Wer kann mir bei der Übersetzung helfen?

Guten Tag,
kann mir jemand bei der Übersetzung der folgenden lateinischen Wendung helfen? Der Satz ist die Schlussformel unter einem Freilassungsbrief: „Ad Mandatum Rerum Termini Electoris Proprium“

Dank „wer-weiß-was“ habe ich bereits herausgefunden, dass „Ad mandatum Electoris proprium“ - „Auf Anordnung des Kurfürsten, dauerhaft“ bedeutet. Doch was heißt in diesem Zusammenhang „Rerum Termini“?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo!

Dank „wer-weiß-was“ habe ich bereits herausgefunden, dass „Ad
mandatum Electoris proprium“ - „Auf Anordnung des Kurfürsten,
dauerhaft“ bedeutet.

Das verstehe ich nicht: Wieso übersetzt du „proprium“ mit „dauerhaft“? Das heißt es nur in Bezug auf Besitz und Eigentum. Gewöhnlich bedeutet es „eigen, sein/ihr“. Also: eigene Anordnung/Instruktion des Kurfürsten (… über/hinsichtlich rerum termini).
Man könnte „ad …“ auch übersetzen: „In Bezug auf die …“
Über den Rest grüble ich noch. Vielleicht kommt ja noch jemand vor mir drauf.
Gruß!
Hannes

Hi,

Um etwas übersetzen zu können, braucht man Kontext. „rerum“ kann sehr viele Dinge heißen, und ohne Kontext kann der beste Lateinexperte nur raten, was deine Wortgruppe heißen soll. Also liefere bitte Kontext. Was ist ein „Freilassungsbrief“? Was steht da drin? Könntest du vlt den ganzen Text posten? Wann wurde er geschrieben? Wo? Von wem? Geschichtlicher Kontext?

Gruß

Marco