Das nennt man unfreiwillige Entwicklungsilfe! 
Ich gehe mal davon aus, daß es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so ist, wie von Ihnen dargestellt!
Wer verheiratet ist, hat die Chance, nach zwei Jahren ehelichen Zusammenlebens eine von der ehelichen Gemeinschaft unabhängige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. D.h. im Klartext, dass der Ausländer nach einer zweijährigen Zeit ehelichen Zusammenlebens im Lande bleiben kann, wenn er einer Arbeit nachgeht und einige weitere Voraussetzungen erfüllt. Nach drei Jahren Bestandszeit einer ehelichen Gemeinschaft kann der Ausländer sogar noch weiter gehend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Häufig kommt es daher zu Ehescheidungen von Scheinehen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Scheinehe kann gemäß § 1314 Abs.2 Nr.5 auf Antrag der Ehegatten oder der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgehoben werden. Im Übrigen gilt: Seit dem 01. Juli 1998 untersagt das Eheschließungsrechtsgesetz in § 1310 Abs. 1 BGB dem Standesbeamten die Mitwirkung an einer Eheschließung, wenn offenkundig ist, dass die Ehe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 aufhebbar wäre. Aufhebbar wäre eine Eheschließung, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gem. § 1353 Abs. 1 begründen wollen. Nach § 1353 Abs.1 wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. (Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/scheidungsehe.htm)
Entscheidend ist natürlich insofern jetzt, WIE SELBSTÄNDIG sich die Frau hier bereits gemacht hat!
Sie könnte eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, falls sie einer Arbeit nachgeht und nicht auf die Unterstützung des Staates angewiesen wäre… Aber auch hier könnte sie natürlich dieselbe Taktik anwenden, wie im Fall der Ehe!
Wenn eines der Kinder meines wäre, so würde ich mich maßgeblich um das Sorgerecht bemühen!
Hoffnung, daß diese taktierende Frau wieder brav und reuhmütig in den Schoß der Familie zurückkehrt, sehe ich eher nicht!
Was lernen wir daraus?
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob das Herz zum Herzen und nicht nur die Hand zum Portemonnaie findet!