Wer kann mir ³45 SGB X genauer erklären?

Hallo,
Ich beziehe seit 2004 eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei der letzten Verlängerung habe ich Klage erhoben, aufrund meines jungen alters und der nicht erfüllten 9 Jahre, erneut eine Zeitrente bekommen.

Habe aber einen Bescheid erhalten, in dem man mir bis 2042 eine Dauerrente gewährt hat.

Dann vor 3 Tagen einen neuen Bescheid erhalten, in dem es heißt, dass man mir die Dauerrente nach ³ 45 SGB X zurück nimmt.

Dürfen die das denn?

Schöne Grüße

Hallo Volker
wenn ich den Gesetztestext richtig verstehe,hier kannst nachlesen,http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html,dann müssen auf dem Schreiben Gründe für die Rücknahme angegeben sein;ich will dir jetzt nicht zu nahe treten aber hast vielleicht aus Versehen falsche Angaben gemacht denn die Rücknahme kann u.a.auch bei „arglistiger Täuschung“ erfolgen;ob die das dürfen kann ich dir wirklich nicht sagen ich würde mich vom umgehend vom Rechtsanwalt oder VDk beraten lassen;
Ich hoff ich konnte trotzdem weiterhelfen!
Gruß
Gwynifer

Danke für die schnelle Antwort.
Nein, mit Sicherheit habe ich keine falschen Angaben gemacht. Die Begründung seitens der Rententräger lautet, da mir vor Gericht erneut eine Zeitrente gewährt wurde, hätte ich wissen müssen, dass der Bescheid, in dem es heißt, Dauerrente bis 2042 nicht in Ordnung ist.

Ich aber habe angenommen, da meine Klage für eine Dauerrente / unbefristete Rente erhoben war, dass die Rentenversicherung sich doch noch einsichtig erklärt hat und mir die unbefristete Dauerrente / Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt hat.

Wo biite trifft mich hier die Schuld?

Bitte gerne geschehen,ich seh das so das der Rentenversicherungsträger wieder mal 2 Fässer aufgemacht hat und hinterher feststellt das ja was zugesagt wurde was ja der erste bescheid eigentlich unmöglich macht;da trifft sie sicher keine Schuld aber ich würde es trotzdem nicht so stehen lassen und Rat einholen;Anwalt oder VDK bzw noch besser bei dem Vertreter der letzten Klage;
Ich hoff es lässt sich ohne großen Aufwand lösen,wenn ich noch helfen kann jederzeit!
Gruß
Gwynifer

Hallo,

tut mir leid, ich bin kein Experte.
Alles Gute

Hallo Volker,
hier ein Link zu Deiner Frage:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..

Schon im ersten Absatz heißt es:

Zitat:
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Das heißt der Rententräger darf den Dauerrentenbescheid zurückziehen und Dir einen neuen ausstellen.
Ärgerlich aber wenn sie sich auf den Paragraphen berufen, wohl zulässig.

Wenn Du 9 Jahre in Folge immer wieder befristet berenten worden bist, dann muß die Dauerberentung geprüft werden und auch durchgehen, sofern sich bei Dir nichts gebessert hat. Das zumindest hat mir der Rententräger gesagt. Es sei im Gesetzt so verankert. Also durchhalten.

Jetzt kann man wohl nichts gegen die Rücknahme des Bescheides machen.

Gruß Natascha

Anwalt ist schon eingeschaltet. Widerspruch läuft.
Die haben es immer noch nicht begriffen, dass mit mir nicht zu spaßen ist.

Den betrügerischen Gutachter von Uni Essen möchte gern Dr. Kastrup habe ich ohne Anwalt (also sein falsches Gutachten) zerschmettert…

Hallo Natascha,

ist zwar lieb gemeint von dir, aber wo die Gesetze stehen und was der erste Absatz bedeutet, ist mir auch bekannt.

Man soll hier aber nicht den 3. Absatz und die anderen Sätze Außeracht lassen.

Schönen Gruß
Volker

Hallo Volker,

wohl wahr, aber die Formulierung in Absatz 2 „Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.“ kann so oder so ausgelegt werden.

Eine Vermögensdisposition, die Du nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kannst, trifft ja beim Rentenbescheid nicht wirklich zu, denk’ ich.

Es sei denn es wäre ein rückwirkender Rentenbescheid bei dem eine höhere Summe als Rückzahlung besteht.

Vielleicht hilft Dir dann das weiter:

http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/2011/03/rueck…

Da steht zumindest das eine Behörde nur in Ausnahmefällen sich auf den Paragraphen berufen darf.

Ob das bei Dir nun ein Ausnahmefall ist, oder nicht… ich denke darüber solltst Du Dich mit einem Anwalt kurzschließen, das spart Dir Zeit und Ärger.

Gruß Natascha

Das ist auch richtig so denn nur so werden sie es vielleicht mal kapieren!!
Viel Glück!
Gwynifer