Wer kann helfen?

Mein Freund hat sich seit Januar selbstständig gemeldet und bekommt noch Förderung vom Arbeitsamt. Das wären 600 € im Monat. Leider läuft die Arbeit nicht so gut und er verdient kaum was. Und Förderung gibt es bald auch nicht mehr für ihn. Wenn er sich jetzt wieder arbeitslos melden würde, würde er durch Harz 4 kein Geld bekommen. So sagt er, denn er bekommt nach dem Tod von seinem Opa dessen Grundstück und auch das Grundstück wo sein Vater lebt. Durch die beiden Grundstücke verdient er aber nichts. Sein Vater hat bis ans Lebensende wohnrecht und zahlt ihm keine Miete oder so und auf dem zweiten Grundstück wohnt noch sein Opa in einer sogenannten Bruchbude. Wird man somit als Grundstückbesitzer bestraft und bekommt kein Geld vom Arbeitsamt obwohl man keine Einnahmen hat?
Kitty

Opa lebt noch?
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, dann geht Dein Freund von einer Erbschaft aus, die er noch gar nicht hat? Weil Opa noch lebt? Kann mir noch nicht ganz vorstellen, dass er kein Anrecht auf ALG 2 hat, aber wie gesagt, weiß ich nicht. Würde mich an seiner Stelle von einer Arbeitslosenselbsthilfestelle beraten lassen.

Wenn er sich erst im Januar selbstständig gemacht hat, ist er allerdings auch etwas ungeduldig. Würde an seiner Stelle eher einen 400 Euro Job suchen, damit er genug Geld fürs Brot hat, noch weiter fürs Unternehmen arbeiten und nebenbei Bewerbungen schreiben.
Grüße
Bernadette

Hallo kitty,

ein Erbe, dass in Zukunft irgendwann mal angetreten wird, spielt im Moment keine Rolle. Darüber kann sich dein Freund Gedanken machen, wenn er wirklich tatsächlich geerbt hat. Aber bis dahin hat er doch sicherlich wieder einen Job.

Gruß

Phoebe

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Also er steht schon im Grundbuch drin. Erben tut er somit 100 %tig.

kitty