Wer kann Gegenstände verleasen?

Ich würde gerne wissen, ob jeder Mensch/ jede Firma theoretisch Gegenstände an andere Leute verleasen kann. Braucht eine Firma dazu besondere Vorraussetzungen oder nicht?
Mir geht es darum, dass ich für meinen Job eine Siebträgerespressomaschine brauche und auch mit einem Hersteller/Händler zusammenarbeite. Ich würde die Maschine aber lieber über ihn leasen und dann kaufen, als sie zu kaufen und über 7 Jahre oder so abzuschreiben. Im Prinzip würde ich die Maschine gern in einem Jahr komplett „abgeschrieben“ haben. Darf diese Firma das machen?

Vielen Dank schonmal

also rein von der techn Abwicklung sollte das so gehen. Meine bedenken liegen hier eher auf der abschreibungstechn Seite, da den Steuerberater fragen. Mein wissen ist da nicht sattelfest. Beim leasingvertrages mit anschließend vorher vereinbarten Kaufpreis sehe ich das nächste Problem . Da würde die steuerprüfung auch eine finanzierungsform unterstellen dürfen und dann wären wir jacwieder bei der Abschreibung und Kostenaufwand / zinskosten.

Hallo,

theoretisch ist es möglich, ist aber eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes. Man kann es also nicht mal einfach so anbieten. Zudem kommt, dass Objekte bzw. der Vertrag eine Mindest- und Maximallaufzeit haben müssen, die sich nach der Afa-Zeit des Objektes richtet. Angenommen die Afa-Zeit einer Expressomaschine würde 60 Monate betragen, dann müsste der Leasingvertrag mindestens 24 Monate und maximal 54 Monate laufen, das Objekt würde beim Leasinggeber (Lieferant) aktiviert werden und auch dort abgeschrieben werden.
Praktisch gesehen ist also der geschriebene Wunsch nicht möglich.

Viel Erfolg

Hallo Dayla,

viele Fragen auf einmal, und alleS quer durcheinander, aber nun, ich will mal versuchen, das zu beanTworten, wAs mir hoffentlich geliNgt.

Theoretisch Kann jEder Mensch, jede Firma Gegenstände an andere Leute verleasen, ja, aber: Seit neuestem unterliegen LeasinggeseLlschaften dEr FinAnzaufsicht und teilweiSe den Voraussetzungen des KWG (Kreditwesengesetz), hier ist bzw. wIrd es nicht mehr so einfach wie noch in deN Jahren zuvor. Das also mal zu den besonderen VorausetzunGen.

Ein Hersteller kann ja auch vermieten, wenn er das denn will. Er muss nicht gleich eine Leasinggesellschaft gründen. Er kann sich auch einer externen Gesellschaft bedienen. Auch der Kunde kann sich eine externe Gesellschaft suchen, mit der er zusammenarbeiten möchte. Oder auch einen Leasingvermittler wie mich. Auch das kann hilfreich sein. Alles ist abhängig von der Bonität des Kunden, die muss passen, sonst wird das nichts.

Und dann zum Leasing an sich: Hier steht zunächst einmal der Nutzungsgedanke im Vordergrund und nicht der Eigentumsgedanke. Will heißen: Leasing ist die Nutzung eines bestimmten Gegenstandes für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt. Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft, die am Vertragsende, wenn der Kunde das Leasingobjekt zurückgibt, dieses zum Marktwert verkauft.

Weiterhin gibt es Leasingerlasse in Deutschland, die bestimmte Voraussetzungen angeben, damit ein Leasingvertrag auch ein Leasingvertrag ist und als solcher anerkannt wird.

Dazu gibt es die so genannten Rechtsprechung, die weitere Rahmenbedingungen geschaffen hat, innerhalb derer man sich bewegen kann, ohne Probleme (z. B. mit dem Fiskus) zu bekommen.

