Wer kann mir bei Immobilienabschreibung helfen

Ich habe mein bisher selbstgenutztes Einfamilienhaus nach §10e abgeschrieben. Seit Mitte letzten Jahres habe ich das Haus vermietet. Kann ich trotzdem eine Abschreibung auf Abnutzung (2%linear) geltend machen?

Ich habe mein bisher selbstgenutztes Einfamilienhaus nach §10e
abgeschrieben. Seit Mitte letzten Jahres habe ich das Haus
vermietet. Kann ich trotzdem eine Abschreibung auf Abnutzung
(2%linear) geltend machen?

…Sorry, kenne mich da nicht detailliert genug aus
…würde über Google „10e Abschreibung bei Vermietung“ recherchieren

W. Schwarz

Ich habe mein bisher selbstgenutztes Einfamilienhaus nach §10e
abgeschrieben. Seit Mitte letzten Jahres habe ich das Haus
vermietet. Kann ich trotzdem eine Abschreibung auf Abnutzung
(2%linear) geltend machen?

moin moin,
ja, bei vermietung kann eine abschreibung abgesetzt werden.der gebäudewert errechnet sich aus:
anschaffungs-oder herstellungskosten abzügl. der summen aus §10e. der so ermittelte wert ist für die lineare abschreibung anzusetzen