Bei einer Altweiberveranstaltung habe ich meine Garderobenmarke verloren. Obwohl ich die Jacke mit der Jacke meiner Freundin abgegeben habe und diese genau beschreiben konnte, wurde mir die Herausgabe verweigert und ich mußte bei minus 3,5 Grad nach Hause.
Das hat der Veranstalter richtig gemacht,
Der Veranstalter hat die Jacke bei Abgabe in seine
Obhut genommen und ist damit nicht berechtigt, diese
ohne entsprechenden Nachweis an jem. herauszugeben.
Angenommen er würde dies könnte ja im endeffekt, jeder
kommen und eine Jacke beschreiben kann ich auch nachdem
ich diese gesehen habe. Und angenommen er hätte Ihre
Jacke an jem anderen der mit dieser Sache kommt
herausgegeben wäre er Schadenersatzpflichtig gewesen.
Was ist den mit der Jacke Ihrer Freundin ?
weil wenn gleicher Bügel gleiche Nummer oder nicht ?
Ich würde an einem der folgenden Tage zu dem VA gehen
mit dem reden evtl. im Beisein der Freundin, danach
sollte eine Herausgabe in jedem fall kein Problem sein,
weil alleine durch Ihr wieder vorsprechen Sie
glaubwürdig machen, dass es Ihre Jacke ist… von
daher muss Er sie dann herausgeben allerdings wie
gesagt an dem selben Abend hat der VA richtig
gehandelt.
In wie weit wollen Sie dem VA den mit dem das er die
Jacke nicht an dem Abend herausgegeben hat etwas ?
Dieser ist lediglich seiner Sorgfaltspflicht
nachgekommen.
Falls noch Fragen sind gerne ansonsten hoffe ich konnte
ich helfen.
sorry ich bin schon zu lange aus der materie raus
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