hallo
kann mir jemand sagen wie lange ungefähr das amtsgericht braucht um ein testament zu eröffen
währe über jede hilfreiche antwort sehr dankbar
hallo
kann mir jemand sagen wie lange ungefähr das amtsgericht braucht um ein testament zu eröffen
währe über jede hilfreiche antwort sehr dankbar
Die Testamentseröffnung
Die Testamentseröffnung erfolgt nach Eintritt eines Todesfalles bei dem zuständigen Amtsgericht.
Zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnortes des Verstorbenen.
Die Eröffnung erfolgt auf Antrag oder bei amtlich verwahrten Testamenten nach Eingang einer Sterbfallmitteilung. Ferner wird das Gericht bei amtlich verwahrten Testamenten nach Ablauf von 30 Jahren überprüfend tätig.
Zur Testamenteröffnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Personenstandsurkunden (wie z. B. Heiratskunden, Abstammungsurkunden usw.) werden bei einem Antrag auf Testamentseröffnung nicht benötigt.
Auf Wunsch kann man sich vom Amtsgericht einen entsprechenden Antragsvordruck übersenden lassen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo
mir 4-8 Wochen muss man schon rechnen.
Grüsse Güntrer
kann mir jemand sagen wie lange ungefähr das amtsgericht
braucht um ein testament zu eröffenwähre über jede hilfreiche antwort sehr dankbar