Hallo Volker,
hier ein Link zu Deiner Frage:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..
Schon im ersten Absatz heißt es:
Zitat:
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Das heißt der Rententräger darf den Dauerrentenbescheid zurückziehen und Dir einen neuen ausstellen.
Ärgerlich aber wenn sie sich auf den Paragraphen berufen, wohl zulässig.
Wenn Du 9 Jahre in Folge immer wieder befristet berenten worden bist, dann muß die Dauerberentung geprüft werden und auch durchgehen, sofern sich bei Dir nichts gebessert hat. Das zumindest hat mir der Rententräger gesagt. Es sei im Gesetzt so verankert. Also durchhalten.
Jetzt kann man wohl nichts gegen die Rücknahme des Bescheides machen.
Gruß Natascha