Ich arbeite beim TDöV sprich im kindergarten mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 24 std. die woche. meine arbeitszeit beginnt um 9.00-13.30
beim ausfall der reinigungskraft sprich durch krankheit bzw. urlaub muß ich SIE vertreten und überstunden leisten. problem ist das ich für diese zeit TEILDIENST leisten muß!!! das bedeutet das ich am nachmittag ab 15.00-17.30 nochmals tätig bin.Nun meine frage: stehen mit auf grund der tatsächlich geleisten arbeit von insgesamt 7,5 std. eine pause zu? wird bei teildienst was ja einen doppelten arbeitsweg beinhaltet von der ersten bis zur letzten std. als überstd. angerechent oder gibt es genaue gesetzliche regelungen für TEILDIENST
würde mich sehr freuen wenn sich jemand damit auskennt und danke für antworten