Wer kann helfen amtsgericht

hallo

kann mir jemand sagen wie lange ungefähr das amtsgericht braucht um ein testament zu eröffen

währe über jede hilfreiche antwort sehr dankbar

Die Testamentseröffnung

Die Testamentseröffnung erfolgt nach Eintritt eines Todesfalles bei dem zuständigen Amtsgericht.

Zuständig ist das Amtsgericht des letzten Wohnortes des Verstorbenen.

Die Eröffnung erfolgt auf Antrag oder bei amtlich verwahrten Testamenten nach Eingang einer Sterbfallmitteilung. Ferner wird das Gericht bei amtlich verwahrten Testamenten nach Ablauf von 30 Jahren überprüfend tätig.

Zur Testamenteröffnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • die Sterbeurkunde im Original -
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Eröffnung beantragt -
  • alle eventuell mit der Hand geschriebenen Testamente im Original oder der Hinterlegungsschein, falls ein Testament
    in die amtliche Verwahrung gegeben wurde -
  • die Namen und Anschriften aller im Testament genannten Personen und der Personen, die als gesetzliche Erben in
    Betracht kommen -
  • eventuelle Nachweise über das Vermögen des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes -

Personenstandsurkunden (wie z. B. Heiratskunden, Abstammungsurkunden usw.) werden bei einem Antrag auf Testamentseröffnung nicht benötigt.

Auf Wunsch kann man sich vom Amtsgericht einen entsprechenden Antragsvordruck übersenden lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo

mir 4-8 Wochen muss man schon rechnen.

Grüsse Güntrer

kann mir jemand sagen wie lange ungefähr das amtsgericht
braucht um ein testament zu eröffen

währe über jede hilfreiche antwort sehr dankbar