Wer kann helfen, bei Familienstreit und

Hallo leute,
ich erzähle euch ein Problem vielleicht kann jemand helfen.
ich kenne eine Person, der schon lange in Deutschland lebt.
er hat eine Frau aus Algerien geheiratet (sie hat 2 kinder) und sind alle nach Deutschland gekommen.
der Typ hat mit ihr noch ein Kind in die Welt gebracht.
Danach kamen auch Probleme und Streit.
Die sind jetzt seit 3 jahre zusammen und der Typ will, dass alle nach Algerien zurückkehren, was die Frau nicht will
die Frau hat ein Aufenthaltstitel von 2 Jahren und sie ist mit ihrem mann angemeldet.
würde sie nach Algerien abgeschoben, wenn der mann scheiden lässt? oder wenn er die Wohnung/Anmeldung wechselt?

ich hoffe jemand kann darüber was sagen, weil typ fühlt sich verarscht und denkt dass die Frau ihn geheiratet hat nur um nach Deutschland zu kommen.

vielen vielen Dank

da das gemeinsame Kind die D Staatsangehörigkeit hat, wird die Mutter nicht ausgewiesen werden. Die anderen Kindern sicher ebenfalls nicht, da die Mutter die Personensorge hat. Zur Sicherheit solltest Du das Thema noch hier einmal einstellen : http://www.info4alien.de/ dort schrieben u.a.a. Mitarbeiter von Ausländerbehörden.
Vielleicht konnte ich etwas helfen ?
VG
MP

nein

gruss alwosa

Hallo Yassine,

  1. der „Typ“ denkt, die Frau habe ihn nur geheiratet,um in Dt. zu bleiben; hat er Recht?
    Wenn nein, warum will sie hier bleiben?
  2. Ist der „Typ“ Deutscher?
  3. Jedes Kind,das zur Welt kommt,ist eine Belastungsprobe für das Paar. Viele trennen sich nach ca.1 oder 2 Jahren nach der Geburt. Wegen hormoneller Veränderungen fühlt sich der Mann von der Frau abgelehnt… Eine Krise, die Viele auch meistern.

viel Erfolg

Es ist schwierig, mit diesen ungenauen Angaben, deine Fragen zu beantworten. Grundsätzlich haben Ausländer nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland das Bleiberecht auch im Fall einer Trennungvom Deutschen Ehemann. Für mich klingt das aber nicht so, als wäre der Mann ein Deutscher? Das müsste ich dann schon genauer wissen, denn bei ausländischen Mitbürgern spielt es dann auch eine Rolle, was für eine Nationalität sie haben. Wichtig ist auch, wo die Ehe geschlossen wurde und ob sie in Deutschland anerkannt wurde.

Nach meinem Verständnis kann der Ehemann die Frau nicht zwingen, mit ihm ins Ausland zu gehen. Aber der Verbleib der Kinder muss im schlechtesten Fall gerichtlich geklärt werden. Als leiblicher Vater hat er ein Umgangsrecht.

Du siehst, da gibt es jede Menge offene Fragen. In so einem speziellen Fall, sollte man eine Ausländerberatung aufsuchen, die gibt es auch kostenfrei.

Gruß
Ally

Fragen Sie den Integrations- bzw. Migrationsbeauftragten Ihres Bundeslandes.

Das nennt man unfreiwillige Entwicklungsilfe! :wink:

Ich gehe mal davon aus, daß es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so ist, wie von Ihnen dargestellt!

Wer verheiratet ist, hat die Chance, nach zwei Jahren ehelichen Zusammenlebens eine von der ehelichen Gemeinschaft unabhängige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. D.h. im Klartext, dass der Ausländer nach einer zweijährigen Zeit ehelichen Zusammenlebens im Lande bleiben kann, wenn er einer Arbeit nachgeht und einige weitere Voraussetzungen erfüllt. Nach drei Jahren Bestandszeit einer ehelichen Gemeinschaft kann der Ausländer sogar noch weiter gehend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Häufig kommt es daher zu Ehescheidungen von Scheinehen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Scheinehe kann gemäß § 1314 Abs.2 Nr.5 auf Antrag der Ehegatten oder der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgehoben werden. Im Übrigen gilt: Seit dem 01. Juli 1998 untersagt das Eheschließungsrechtsgesetz in § 1310 Abs. 1 BGB dem Standesbeamten die Mitwirkung an einer Eheschließung, wenn offenkundig ist, dass die Ehe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 aufhebbar wäre. Aufhebbar wäre eine Eheschließung, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gem. § 1353 Abs. 1 begründen wollen. Nach § 1353 Abs.1 wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. (Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/scheidungsehe.htm)

Entscheidend ist natürlich insofern jetzt, WIE SELBSTÄNDIG sich die Frau hier bereits gemacht hat!

Sie könnte eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, falls sie einer Arbeit nachgeht und nicht auf die Unterstützung des Staates angewiesen wäre… Aber auch hier könnte sie natürlich dieselbe Taktik anwenden, wie im Fall der Ehe!

Wenn eines der Kinder meines wäre, so würde ich mich maßgeblich um das Sorgerecht bemühen!

Hoffnung, daß diese taktierende Frau wieder brav und reuhmütig in den Schoß der Familie zurückkehrt, sehe ich eher nicht!

Was lernen wir daraus?

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob das Herz zum Herzen und nicht nur die Hand zum Portemonnaie findet!

Hallo Yassine,
leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen.
Ich kenne mich mit den Rechten von Asylbewerbern leider nicht aus. Da müsstet Ihr euch an jemanden wenden der sich damit auskennt, jemand vom Ausländermeldeamt im Rathaus. Wenn der Mann dieser Frau dies nicht erfahren darf dann könnt ihr euch auch an Frauenhäuser in eurer Stadt wenden. Es tut mir sehr leid, ich hoffe die Frau kann in Deutschland bleiben.
Ich wünsche Euch alles gute!!!

Hallo Yassine,

also mit dem abschieben das ist nicht so einfach.

Besser ist es natürlich einen unbefristeten Aufenthaltsstatus zu haben. Den sollte Sie beantragen.

Dann kann sich trennen und scheiden.

Grüße