden … und diese Anträge müssen im Namen der Kinder ausgefüllt werden …und natürlich müssen die Eltern auch sämtliche Nachweise bzgl.Einkommen usw nachweisen .

und da die kinder vermutlich noch nicht volljährig sind bedarf es halt der zustimmung der mutter bzw des vaters …:smile: gruss nancy

…so weit ich weiss kann mann als mutter beim jungendamt jugendhilfe beantragen so das die kosten für den umgang durch das jugendamt übernommen werden. aber- wenn das ja die kosten bezahlt wollen diese auch mitreden, sprich wollen das die mutter unterschreibt das das ja informationen an dritte, bsp.richter usw . weitergeben können-is nicht so der hit. im gegenzug wollen diese nicht schriftlich zusichern das das kind wärend des umgangs mit seinem vater weder körperlich noch psüchisch geschädigt werden kann. Sprich - geben keine schriftliche garantie, nach dem motto im kindi oder schule hätte man diese auch nicht, hat man aber, die schule ist für die zeit wo es dort ist für verantwortlich,… nun… wenn der vater das kind sehen möchte kann er ja das kind fragen ob es dieses auch überhaupt will, wenn nicht kann er sich doch den ganzen tam tam spraren, ein zwang zum menschlichen umgang bringt keinem was.
ich denke das es von deiner seite ok ist das du den ermöglichtst, dass sollte reichen, ohne einmischung von dritte ist ein umgang für das kind immer am besten, weil nur die elter ihr kind wirklich kennen und wissen was für ihr kind gut ist, wirklich gut ist, vielleicht hiltf ja mit dem ex reden und selber was vereinbarren, ein versuch dürfte es wert sein,mehr weiss ich nicht zu. alles gute.

  1. nat. muss die mutter den antrag stellen

  2. es sind keine kosten des „kindsvater“ sonden kosten die entstehen, damit die kinder ihren vater sehen können, denn die wollen ja wohl hoffentlich ihren vater sehen

  3. frag beim jugendamt nach , sozialamt hollt sich i.d.R. immer irgendwoher das geld zurück - am bessten immer schriftlich - und stell dir vor, es wären deine kinder…

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Es kostet der Mutter doch nichts, wenn sie die Kinder und den Vater unterstützt, dass diese sich sehen können und der Staat die Kosten davon zahlt?

Gruß