Mein Freund hat sich seit Januar selbstständig gemeldet und bekommt noch Förderung vom Arbeitsamt. Das wären 600 € im Monat. Leider läuft die Arbeit nicht so gut und er verdient kaum was. Und Förderung gibt es bald auch nicht mehr für ihn. Wenn er sich jetzt wieder arbeitslos melden würde, würde er durch Harz 4 kein Geld bekommen. So sagt er, denn er bekommt nach dem Tod von seinem Opa dessen Grundstück und auch das Grundstück wo sein Vater lebt. Durch die beiden Grundstücke verdient er aber nichts. Sein Vater hat bis ans Lebensende wohnrecht und zahlt ihm keine Miete oder so und auf dem zweiten Grundstück wohnt noch sein Opa in einer sogenannten Bruchbude. Wird man somit als Grundstückbesitzer bestraft und bekommt kein Geld vom Arbeitsamt obwohl man keine Einnahmen hat?
Kitty
Keine Antwort! Nur ein Tipp fürs richtige Brett
Hi!
Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht (wenn sich hier keiner „erbarmt“) ist diese Frage sinnvoller im Brett „Ämter & Behörden“ (da sitzen die Profis) aufgehoben…
Liebe Grüße
Guido
Hallo Kitty,
auch ich verweise mal auf das Brett „Ämter und Behörden“.
Allerdings bin ich mir recht sicher, dass dein Freund sich sehr unnötige Gedanken macht. Das ALG2-Antragsformular fragt nirgendwo nach Einnahmen respektive Vermögen, dass man zukünftig einmal haben könnte! Was auch reichlich unsinnig wäre. Es geht immer um die jeweils gegenwärtige Situation.
Grüße
Christiane
Hallo
HartzIV wird nach der gegenwärtigen Vermögenssituation behandelt. Da das Erbe vermutlich noch in den Zukunftssternen steht, wird es bis zum Eintritt des Erbes nicht angerechnet.
Beatrix
Er steht aber schon im Grundbuch. Ihm gehören sozusagen die zwei Grundstücke schon. Die vom Arbeitsamt haben Ihm gesagt, daß er dann keinen Anspruch auf Geld hat. Aber wovon soll er denn leben?
Kitty
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Er steht aber schon im Grundbuch. Ihm gehören sozusagen die
zwei Grundstücke schon. Die vom Arbeitsamt haben Ihm gesagt,
daß er dann keinen Anspruch auf Geld hat. Aber wovon soll er
denn leben?
Das Arbeitsamt würde sagen: verkaufen. 
Keine besonders prikelnde Situation.
Gruß Ivo
Hallo Kitty,
soviel ich weiß liegt der Unterschied zwischen den Begriffen ‚Besitz‘ und ‚Eigentum‘. Solange Dein Freund kein Eigentümer der Grundstücke ist, hat er auch keinerlei Befugnisse, kann diese eben auch nicht verkaufen.
Solange er die Grundstücke lediglich besitzt, kann er sie sich zu Nutze machen, nicht aber vermieten oder verpachten, es sei denn, der Eigentümer ist damit einverstanden, wozu er aber nicht gezwungen werden kann.
Ob Dein Freund die Grundstücke irgendwann mal erben wird, wer weiß, kann ja möglich sein, daß sein Opa es sich anders überlegt…von ungelegten Eiern will niemand etwas wissen.
hoffe, es hilft,
lg
fionny