Wer kann helfen, P Konto und Freistellungsantrag

Ein Freund hat auf seinem Konto drei Pfändungen, damals (2010)hat er von einem Rechtspfleger seinen Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen, da er noch 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet ist.
Diese Grenze betrug 1769,99 €
Dieser Beschluss war bei der Bank hinterlegt.
Nun hat der Freund (Schuldner) auf Anraten des Rechtpflegers ein P Konto aus seinem Girokonto gemacht.
Nun bekam er (durch Arbeitswechsel 15.07.neue Stelle angetreten) einen Lohnabschlag von seiner neuen Arbeit von ca 600 Euro am 29.07.
Aus der alten Arbeit bekam er am 20.07. seinen Monatslohn von ca 1050€.
Er wollte also die Überweisungen tätigen , da sagt die gute Bankfrau dass würde nicht gehen , da er nur eine Freigrenze von 1028 € habe.
nun ist er zum Gericht und hat bei dem Rechtspfleger die Bescheinigung nach §850 K ZPO abgegeben und dieser hat ihm einen Freibetrag von 1669,99 gewährt, obwohl dieser meiner Meinung nach höher sein muss, das er drei Unterhaltspflichtige Kinder hat und laut Tabelle dieser schin bei 1843 € liegt.
Nun gut, er ist damit zur Bank und die sagen ihm heute das Geld sei weg, oder er müsse sich einen einmaligen Freistellungsantrag bei Gericht holen, weil die Grenzerhöhung erst ab dem nächsten Lohn gilt.
Der Rechtspfleger bei Gericht sagte, da hätte er Pech, soll vorher früher dran denken und er stellt jetzt nicht wieder was aus.DIe Bank würde ja denken , er hätte se nimmer ale (Wortlaut)
Nun meine Frage, ist das Geld wirklich verloren?
DIe Bank hatte ja schon vor dem PKonto einen Beschluss , dass alles was über 1769,69 geht erst gepfändet werden darf.
Warum stellen die sich jetzt so quer??
Und wer kann die Freigabe noch bescheinigen wenn der Rechtspfleger das nicht tun WILL…
Danke für Euren Rat…

es kann wirklich passieren, dass das Geld von der Bank abgeführt wurde.Das eingegangene Geld muß in 7 Tagen nach Eingang abgehoben werden, außer es ist ein P Konto.Wenn sich die Dame der Bank so kalt stellt, dann gehen Sie zum Direktor. Es gibt viele Bankfilialen, da ist es chic, Leute zu schikanieren, das ist ein Machtgehabe, da gehen die bei auf, wenn Sie vor dem Thresen stehen und nichts zu essen haben.
Die Pfändungsgrenze bei 3 unterhaltspflichtigen Kindern kenne ich nicht genau. Dann soll ihr Freund, den Betrag , den die Bank unberechtigt einbehält, am Unterhalt ab. Sie sollen mal sehen, wie die Mutter der Kinder bei der Bank einen Aufstand macht. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Ebenso das Auftreten des Rechtspflegers. Was sich die Beamten
so alles raus nehmen, sie sollen einmal überlegen, wenn es keine Pfändungen gäbe, brauchte sie keine Freistellungen schreiben und hätten keinen Job.Sie brauchen bei denen nicht zu buckeln, bei den fetten Bezügen, die diese Leute bekommen, steigt einem Schwerarbeiter die Wut ins Gesicht.Überlassen Sie nichts dem Zufall, gehen Sie dieser patzigen Bankdame auf die Nerven, drucken Sie sich aus dem Internet Listen aus und gehen Sie nochmal zu dem Rechtspfleger, drohen ihm mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, dann wird er das Papier schon erneuern. Schreiben Sie die Dienstaufsichtsbeschwerde
vorher, bevor Sie dahin gehen, und wenn er wieder ablehnt, zeigen sie ihm das Papier. Die DAB werden in den Personalakten nie gelöscht und können zu Stops bei Beförderubng führen. Also ran in den Kampf, melden Sie sich bei mir, wenn ich Ihnen helfen kann. E-Mail Adresse:
[email protected]