Alles weitere ist Gestaltungssache. Wie das gehen könnte, dass eine Maschine quasi im ersten Jahr abgeschrieben ist ohne sie 7 Jahre zu aktivieren, kann ich hier nicht sagen, hätte aber Ideen dazu.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Viele Grüße und viel Erfolg beim Vorhaben wünscht

Mikey

Hallo Dayla,

der >Hersteller darf die Maschine nicht verleasen. Um einen Leasingvertrag abschliessen zu dürfen, sind besondere Regelungen notwendig.
Mein Tip: Suche Dir eine vernünftige Leaisngeselschaft, die die Maschine für Dich kauft und an Dich verleast, z.B. MMV Leasing oder Hannover Leasing.
Dan brauchst Du die Madxchine nicht abzuschreiben sondern kanst die Leaisngraten geltend machen.

Leasing ist ein erlaubnispflichtiges Geschäft und muss durch die bundesaufsicht für… (BAFIN) erlaubt und eingertragen werden.

Natürlich können Sie die Espresso-Maschine leasen (Bonität vorausgesetzt).
Wir sind eine Leasinggesellschaft und würden die Maschine bei dem Lieferanten (Ihrer Wahl) erwerben um sie Ihnen zu verleasen.

Sollten Sie interesse haben mailen Sie uns unter [email protected]

Beste Grüße

Vielen Dank an alle. Es hat mir schonmal sehr geholfen.

Es gibt am deutschen Markt einige Mobilien-Leasinggesellschaften, die wohl auch Kleinmaschinen verleasen. Z. B. ist es bei Bürogeräten wie Kopierer durchaus üblich. Sprechen Sie den Hersteller der Maschine an. Auch einige Banken bieten Leasing an.

Hallo Dayla,

bis vor zwei Jahren konnte jeder eine Leasinggesellschaft gründen. Seit dem ist dies nicht mehr ohne weiteres möglich und Bedarf einer Genehmigung durch die Bankenaufsicht.

Generell gilt aber für Leasing, dass die Leasingdauer mindestens 40% und maximal 90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Anlagegutes beträgt. Das heißt konkret, dass die Siebträgerespressomaschine seitens der Finanzverwaltung mit einer Abschreibungsdauer = gewöhnliche Nutzungsdauer belegt ist, über die ein Kaufmann das Gerät steuerlich abschreiben kann. Da es sich eher nicht um ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch GWG genannt) handelt, wird die Abschreibung über nur ein Jahr eher nicht funktionieren.

Ob Ihr Lieferant Ihnen die Maschine verleasen darf oder nicht, hängt davon ab, ob er eine eigene Leasinggesellschaft hat.

In der Regel haben Lieferanten dies nicht, arbeiten aber mit entsprechenden Leasinggesellschaften zusammen.

Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie oder der Lieferant mich gerne kontaktieren, stelle dann entsprechende Kontakte her, so dass Sie einen Leasingvertrag bekommen bzw. der Lieferant einen Partner bekommt mit dem er Leasing generell für seine Kunden abwickeln kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schmidt-Mixner

Hallo Dayla,

m.E. kann nicht jeder verleasen. Dies ist ausschließlich Finanzierungsgesellschaften vorbehalten, da diese an entsprechende Vorschriften gebunden sind.

MFG

AK

Hallo,

Leasing ist inzwischen von der Bankenaufsicht unter Kontrolle. Daher musst Du Dir schon eine Leasinggesellschaft suchen, die die Maschine finanzieren kann. Normalerweise arbeiten die Hersteller mit LG zusammen. Wenn Dein Hersteller nichts anbietet, dann empfehle ich über den http://www.bdl-leasing-verband.de/ einen Kontakt herzustellen mit der passenden Gesellschaft.

Viele Grüße
Petra

In Deutschland muss man beim BaFin angemeldetetr Finanzdienstleister sein und unterliegt teilen des Kreditwesengesetzes und wird vom BaFin überwacht.

also nicht jeder - „strenge“ Zulassungsvoraussetzungen…

Hallo,

na ja so leicht ist das nicht.
Leasinggesellschaften müssen z.B. die Auflagen des Kreditwesengesetzes erfüllen und unterliegen seit 2009 der Aufsicht der Bafin.
Seit dem gibt es viele kleine Leasinggesellschaften nicht mehr.

Gruß
Ramona