Wer kann helfen ?

Das man die Heizkostenabrechnung dem Amt vorlegen muß ,weiß ich ja. Und bei einer Rückerstattung bekommt man es nicht selber wieder sondern das Amt bekommt es zurück.
Aber wie siehst es aus ,wenn man erst seit kurzem Hartz 4 bezieht und vorher ja selber die Heizungskosten bezahlt hat? Wenn dann die Jahresabrechnung kommt und man hat vorher die mtl. Abschläge selber bezahlt und das Amt nur ein par Monate davon ,bekommt das Amt trotzdem den gesamten Erstattungsbetrag für das ganze Jahr ?

Hallo

das weiß ich leider nicht, aber du bekommst doch vom Arbeitsamt eine Zahlungsaufforderung. Wenn die den ganzen Betrag fordern kannst du den Sachverhalt schildern und nur die entsprechenden Monate überweisen.
Verlagt das JobCenter die ganze Summe? Dann kannst du in Notfall auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und dir anwaltlichen Rat holen.

Viel Erfolg
Silvia

Hallo,

kann mir vorstellen das es als Einkommen gesehen wird und dann ist es anrechnungsfähig. Frage mal einen Anwalt für Sozialrecht.

Gruß

Die bekommen nicht den gesamten Betrag sondern das wird aufgerechnet die bekommen nur anteidig.

Hallo,
nein, es wird dann normalerweise vom Jobcenter anteilmäßig berechnet. Da mußt Du bei der Abrechnung unbedingt gleich achten. Ziehen sie die volle Summe ein dann unbedingt Widerspruch einlegen.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Beste Grüße, Manfred

Hallo,
das weiß ich auch nicht so genau, ich weiß nur, dass ma heitzkostenzuschuß( Vorschuß ) beantragen kann und dass alle halbes Jahr. z.B. kann man jetzt in diesen monat wieder beantragen für ein halbes Jahr, am besen kurz ein Schreiben," hiermit beantrage ich für das halbe Jahr die mir zustehenden Heitzkostenvorauszahlung/Zuschuß. Ob das amt es für das ganze Jahr erhält weiß ich auch nicht, ich glaube eher, dass das Amt ein gewisses Buget erhält und nach den gewissen kriterien entscheidet…
LG Elfie

Generell versucht das Amt alles Geld was es in die Finger kriegt zu behalten und begründet es damit, dass Du verpflichtet bist alle verfügbaren Eigenmittel zu verwenden um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Habe da aber schon von abweichenden Entscheidungen gehört. Du könntest mit Deinem Vermieter vereinbaren, dass er Dir die Rückzahlung auf Dein Konto überweist anstatt mit der Miete zu verrechnen und abwarten was passiert. Kann dann natürlich sein, dass die Arge es zurückverlangt wenn es bei der Durchsicht der Kontoauszüge auffällt.
Gruß
Gabi

Aber wie siehst es aus ,wenn man erst seit kurzem Hartz 4
bezieht und vorher ja selber die Heizungskosten bezahlt hat?
Wenn dann die Jahresabrechnung kommt und man hat vorher die
mtl. Abschläge selber bezahlt und das Amt nur ein par Monate
davon ,bekommt das Amt trotzdem den gesamten Erstattungsbetrag
für das ganze Jahr ?

Hallo powerpit,
ich war in Urlaub, daher erst jetzt die Antwort. Ic h weiß nun nicht ganz genau - aber müsste anteilig aufgeteilt un d entsprechend erstattet, bzw. zurück gezahlt werden.
gruß zaubermaus