Hallo Dayla,
viele Fragen auf einmal, und alleS quer durcheinander, aber nun, ich will mal versuchen, das zu beanTworten, wAs mir hoffentlich geliNgt.
Theoretisch Kann jEder Mensch, jede Firma Gegenstände an andere Leute verleasen, ja, aber: Seit neuestem unterliegen LeasinggeseLlschaften dEr FinAnzaufsicht und teilweiSe den Voraussetzungen des KWG (Kreditwesengesetz), hier ist bzw. wIrd es nicht mehr so einfach wie noch in deN Jahren zuvor. Das also mal zu den besonderen VorausetzunGen.
Ein Hersteller kann ja auch vermieten, wenn er das denn will. Er muss nicht gleich eine Leasinggesellschaft gründen. Er kann sich auch einer externen Gesellschaft bedienen. Auch der Kunde kann sich eine externe Gesellschaft suchen, mit der er zusammenarbeiten möchte. Oder auch einen Leasingvermittler wie mich. Auch das kann hilfreich sein. Alles ist abhängig von der Bonität des Kunden, die muss passen, sonst wird das nichts.
Und dann zum Leasing an sich: Hier steht zunächst einmal der Nutzungsgedanke im Vordergrund und nicht der Eigentumsgedanke. Will heißen: Leasing ist die Nutzung eines bestimmten Gegenstandes für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt. Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft, die am Vertragsende, wenn der Kunde das Leasingobjekt zurückgibt, dieses zum Marktwert verkauft.
Weiterhin gibt es Leasingerlasse in Deutschland, die bestimmte Voraussetzungen angeben, damit ein Leasingvertrag auch ein Leasingvertrag ist und als solcher anerkannt wird.
Dazu gibt es die so genannten Rechtsprechung, die weitere Rahmenbedingungen geschaffen hat, innerhalb derer man sich bewegen kann, ohne Probleme (z. B. mit dem Fiskus) zu bekommen.
Alles weitere ist Gestaltungssache. Wie das gehen könnte, dass eine Maschine quasi im ersten Jahr abgeschrieben ist ohne sie 7 Jahre zu aktivieren, kann ich hier nicht sagen, hätte aber Ideen dazu.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Viele Grüße und viel Erfolg beim Vorhaben wünscht
Mikey